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Das steht im Beschlussentwurf für den Lockdown in Deutschland

German Chancellor Angela Merkel, center, leaves at the end of an EU summit in Brussels, Friday, Dec. 11, 2020. European Union leaders have reached a hard-fought deal to cut the bloc's greenhouse  ...
Am Sonntag hat Kanzlerin Merkel mit den Länderinnenminster*innen den harten Lockdown beschlossen.Bild: keystone

Lockdown-Hammer: Das gilt ab Mittwoch in Deutschland

13.12.2020, 12:0613.12.2020, 16:02

Um die hohen Corona-Fallzahlen in den Griff zu bekommen, fahren Bund und Länder das öffentliche Leben vom kommenden Mittwoch (16. Dezember) bis zum 10. Januar herunter. Die Beschlüsse von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und den Ministerpräsidenten und Ministerpräsidentinnen:

Weihnachten

Vom 24. bis 26. Dezember werden mehr Kontakte möglich. Die Länder sollen in Abhängigkeit von ihrem jeweiligen Infektionsgeschehen in dieser Zeit Treffen mit vier über den eigenen Hausstand hinausgehenden Personen zulassen. Hinzu kommen Kinder bis 14 Jahre aus dem engsten Familienkreis, also von Ehegatten, Lebenspartnern und Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, ausserdem Verwandten in gerader Linie, Geschwister, Geschwisterkinder und deren jeweiligen Haushaltsangehörigen – «auch wenn dies mehr als zwei Hausstände oder 5 Personen über 14 Jahren bedeutet».

Arbeit, Schulen und Kitas

Arbeitgeber werden dringend gebeten zu prüfen, ob Unternehmen entweder durch Betriebsferien oder grosszügige Homeoffice-Lösungen geschlossen werden können.

Schulen sollen grundsätzlich geschlossen werden, oder die Präsenzpflicht wird ausgesetzt. Es wird eine Notfallbetreuung sichergestellt und Distanzlernen angeboten. Für Abschlussklassen können gesonderte Regelungen gelten.

In Kindertagesstätten wird analog zu Schulen verfahren. Für Eltern werden zusätzliche Möglichkeiten geschaffen, für die Betreuung der Kinder im genannten Zeitraum bezahlten Urlaub zu nehmen.

Ein Lehrer erklaert den Schuelern in einem Klassenzimmer des Schulzentrums Schlossmatt die Verhaltensregeln im Zusammenhang mit dem Coronavirus, am Montag, 11. Mai 2020 in Muensingen. Nach weiteren Lo ...
Bild: KEYSTONE

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Handel

Der Einzelhandel wird vom 16. Dezember bis zum 10. Januar geschlossen. Ausnahmen gelten für Geschäfte, die den täglichen Bedarf decken. Dazu zählen: Lebensmittelläden, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte; Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen, Poststellen, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkauf, Tierbedarf, Futtermittelmärkte, Weihnachtsbaumverkauf und Grosshandel.

Gottesdienste

Bischof Valerio Lazzeri feiert die Pfingstmesse, am Sonntag, 31. Mai 2020, in Lugano. Knapp 80 Glaeubige nahmen am Gottesdienst teil. (KEYSTONE/Ti-Press/Pablo Gianinazzi)
Bild: keystone

Gottesdienste in Kirchen, Synagogen und Moscheen sowie die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften sind nur zulässig, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern gewahrt werden kann. Es gilt Maskenpflicht auch am Platz, der Gemeindegesang ist untersagt. Wenn volle Besetzung erwartet wird, sollen sich die Besucher anmelden.

Silvester

Der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester wird generell verboten. Am Silvestertag und Neujahrstag gelten bundesweit ein An- und Versammlungsverbot sowie ein Feuerwerksverbot auf vielbesuchten Plätzen, die von den Kommunen festgelegt werden.

Feuerwerk in Engelberg an Silvester
Bild: myswitzerland.com

Kontaktbeschränkungen

Private Treffen sind weiterhin auf den eigenen und einen weiteren Haushalt, in jedem Fall aber auf maximal fünf Personen zu beschränken. Kinder bis 14 Jahre sind hiervon ausgenommen.

Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege

Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseursalons, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen.

Alkohol

Das Trinken alkoholischer Getränke im öffentlichen Raum wird untersagt. Verstösse werden mit einem Bussgeld belegt.

Pflege

Medizinisch notwendige Behandlungen, zum Beispiel Physio-, Ergo- und Logotherapien sowie Podologie/Fusspflege bleiben weiter möglich.

Für Alten- und Pflegeheime sowie mobile Pflegedienste sollen besondere Schutzmassnahmen getroffen werden. Der Bund unterstützt diese mit medizinischen Schutzmasken und durch die Übernahme der Kosten für Antigen-Schnelltests.

Die Länder werden eine verpflichtende Testung mehrmals pro Woche für das Personal in den Alten- und Pflegeeinrichtungen anordnen. In Regionen mit erhöhter Inzidenz soll der Nachweis eines aktuellen negativen Coronatests für die Besucher verbindlich werden.

Nächste Schritte

Am 5. Januar wollen Merkel und die Ministerpräsidenten erneut beraten über Schritte, die ab dem 11. Januar gelten sollen. (sda/dpa)

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Angela Merkel in der Frittenbude
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Angela Merkel in der Frittenbude
Angela Merkel zog mal eben um die Ecke zur Frittenbude in Brüssel.
quelle: x01095 / staff
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Bundeskanzlerin Merkel klärt auf
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