Der heute 53-jährige Kosovare hielt sich ab 1989 wiederholt mit Saisonbewilligungen in der Schweiz auf. Im Jahr 1996 erhielt er eine Aufenthaltsbewilligung, zwei Jahre später reiste seine Ehefrau mit den vier gemeinsamen Kindern in die Schweiz ein. Ein weiteres Kind erblickte in der Schweiz das Licht der Welt. Obschon der Kosovare Schulden hatte, wegen Betrugs verurteilt worden war und von der Sozialhilfe unterstützt werden musste, erhielt die Familie 2010 die Niederlassungsbewilligung.
Vor fünf Jahren widerrief der Bereich Bevölkerungsdienste und Migration des Kantons Basel-Stadt die Niederlassungsbewilligung des Kosovaren und ordnete seine Wegweisung aus der Schweiz an. Anlass dazu gab eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von 8 ½ Jahren wegen Drogendelikten, Geldwäscherei, Nötigung und weiterer Delikte.
Das Bundesgericht hat den Entzug der Niederlassungsbewilligung und die Wegweisung des Kriminellen geschützt. Er hatte in Lausanne argumentiert, die Verurteilung wegen der Drogendelikte sei einzig gestützt auf Aussagen eines selbst massiv im Drogenhandel tätigen Landsmannes beziehungsweise eines Verwandten von ihm erfolgt.
Er sei inzwischen über 50 Jahre alt und wohne über 20 Jahre fix in der Schweiz. Die Trennung von seiner Familie, die in der Schweiz bleiben wolle, sei ihm nicht zumutbar, zumal eines der Kinder noch nicht volljährig sei.
Im Rahmen seiner Interessenabwägung kommt das Bundesgericht zum Schluss, dass das öffentliche Interesse an der Fernhaltung des Kosovaren höher zu gewichten ist als das private Interesse des verurteilten Kriminellen an einem Verbleib in der Schweiz.
Sein Verschulden ist als schwer einzustufen, war er doch als Mitglied einer internationalen Band am Handel mit etwa acht Kilo Heroingemisch und einer Kleinmenge Kokain beteiligt. Er war über einen Zeitraum von vier Jahren als Organisator im Hintergrund für die Koordination der Anlieferung von Betäubungsmitteln zuständig und setzte diese über sogenannte Läufer in Umlauf. Er soll auf diese Weise rund 100'000 Franken «verdient» haben.
Im Weiteren ist das Bundesgericht überzeugt, dass dem Kosovaren eine Rückkehr in seine Heimat zuzumuten ist. Zwar wird er dadurch von seiner Familie getrennt, umgekehrt muss er sich aber entgegenhalten lassen, dass «ihn sein Familienleben offensichtlich nicht von der Beteiligung am Drogenhandel abgehalten hat».
Trotz zweifacher ausländerrechtlicher Verwarnung beging der Kosovare schwere Straftaten. Damit hat er, so das Bundesgericht, den Fortbestand seines Familienlebens in der Schweiz selbst verschuldet und mutwillig aufs Spiel gesetzt und die Trennung von seiner Familie in Kauf genommen. (aargauerzeitung.ch)