Die SRG soll sich mehr von den Privaten abgrenzen

Die SRG soll sich mehr von den Privaten abgrenzen

19.12.2017, 11:56

Die SRG soll künftig mindestens die Hälfte ihrer Gebühreneinnahmen für die Information einsetzen. Und die Unterhaltungsprogramme sollen sich stärker von den Privaten abgrenzen. Dies geht aus dem Entwurf für die neue Konzession hervor.

Diesen hat der Bund am Dienstag in die Vernehmlassung geschickt.

Die neue Konzession soll am 1. Januar 2019 in Kraft treten und bis Ende 2022 gelten. Sie würde allerdings hinfällig, falls die No-Billag-Initiative am 4. März 2018 angenommen werden sollte. Dann wäre es die Aufgabe des Bundesrats, über das weitere Vorgehen zu entscheiden.

Mit der vorgeschlagenen neuen Konzession sollen die Konturen des Service-public-Auftrags der SRG geschärft werden, schreibt das Bundesamt für Kommunikation (Bakom). Konkret muss die SRG künftig mindestens die Hälfte ihrer Einnahmen aus den Gebührengeldern für ihren Leistungsauftrag in der Information einsetzen.

Ferner sollen sich die Radio- und TV-Programme besser von denjenigen der kommerziellen Anbieter unterscheiden. Dieser Punkt betrifft insbesondere die Unterhaltung: So sollen namentlich verschiedene Genres ausgestrahlt und Eigenproduktionen entwickelt werden. Bei fiktionalen Inhalten soll die SRG mit Privaten zusammenspannen.

Alle sollen online mitreden

Die Zusammenarbeit mit Privaten betrifft auch den Sport. Hier wird die SRG dazu verpflichtet, mit anderen schweizerischen Veranstaltern zu kooperieren und über Shared-Content-Modelle mit anderen Medienunternehmen zusammenzuarbeiten.

Künftig soll sich die SRG mehr für politische und gesellschaftliche Funktionen öffnen. So wird sie verpflichtet, den dauerhaften Dialog mit der Öffentlichkeit zu pflegen. Insbesondere soll sich die gesamte Bevölkerung kostenlos über die frei zugänglichen Online-Plattformen über die Programme austauschen können.

Weiterhin von zentraler Bedeutung bleibt der Austausch unter den Sprachregionen. Zudem sollen - unter dem Stichwort «integrativ» - Angebote für Jüngere entwickelt sowie Menschen mit Migrationshintergrund und Menschen mit Sehbehinderungen berücksichtigt werden.

Eine externe Qualitätssicherung wird der SRG ebenfalls vorgeschrieben. Deren Ergebnisse muss sie veröffentlichen und Vertreter von Politik, Kultur, Wirtschaft und Zivilgesellschaft zum Austausch darüber einladen.

Die Vernehmlassung dauert bis zum 12. April 2018. (sda)

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