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Verbotene Kontakte ins Milieu: Zürcher Sittenpolizist fordert Freispruch

Verbotene Kontakte ins Milieu: Zürcher Sittenpolizist fordert trotzdem Freispruch

12.05.2020, 11:2312.05.2020, 17:21
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Im Zürcher Chilli's ging es etwas zu rund.Bild: KEYSTONE

Ein ehemaliger Sittenpolizist der Zürcher Stadtpolizei soll Informationen aus dem Rapportsystem an Prostituierte weitergegeben haben. Vor Gericht hat er heute einen Freispruch gefordert.

Der 46-jährige Schweizer, der sich heute vor dem Bezirksgericht Zürich verantworten musste, geriet im Zusammenhang mit der «Chili's Affäre» ins Visier der Ermittler.

Im November 2013 wurde er verhaftet und verbrachte fast ein halbes Jahr in Untersuchungshaft. Die lange Dauer des Verfahrens hat dazu geführt, dass ein Teil der Vorwürfe mittlerweile verjährt ist.

Illegal Daten weitergereicht

Die Staatsanwaltschaft legt ihm zur Last, von 2011 bis zu seiner Verhaftung im November 2013 mehrfach Informationen aus dem Rapportsystem Polis abgefragt und an Prostituierte weitergegeben zu haben. Zudem soll er Gegenleistungen wie Parfüms, Restaurantbesuche und sexuelle Gefälligkeiten angenommen haben

So soll er beispielsweise einer Bardame Auskunft über einen Mann gegeben haben. Der Sittenpolizist teilte ihr mit, dass zu dem Mann keine polizeilichen Vorgänge im System ersichtlich seien.

Er soll auch Prostituierte sowie Betreiber von Etablissements vor bevorstehenden Kontrollen durch die Polizei gewarnt haben. Als Gegenleistung soll er von Prostituierten Nacktbilder erhalten haben.

An der Verhandlung am Bezirksgericht Zürich waren auch seine privaten Beziehungen zu Frauen aus dem Rotlichtmilieu ein Thema, obwohl diese strafrechtlich nicht relevant sind. Der 46-Jährige pflegte sowohl rein freundschaftliche als auch intime Kontakte zu einzelnen Prostituierten.

Der Beschuldigte habe die Sexarbeiterinnen und Informantinnen wohl als eine Art Arbeitskolleginnen betrachtet, sagte der Staatsanwalt dazu. Dabei seien sie Teil jenes Personenkreises gewesen, den die Sittenpolizei zu beaufsichtigen habe.

Die Staatsanwaltschaft fordert für den ehemaligen Gesetzeshüter eine bedingte Freiheitsstrafe von 15 Monaten. Die Probezeit soll zwei Jahre betragen.

Anwalt fordert Freispruch und Genugtuung

Der Beschuldigte räumte vor Gericht ein, Berufliches und Privates zu stark vermischt zu haben. Der Umgang mit Informantinnen sei stets eine Gratwanderung. Die Kontakte seien aber nicht strafbar gewesen. «Diese Frauen waren keine Kriminellen», sagte er.

Er hätte nie den Vorsatz gehabt, gegen den Staat oder die Polizei zu arbeiten. «Ich war mit Leib und Seele Polizist, ich habe meinen Beruf geliebt», sagte er. Das Strafverfahren gegen ihn und andere Beschuldigte der «Chili's Affäre» sei Ergebnis eines polizeiinternen Komplotts.

Sein Verteidiger sprach diesbezüglich von einem «internem Führungsproblem sondergleichen», welches innerhalb der Stadtpolizei Zürich damals existiert habe. Die Fachabteilung Milieu- und Sexualdelikte, für die sein Mandant tätig gewesen sei, habe im Visier einer anderen Fachabteilung gestanden.

Der Anwalt forderte einen Freispruch für den 46-Jährigen sowie eine Genugtuung in der Höhe von 276'832 Franken und Schadenersatz in der Höhe von 69'806 Franken.

Der Beschuldigte wurde während der Ermittlungen von der Stadtpolizei entlassen und ist heute im Sicherheitsbereich tätig.

Das Bezirksgericht wird das Urteil am Mittwochnachmittag eröffnen. (aeg/sda)

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5 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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mukeleven
12.05.2020 11:35registriert Februar 2014
wow - im rekordtempo durchgezogen!
chilli’s legendaere razzia war im herbst 2013. guten morgen 2020!
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Hosesack
12.05.2020 11:50registriert August 2018
Es tut gut, neben all den Corona News/Tragödien, etwas von der Provinzposse zu lesen.
Damals in der guten alten Zeit, wo man für Geld noch "Dienstleistung" erhalten hat.
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