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«Ich möchte leben» – 14-Jährige erstreitet sich Recht auf Einfrieren

«Ich möchte leben» – 14-Jährige erstreitet sich Recht auf Einfrieren

18.11.2016, 17:3419.11.2016, 14:24
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Ein unheilbar krankes 14-jähriges Mädchen hat vor einem britischen Gericht das Recht erzwungen, dass ihr Körper nach ihrem Tode eingefroren wird – in der vagen Hoffnung, auf spätere Wiederbelebung und Heilung.

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In so einem Raum in Clinton Township, Michigan, werden Menschen präpariert, die sich einfrieren lassen wollen..Bild: EPA/CRYIONICS INSTITUTE

Das inzwischen an den Folgen ihrer Krebserkrankung gestorbene Mädchen hatte den High Court angerufen, weil sich die geschiedenen Eltern uneins waren: Die Mutter war für die Kältekonservierung, der Vater anfangs dagegen. Das Gericht kam kurz vor dem Tod des Mädchens Mitte Oktober zu dem Schluss, dass die Mutter über die Konservierung entscheiden solle.

«Die Mutter ist am besten in der Lage, diese ungewöhnliche und schwierige Lage zu meistern», heisst es in dem am Freitag veröffentlichten Urteil. Die Leiche des Mädchen sei kurz nach dem Tod zur Kältekonservierung in die USA gebracht worden, berichtete BBC.

Hoffnung auf zukünftige Heilung

Der Sender sprach von einer «historischen juristischen Auseinandersetzung». Die Entscheidung durfte erst jetzt öffentlich werden – einen Monat nach dem Tod der 14-Jährigen.

«Ich möchte leben (...), und ich denke, dass es in Zukunft eine Heilung meines Krebses geben wird und sie mich aufwecken werden», appellierte die 14-Jährige nach Angaben des Gerichts in einem Brief. Die als Kryonik bekannte Methode der Kältekonservierung gebe ihr eine Chance zum Weiterleben – «und wenn dies in Hunderten von Jahren ist».

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Schöner wohnen: In solchen Kryostats werden die Kunden aufbewahrt.Bild: EPA/CRYIONICS INSTITUTE

Die Anwältin des Mädchens sagte dem Sender BBC, die 14-Jährige habe den Richter als ihren «Helden» bezeichnet. Es habe sie sehr getröstet zu wissen, dass ihr Wunsch befolgt werden würde.

Keine wissenschaftliche Debatte

Der vorsitzende Richter Peter Jackson betonte ausdrücklich, dass es bei dem Urteil im Kern um einen Familienstreit und nicht um eine Entscheidung für oder gegen die Kältekonservierung gehe.

Der Richter liess offen, «ob die Kryonik-Konservierung wissenschaftlich gültig ist oder nicht». Die Körpertemperatur wird dabei auf minus 130 Grad heruntergefahren. Nach Angaben des Gerichts wird die bereits seit den 60er Jahren bekannte Methode ausschliesslich in den USA und in Russland angewendet.

Die Kosten würden rund 43'000 Euro betragen, was von den Eltern der Mutter aufgebracht worden sei, so das Urteil. Es ist allerdings völlig unberechenbar, ob und wie die Eingefrorenen irgendwann wiederbelebt werden könnten.

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(sda/dpa/afp)

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37 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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DrPop
18.11.2016 19:10registriert November 2014
Aus ihrer Perspektive muss das ja geil sein, wenns denn wirklich mal so eine Technologie gibt: Mädchen versinkt langsam in einen Todesschlaf... wacht im Jahre 2367 wieder auf, ohne das Gefühl, dass Zeit verstrichen wäre: "holy shit, it worked!"
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ImperialBanana
18.11.2016 17:54registriert April 2015
ist es für sie überhaupt noch möglich? ich mein sie ist ja daran gestorben..
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Amaranth17
18.11.2016 18:05registriert April 2015
Grundsätzlich ein schwaches Urteil. Ich hoffe die Richter haben so entschieden, weil sie den Wunsch des Mädchen erfüllen wollten und befürchteten, dass ein Pro-Kryonik-Urteil zu Ungunsten des Mädchen umgestossen worden wäre und nicht weil sie glauben, dass die Mutter für diese Entscheidung besser geeignet sei.

Abgesehen davon, war das Mädchen ohnehin reif genug dies selber zu entscheiden. Menschen sollten über ihr Leben als auch über ihren Tod selbst entscheiden können.
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