Sika-Aktionäre ziehen Schlussstrich unter Streit

Sika-Aktionäre ziehen Schlussstrich unter Streit

11.06.2018, 18:28

Die Sika-Aktionäre haben heute die langjährige Auseinandersetzung mit der Eignerfamilie Burkard definitiv beendet. Die ausserordentliche Generalversammlung hat am Montag die Einheitsnamenaktie eingeführt. Auch die Vinkulierung und das Opting-Out wurden abgeschafft.

Insbesondere diese beiden Regelungen in den Statuten von Sika hatten die Grundlage für die Auseinandersetzung um die Übernahme durch den französischen Konzern Saint-Gobain gebildet. Damit hat nun auch Sika einen modernen Ordnungsrahmen.

Sika hat aber in den letzten Jahren trotz dem grossen Zusatzdruck des Übernahmekampfes Rekordresultate geschrieben. «Wir haben die feste Absicht, dies fortzusetzen», erklärte Verwaltungsrats-Präsident Paul Hälg den Aktionären.

Mit der Beseitigung des Übernahmekampfes sehe er mit grosser Zuversicht in die Zukunft, erklärte Hälg. «Und wir wollen unsere Erfolgsgeschichte noch weiter beschleunigen.» Das Unternehmen könne sich nun «voll und ganz» auf die eigene Wachstumsstrategie konzentrieren.

Gates-Vertreter im Verwaltungsrat

Neu zieht mit Justin Howell ein Vertreter der Bill-Gates-Stiftung ins Aufsichtsgremium ein. Die Stiftung des Microsoft-Gründers Bill Gates ist seit vielen Jahren Sika-Aktionärin und hatte den Verwaltungsrat während der langjährigen Auseinandersetzung unterstützt. Howell nimmt einen der drei freigewordenen Sitze im Verwaltungsrat ein.

Denn mit der vor gut einem Monat erreichten Einigung im langjährigen Streit mit der Eignerfamilie Burkard sind die drei Familien-Vertreter aus dem Sika-Verwaltungsrat ausgeschieden. Urs Burkard, Jürgen Tinggren und Willi Leimer traten seinerzeit mit unmittelbarer Wirkung aus dem Gremium zurück.

Im Mai fand nach dreieinhalb Jahren die Auseinandersetzung ein Ende. Erst kaufte Saint-Gobain die Aktien der Familie Burkard für 3.22 Milliarden Franken - eine halbe Milliarde mehr, als ursprünglich ausgehandelt. Ein Teil davon wurde gleich an Sika weiterverkauft. Die Franzosen wiederum gingen mit einem Gewinn von über 600 Millionen Euro aus dem Deal heraus. Eine respektable Zahl: 2017 schrieb Saint-Gobain einen Nettogewinn von 1.57 Milliarden Euro. Hälg sprach am Montag denn auch von einer «Win-Win-Win»-Situation.

Langer Streit

Der Streit um die Zukunft der Sika ist bereits Dezember 2014 entbrannt. Die fünf Burkard-Geschwister trennten sich seinerzeit nach 104 Jahren von der Firma. Die vierte Generation der Sika-Gründerfamilie Winkler verkaufte damals ihre stimmenmässige Mehrheitsbeteiligung in einer Nacht-und-Nebel-Aktion für 2.75 Milliarden Franken an Saint-Gobain.

Das Nachsehen hatten die Publikumsaktionäre. Denn die Franzosen waren nicht zu einem Angebot für die übrigen Aktien verpflichtet. Womit Saint-Gobain und die Familie Burkard jedoch nicht gerechnet hatten: Der unabhängige Verwaltungsrat und das Management von Sika probten den Aufstand. Denn mit Saint-Gobain hätte statt einem Ankeraktionär ein Mitbewerber die Firma kontrolliert, so die Begründung.

Was folgte, war eine langjährige Auseinandersetzung vor Gericht und an insgesamt fünf Generalversammlungen. Dabei griff der Sika-Verwaltungsrat stets zum gleichen Kniff, um eine Übernahme durch Saint-Gobain zu verhindern: Das Stimmrecht der Sika-Erben wurde in den wichtigsten Punkten auf 5 Prozent beschränkt. Die Familienerben hielten eigentlich mit einem Kapitalanteil von rund 16 Prozent eine Mehrheit von 52 Prozent der Stimmrechte.

Damit wurde bis zur endgültigen Klärung der rechtlichen Fragen eine frühzeitige Einverleibung Sikas in Saint-Gobain verhindert. Denn eine vollzogene Übernahme wäre kaum umkehrbar gewesen. Und Sika erhielt Unterstützung von den Richtern. Im Oktober 2016 wies das Kantonsgericht Zug die Anfechtungsklage der Familie Burkard ab; seither stand es eins zu null für Sika.

Die Familie Burkard hatte den Fall danach umgehend an die nächste Instanz weitergezogen. Als im Mai die gütliche Einigung aller Parteien mitgeteilt wurde, lag der Ball noch beim Zuger Obergericht. Danach hätte der Fall noch ans Bundesgericht weitergezogen werden können. Aber dazu ist es bekanntlich nicht gekommen. (sda/awp)

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