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Aargauer Polizei verbietet Auftritt Erdogan-Vertrautem Yildirim in Spreitenbach

Aargauer Polizei verbietet Auftritt Erdogan-Vertrautem Yildirim in Spreitenbach

10.03.2017, 11:1510.03.2017, 16:07
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Erdogan und sein Istanbuler AKP-Gefolgsmann Hursit Yildirim.
(Quelle AZ)
Yildirim und Erdogan.

Der Istanbuler AKP-Politiker Hursit Yildirim darf heute Abend nicht in Spreitenbach AG auftreten. Nachdem sein Auftritt in einem Gemeinschaftsraum einer städtischen Siedlung in Zürich-Affoltern untersagt worden ist, wollte er an den Sitz der Union Europäisch-Türkischer Demokraten (UETD) ausweichen. Die Aargauer Kantonspolizei hat entschieden, dass auch dieser Auftritt aus Sicherheitsgründen nicht stattfinden kann.

Zu diesem Schluss sei die Polizei nach einer Lagebeurteilung gekommen, schreibt das Aargauer Departement Volkswirtschaft und Inneres in einer Mitteilung vom Freitag. Die Polizei sei zur Erkenntnis gelangt, dass erhebliche Sicherheitsrisiken bestünden.

Das Kommando der Aargauer Kantonspolizei hat diesen Entscheid nach Rücksprache mit dem zuständigen Aargauer Regierungsrat Urs Hofmann gefällt. Die Veranstalter seien über den Entscheid informiert worden, heisst es in der Mitteilung weiter.

Die Polizei hat nach eigenen Angaben am Freitagvormittag Kenntnis erhalten, dass in einer Liegenschaft in Spreitenbach eine Versammlung der UETD im Zusammenhang mit der Verfassungsabstimmung in der Türkei durchgeführt werden soll.

Ursprünglich hätte die Veranstaltung in Zürich-Affoltern stattfinden sollen und war als Familienfest angemeldet worden. Dies haben am Donnerstag Abklärungen der Liegenschaftenverwaltung der Stadt Zürich ergeben.

Die Stadt hat der UETD daraufhin die Bewilligung umgehend entzogen, wie ein Sprecher der Liegenschaftenverwaltung gegenüber der Nachrichtenagentur sda einen Bericht des «Tages-Anzeigers» bestätigte. Denn erstens wurde ein falscher Zweck genannt und zweitens werden diese Räume nicht an externe Leute vermietet – in diesem Fall an die UETD –, sondern nur an Anwohner. «Zudem bietet der Raum nur Platz für 60 Personen. Auch deshalb hatten wir Bedenken», heisst es von Seiten der Liegenschaftenverwaltung.

EDA gibt Entwarnung

Eine weitere Veranstaltung der UETD muss ebenfalls an eine neue Lokalität ausweichen: Am Sonntag hätte der türkische Aussenminister Mevlüt Cavusoglu im Hilton Hotel in Opfikon ZH auftreten wollen. Das Hotel hat die geplante Veranstaltung wegen Sicherheitsbedenken abgesagt.

Den Auftritt des Aussenministers ganz absagen wollte der Zürcher Regierungsrat. Die Sicherheitsdirektion äusserte schwerwiegende Sicherheitsbedenken und rechnet mit massiven Kundgebungen. Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) gab am Donnerstag jedoch Entwarnung.

Die Dienste, die beim Bund für Sicherheitsfragen zuständig seien, seien der Auffassung, dass der geplante Besuch keine besonders erhöhte Bedrohung der inneren Sicherheit darstelle. Es lägen deshalb keine Gründe für ein allfälliges Verbot dieses Besuchs vor. (sda)

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28 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Herbert Anneler
10.03.2017 16:11registriert August 2015
Gegner von Erdogan werden kontrolliert und denunziert, auch in der Schweiz. Weshalb sollten wir den Erdoganisten mit ihren diktatorischen Verhaltensweisen auch noch Podien im Land bieten, wo sie doch ihre politischen Gegner bis in die Schweiz mit Repressalien bedrohen und ihnen Angst machen?!? DAS sind Nazimethoden, nicht ein Redeverbot für die Erdogan-Clique.
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Lai Nair
10.03.2017 11:55registriert Dezember 2016
Und, so frage ich mich, was hat dieser Türkei als verlängerter Arm der AKP in der Schweiz eigentlich zu suchen? Es ist zwischenzeitlich längst bekannt, dass die AKP eine Partei der Unterdrückung, der Folter und der Zerstörung der Menschenrechte ist und so kann es doch nicht sein, dass deren Vertreter sich als "Heilsbringer für die Türken"in der Schweiz tummelt. Solche Leute sollen gefälligst dorthin zurück kehren, woher sie kommen.
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demokrit
10.03.2017 17:27registriert Oktober 2015
"BV Art. 36 Einschränkungen von Grundrechten

2 Einschränkungen von Grundrechten müssen durch ein öffentliches Interesse oder durch den Schutz von Grundrechten Dritter gerechtfertigt sein."

Ist erfüllt, da in der Schweiz und insbesondere in der Türkei die Grundrechte Dritter seitens des türkischen Regimes u.a. ohne Anklage eingesperrt und gefoltert wird, werter Herr Didier Burkhalter. Zeigen Sie endlich Flagge.
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