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Gibran H., 32 – Schläger, Dealer, Vater

Gibran H. vor Gericht. Wieder einmal.
Gibran H. vor Gericht. Wieder einmal.Bild: Hannes Nüsseler

Gibran, 32 – Schläger, Dealer, Vater

Mit 11 schlägt Gibran H. zum ersten Mal zu. Seither verbrachte er ein halbes Leben in der Illegalität. Ein Dokumentarfilm macht aus ihm soziologisches Anschauungsmaterial. Wer ist dieser Mann?
07.12.2019, 13:3409.12.2019, 00:52
Jonas Hoskyn, Schweiz am Wochenende
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Die Hände auf dem Rücken, die Knöchel in Fussfesseln wird Gibran H. von drei Polizisten zum Gefangenentransport geführt, der ihn zurück in die Justizvollzugsanstalt bringt. Fast vier Jahre hat der 32-Jährige gerade kassiert, zusätzlich zu den viereinhalb, die er bereits absitzt. Die schonungslose Quittung für jahrelange Delinquenz. Der Schock über das Urteil des Basler Strafgerichts steht H. ins Gesicht geschrieben. Die aufgesetzte Souveränität ist weg. Die coole Fassade innert Sekunden zerfallen. Stammelnd versucht er noch, sein Unverständnis auszudrücken. Keine Chance: Das Strafgericht Basel sieht es als erwiesen an, dass H. zwischen 2016 und 2018 rund 1,4 Kilogramm Kokain vertickt hat. Gleichzeitig habe er den Einstieg ins ganz grosse Drogengeschäft geplant und Anstalten gemacht, grössere Mengen per Schiffscontainer aus Südamerika zu importieren. Dazu kommen illegaler Waffenbesitz und Geldwäscherei.

Eigentlich hätte H. zur Tatzeit im Gefängnis sitzen müssen – wegen Drogenhandels. Er ist ein Wiederholungstäter, «absolut unbelehrbar mit erschreckendem kriminellem Potenzial», beschreibt ihn der Staatsanwalt. Vor neun Jahren wurde H. schon einmal wegen praktisch den gleichen Delikten verurteilt. Mehr als sein halbes Leben hat er mittlerweile zwischen Heim, Erziehungsmassnahmen, Illegalität und Gefängnis verbracht. Wie viel H. wirklich auf dem Kerbholz hat, muss offen bleiben. Vermutlich weiss er nicht einmal mehr selbst, wie viele Nasen er gebrochen und wie viele krumme Geschäfte er gedreht hat.

Das ist die eine Seite der Geschichte von Gibran H. Die andere ist komplexer. Sie zeigt, dass im Strafrecht die Frage nach «Strafe» und «Recht» immer wieder neu diskutiert werden muss. Denn schon heute, zwei Tage nach dem Urteil, spaziert Gibran H. wieder durch Basel. Hafturlaub – ohne Polizeibewachung, ohne Hand- und Fussfesseln.

«Ich habe ein gewisses Potenzial, mich durchzusetzen und erfolgreich zu sein. Die Frage ist nur, in welchem Bereich.»
Gibran H.

Zwei Wochen zuvor: Gemütlich schlendern vier Männer in Arbeitskleidung vom Bauernhof her nach Hause, vorbei an der lebensgrossen Weihnachtsfigur eines Schafhirten. Linker Hand eine Reihe Apfelbäume, gegenüber schnattert fröhlich eine Schar Gänse. Nur die fünf Reihen Stacheldraht über dem Schiebetor trüben die Mittelland-Idylle. Willkommen in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Wauwilermoos, grösster Landwirtschaftsbetrieb der Region und Heim von 64 Gefangenen im offenen Vollzug. Drinnen wartet Gibran H. Er trägt die inoffizielle Knastkluft: grauer Jogginganzug und Sneakers oder Adiletten, in seinem Fall Ersteres. Alltagskleidung ist den Gefangenen untersagt, als kleine Massnahme gegen allfällige Fluchtgedanken. Dem durchtrainierten Körper sieht man die Monotonie des Gefängnisalltages an. Doch hinter der grossen Brille mit der feinen Goldumrandung blitzen wache Augen. Wer ihm gegenübersitzt, lernt nicht einen rücksichtslosen Kriminellen kennen, sondern einen eloquenten jungen Mann mit Charme, Witz und einer erstaunlichen Fähigkeit zur Selbstreflexion. Scheinbar offen plaudert er über seinen Werdegang und seine Zukunftspläne. Dem bevorstehenden Prozess schaut er betont locker entgegen.

Seit fünf Monaten ist die kleine Zelle im ersten Stock des Wohnpavillons A sein Zuhause – zwölf Quadratmeter, ein kleiner Fernseher, ein paar Fotos von der Partnerin und den Kindern, zwei Boxtrainingshandschuhe, achtlos in die Ecke geworfen. Die Anlage aus den 80er-Jahren versprüht den Charme eines Schullagerhauses – Beton, Holz und im Speisesaal eine Dose Aromat auf jedem Tisch. Ein Zettel auf dem Anschlagbrett kündigt die nächsten Besuche des Coiffeurs und des Imams an. Die JVA ist in die Jahre gekommen, soll saniert und erweitert werden. Hier im offenen Vollzug sitzt H. den zweiten Teil seiner Strafe ab, die er 2010 wegen Handels mit Kokain kassiert hat. Geplant war bisher, dass er nächsten Sommer ins Arbeitsexternat wechselt. Dann könnte er tagsüber ein normales Leben führen, müsste nur noch zum Übernachten ins Gefängnis. Und bleiben seine Führungszeugnisse weiterhin derart vorbildlich wie bis anhin, wäre er in einem Jahr auf Bewährung draussen.

Einen Abschluss oder eine Lehre kann der 32-Jährige nicht vorweisen. «Ich habe ein gewisses Potenzial, mich durchzusetzen und erfolgreich zu sein», sagt er im Gespräch wenige Tage vor dem Prozess. «Die Frage ist nur, in welchem Bereich.» Das Problem sei gewesen, dass er schon sehr jung seine Fähigkeiten in eine «gewisse Richtung» gelenkt habe. «Irgendwann war ich so tief drin, dass ich mir dachte, die Kurve kriege ich nicht mehr. Dann habe ich angefangen, das Ganze zu professionalisieren.»

Auch wenn es noch einige Zeit dauern dürfte, arbeitet H. an seinem Wiedereinstieg in die Gesellschaft. «Es ist gut, dass ich jetzt an einem Ort bin, wo man mich auf das vorbereitet, was noch kommt», sagt er. Er hat konkrete Zukunftspläne: Als Nächstes will er den Führerschein machen, später den Kranführerausweis. Das dauere nicht allzu lange und man könne gutes Geld verdienen. «Als ich jung war, dachte ich, die Chance auf Normalität sei längst vorbei. Jetzt weiss ich, es geht auch anders. Mein Leben ist nicht unumkehrbar.»

Nach dem Urteil des Strafgerichts ist aber nur eines klar: Abgeschlossen ist der Fall Gibran H. noch lange nicht.

Gibran, der Schläger

Gibran wächst im tiefsten Kleinbasel auf. Vom Vater, Palästinenser, hat er seinen arabischen Namen. Ansonsten spielt dieser kaum eine Rolle im Leben des Heranwachsenden. Die Mutter, Schweizerin, arbeitet tagsüber, Gibran muss sich alleine zurechtfinden. Mit elf schlägt er zum ersten Mal zu. Zwei ältere Schüler passen ihn nach dem Turnen ab. Er springt auf den ersten drauf und drischt auf ihn ein – so brutal, dass der zweite schockiert die Flucht ergreift. Gibran entdeckt endlich etwas, was ihn besonders macht: «Andere haben Hemmungen und hören irgendwann auf. Ich hatte nie ein Problem, jemanden zusammenzuschlagen.» Mit jeder Schlägerei wächst der Respekt seiner Mitschüler. «Das hat mich meine ganze Jugend hindurch bestätigt.» Sein Ruf spricht sich schnell herum. Wer auf dem Pausenplatz Probleme hat, versucht «Gibi» in sein Team zu kriegen.

Der Dokumentarfilm «Faustrecht» macht aus ihm soziologisches Anschauungsmaterial.

Dann ist die Sache entschieden. Mit 16 Jahren sitzt er zum ersten Mal in Untersuchungshaft. Es folgen das geschlossene, dann das offene Heim. Gibran absolviert ein konfrontatives Antiaggressionstraining. Er sitzt auf einem Stuhl, lässt sich anbrüllen und beschimpfen. Eine Kamera begleitet ihn dabei. Der Dokumentarfilm «Faustrecht» (nicht zu verwechseln mit dem Film über die Basler Ultras) macht aus ihm soziologisches Anschauungsmaterial. Schaut, wohin eine verkorkste Kindheit führen kann. Fachleute bescheinigen ihm, dass er seine Lektion gelernt habe. Nicht die erste und nicht die letzte falsche Einschätzung, wie sich zeigen wird. «Die haben mir den Kopf gewaschen. Ich bin gerade gelaufen, weil man mir gesagt hat, wenn ich nicht gerade laufe, komme ich ins Gefängnis», meint er rückblickend. Das Ganze sei nur kontraproduktiv gewesen. Seine Einstellung verändert habe sich erst Jahre später.

Mit dem Film nimmt seine Bekanntheit im Kleinbasel weiter zu. Jeder will sich nun mit ihm messen. Zu Massenschlägereien taucht er mit dem Baseballschläger auf. Daneben versucht sich Gibran als Gangster-Rapper. Eine Episode, die er lieber vergessen würde: «Ich war eigentlich ein Bub. Ich war nur auf Anerkennung von anderen aus. Erwachsen bin ich erst vor ein paar Jahren geworden.» Tatsächlich lässt der Videoclip kein Klischee aus: Golduhr am Armgelenk, finstere Gesellen, Champagner im Club und der Sound von Pistolenschüssen. «Der Schweizer Hip-Hop liegt am Boden mit einem Loch in dem Kopf», rappt er. Im Nachhinein unfreiwillig tragisch komisch.

Im Alter von 17 Jahren ersteht er auf dem Kasernen-Areal für 200 Franken eine 9-Millimeter-Pistole und 20 Schuss. Der Vorzeige-Problemjugendliche, der vor Schulklassen über seine Läuterung berichtet, marschiert durchs Kleinbasel mit einer schussbereiten Waffe im Hosenbund, eine «tickende Zeitbombe» nennt ihn ein Richter später. «So wie ich damals drauf war, hätte es gut sein können, dass ich einen erschiesse», sagt rückblickend auch H.

Es kommt anders. An seinem 18. Geburtstag blödelt er zu Hause mit seiner Freundin rum. Es ist eine Mutprobe der besonders schwachsinnigen Art. Abwechslungsweise zielen sie mit der gesicherten Pistole auf den Kopf des Gegenübers und drücken ab. Das Ziel: Beim Klickgeräusch nicht zu blinzeln. Als Gibran unter die Dusche geht, spielt seine Freundin mit der Waffe und entsichert sie unbemerkt. Er drückt nochmals ab. Das Projektil dringt bei der Oberlippe ein, zertrümmert der Frau den Oberkiefer und bleibt im zweiten Halswirbel stecken. Schreiend trägt Gibran seine Freundin nach draussen.

«Ich habe mir geschworen, keine Waffe mehr anzurühren. Aber ab diesem Moment wollte ich nie mehr ohne sein.»
Gibran H.

Als die Rettungskräfte eintreffen, liegt er blutverschmiert und nur mit Boxershorts bekleidet auf der Strasse. Sie überlebt mit viel Glück. Als Gibran ein halbes Jahr später erstmals als Erwachsener vor Gericht steht, haben sie einen gemeinsamen Sohn. 15 Monate bedingt und einen Bewährungshelfer, urteilt der Richter.

Gibran, der Dealer

Reuig schwört H. nach dem Unfall der Gewalt ab. Doch das Gegenteil passiert: Die Geschichte zementiert sein Image. «Das gab mir nochmals einen Schub, den Weg weiterzugehen», sagt er rückblickend. Im Nachtclub bricht er einem Kontrahenten den Kiefer. Ein anderes Mal wird er gegen eine Frau handgreiflich, als diese mit seiner Freundin aneinandergerät. Deren Freund taucht mit Verstärkung bei Gibran zu Hause auf. Er verbarrikadiert sich in der Wohnung, ein Schuss durchschlägt die Türe und trifft seine Freundin am Arm. «Ich habe mir geschworen, keine Waffe mehr anzurühren. Aber ab diesem Moment wollte ich nie mehr ohne sein.»

Gibran besorgt sich wieder eine Pistole auf dem Schwarzmarkt. Und er startet seine Karriere als Drogendealer. «Als mein Sohn geboren wurde, musste Geld her. Und die Einzigen, die ich gekannt habe, die Geld hatten, waren diejenigen, die verticken.» Statt in die Fäuste investiert H. seine Energie ins Drogengeschäft. Aus Costa Rica lässt er per Post Kokain an zwei Kollegen schicken. Zweimal klappt die simple Masche, die dritte Lieferung fängt die Polizei ab. Drei Jahre kassiert Gibran für die Delikte, plus den Widerruf der bedingten Haftstrafe für den Kopfschuss.

Nach dem Urteil taucht Gibran ab. Rund sechs Jahre lebt er im Untergrund. Besonders intensiv scheinen ihn die Fahnder nicht gesucht zu haben. Gibran ist dort, wo er immer war: im Kleinbasel. «Im Dreck ist man besser versteckt», meint er lakonisch. «Wenn man kein Volltrottel ist, kann man der Polizei lange Zeit gut aus dem Weg gehen.» Er wohnt in der Wohnung seiner neuen Partnerin, mit der er einen heute siebenjährigen Sohn hat. Die Vaterschaft für das Kind kann er nicht anerkennen, ebenso wenig seine Partnerin heiraten. Er wird Hausmann. Am Morgen bringt er seinen Sohn in den Kindergarten oder geht mit auf den Spielplatz – immer unter Strom. «Ich habe ständig irgendwo Zivilbullen gesehen, wurde richtig paranoid.» Wenn er nachts den Lift im Treppenhaus hört, schreckt er im Bett auf. «Wenn der Pöstler klingelte, schaltete ich in den Alarmmodus.» Die Pistole liegt im obersten Regal des Kleiderschranks, das Magazin eingesetzt.

Die meiste Zeit verbringt er zu Hause. Und tut das Einzige, was er gelernt hat und in der Illegalität kann: mit Drogen handeln. Er fungiert als Mittelsmann zwischen Grossdealer und dem Strassenpersonal. Rund 1,4 Kilogramm Kokain habe er verkauft, rechnet die Staatsanwaltschaft vor, das Gramm für 70 Franken.

Seine Story ist derart glaubhaft, dass die Staatsanwaltschaft ihn auch noch als Mitglied der Bande anklagt, argumentiert vor Gericht, er habe den ganz grossen Drogendeal geplant.

Als ihn Anfang 2018 die Fahnder verhaften, finden sie in der Wohnung einen Safe mit einem halben Kilo Kokain, 6000 Franken Bargeld, diversen Edelmetallbarren und -münzen im Wert von rund 25'000 Franken, zwei geladenen Waffen und einer schusssicheren Weste.

Gibran, der Vater

Die guten Prognosen, die Reue – alles nur gelogen? Gibran ist erfahren genug, um zu wissen, was das Gegenüber hören will, sei es Sozialpädagoge, Richter oder Journalist. Er lehnt sich zurück, neigt den Kopf zur Seite und kneift die Augen zusammen – dasselbe Pokerface wie vor zehn Jahren. «Ich habe mir das nicht gewünscht.» Er habe seine Haftstrafe antreten wollen, sagt er. Doch dann sei seine neue Partnerin schwanger geworden. Ein Freund von ihm sei Kinderarzt, erzählt Gibran. «Er hat mir gesagt: Egal was du deinem Kind beibringen willst, tu es in den ersten Jahren. Danach ist es zu spät.» Ihm sei bewusst gewesen, dass er irgendwann mal seine Strafe absitzen müsse, sagt Gibran. «Aber ich dachte, es sei besser, wenn er schon etwas älter ist.» Mit dem Dealen habe er erst wieder angefangen, als ihn seine Mutter finanziell nicht mehr unterstützen konnte.

Der heilsame Schock sei gekommen, als er Anfang 2018 erstmals in Haft sitzt, ohne baldige Aussicht auf Entlassung. Nun gibt es erstmals keinen Ausweg mehr. «Das musste wohl sein, damit ich es kapiere.» Mit einem Psychologen arbeitet er seine Vergangenheit auf. Die Kurzfassung: «Mir hat ein Vater gefehlt. Deshalb habe ich mir die Anerkennung anderswo geholt.» Dass er mit seinen Taten seinen Anspruch, ein besserer Vater zu sein als sein eigener, verrät, lässt er nicht gelten: «Ich habe eine sehr starke Bindung zu beiden Söhnen durch die Zeit in den ersten Lebensjahren. Auch jetzt – ich bin zwar nicht physisch da, aber ich telefoniere jeden Morgen und jeden Abend mit ihnen.»

Gibran ist schlau. Das haben ihm bisher alle attestiert, die mit ihm zu tun hatten, das hat sich bereits bei seinem ersten Prozess vor elf Jahren gezeigt. Man könnte von Strassenintelligenz sprechen. Im aktuellen Fall ist diese Teil des Problems. Er fühlt sich zu clever. Sein erstes Verhör nach der Verhaftung bestreitet er ohne Verteidiger. Als die Untersuchungsbeamtin das halbe Kilo Kokain in der Wohnung anspricht, beruft er sich auf Artikel 18 des Strafgesetzbuches – entschuldbarer Notstand – und tischt eine Geschichte über ein Kartell auf, das ihn unter Druck setze.

Der Schuss geht nach hinten los: Seine Story ist derart glaubhaft, dass die Staatsanwaltschaft ihn auch noch als Mitglied der Bande anklagt, argumentiert vor Gericht, er habe den ganz grossen Drogendeal geplant. Hunderte Kilos Kokain im Schiffscontainer von Südamerika nach Belgien. Statt als Mittelsmann gilt er auf einmal als grosser Fisch. Seine Beteuerungen, er habe versucht, die Staatsanwaltschaft auszutricksen, indem er einen Fernsehfilm nacherzählt hat, glaubt ihm auch das Gericht nicht. Zu detailliert und glaubhaft seien seine Schilderungen während des Verhörs gewesen. «So was kann man nicht erfinden», meint Gerichtspräsident Lucius Hagemann. Auch wenn ausser den widerrufenen Aussagen keinerlei Beweise vorliegen.

«Der Angeklagte ist in seinem Leben immer wieder an Weggabelungen angekommen und er hat immer wieder den Weg der Delinquenz gewählt.»

H. hat Pech: Der CVP-Richter gilt als harter Hund. Mit regungslosem Gesicht hört er den Ausführungen des Angeklagten zu. Nur als der Verteidiger das Wort «Unschuldsvermutung» ausspricht, entfährt ihm ein trockenes Lachen. H. spricht ruhig mit tiefer, fast belegter Stimme. Er wirkt eingeschüchtert, kann seine rhetorische Stärke nicht ausspielen. Was für ein Unterschied zum 18-jährigen Gibran, der 2008 geschniegelt im Anzug vor dem Richter um eine letzte Chance bat, als gelte es, ein Auto zu verkaufen.

«Der Angeklagte ist in seinem Leben immer wieder an Weggabelungen angekommen und er hat immer wieder den Weg der Delinquenz gewählt. Er hat bisher nicht gezeigt, dass er bereit ist, ein legales Leben zu führen», hielt das Strafgericht 2010 in der Urteilsbegründung fest. «Von Einsicht und Reue ist nicht viel zu sehen», sagt der Staatsanwalt. Das Gericht peitscht den Fall im Schnellzugtempo durch. Die Urteilsbegründung der langen Haftstrafe dauert knappe zehn Minuten.

Die Geschichte von Gibran H. ist damit noch nicht abgeschlossen. Der Verteidiger will den Fall bis vors Bundesgericht ziehen. Bis ein rechtskräftiges Urteil vorliegt, wird H. seine aktuelle Strafe abgesessen haben. Die Frage ist: Was passiert dann? Rechnet sich am Ende seine Flucht doch noch? Ein Gericht muss sich dereinst vielleicht mit der Frage auseinandersetzen, wie sinnvoll es ist, jahrelange und intensive Bemühungen zur Resozialisierung zunichte zu machen, einer Familie den nach Jahren zurückgekehrten Vater wieder zu entreissen. «Sie machen hier keine Generalprävention. Sie statuieren kein Exempel», versuchte es der Verteidiger Christian von Wartburg vergebens. «Bei einer langen Haftstrafe zerfällt jede Resozialisierung, jegliche Zukunftsperspektive ist dann weg. Er verdient eine Chance.»

Das letzte Wort in einem Strafprozess gehört dem Angeklagten: «Was auch immer rauskommt, ich weiss, dass ich meinen Weg gehen werde.»

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24 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Paedu87
07.12.2019 15:48registriert Juni 2017
Der Artikel ist ein einziges Chaos. Wer soll hier den chronologischen Ablaufe verstehen?

So oder so sollte man den Mann nicht mehr aus dem Bau lassen. Chance und Rehabilitation hin oder her. Der Typ ist sehr gefährlich und ich möchte den nicht auf der Strasse sehen.
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Schlaf
07.12.2019 16:22registriert Oktober 2019
H. hat Pech: Der CVP-Richter gilt als harter Hund.

Echt jetzt? Bei solchen Delikten, kann die persönliche Einstellung eines Richters entscheidend auf das Urteil wirken?🤦🏼‍♂️

Der Typ hat genug auf dem Kerbholz um von mir aus bis an sein Lebensende im Knast zu sitzen, dieser schlaue, bemitleidenswerte Mitmensch....
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Wendy Testaburger
07.12.2019 13:59registriert November 2018
Toller Vater🤦‍♀️ Aber ohne Selbstbetrug geht es wohl ab einem gewissen Punkt nicht mehr. Ich wage zu behaupten, dass dieser bei Gibran H. schon sehr früh erreicht war.
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