Schweiz
Justiz

«Wolfsrudel»-Prozess: Hauptangeklagter muss 8 Jahre ins Gefängnis

Schuldsprüche für alle Angeklagten im Aargauer «Wolfsrudel»-Prozess

11.06.2026, 14:1611.06.2026, 17:09

Das Bezirksgericht Rheinfelden AG hat am Donnerstag alle fünf Angeklagten im «Wolfsrudel»-Prozess für schuldig befunden. Die drei Hauptangeklagten, allesamt 20 Jahre alt, erhalten Freiheitsstrafen von acht Jahren und drei Monaten, sechs Jahren und vier Monaten respektive vier Jahren.

Die beiden Hauptangeklagten müssen ausserdem parallel zur Freiheitsstrafe eine Therapie machen - dies wegen ihrer Autismus-Spekturm-Störungen und der problematischen Charaktergeigenschaften. Die Tage, die die drei Schweizer bereits in Untersuchungshaft verbracht haben, werden ihnen angerechnet.

Die beiden anderen Nebenangeklagten, zwei Schweizer im Alter von 20 und 21 Jahren, wurden zu bedingten Geldstrafen in der Höhe von 13'200 Franken respektive 2700 Franken verurteilt.

Die Staatsanwaltschaft hatte der Gruppe, die in wechselnden Konstellationen agierte, über 40 Delikte im Zeitraum von Februar 2022 bis Mai 2024 vorgeworfen. Es ging unter anderem um die Sabotage von Glasfasern in Rheinfelden, in deren Folge tausende Menschen offline waren.

Oder auch Störung des öffentlichen Verkehrs durch das Deponieren von Hemmschuhen auf den Bahngeleisen zwischen Möhlin und Rheinfelden, was zur Entgleisung von Zügen hätte führen können.

Sie nannten sich «Wolfsrudel»

In der Anklageschrift stehen ausserdem Delikte wie Brandstiftung, Erpressung, gewerbs- und bandenmässigen Diebstahl oder Cyberangriffe. Verübt wurden alle Delikte im Raum Rheinfelden. Die Gruppe nannte sich selbst «Wolfsrudel».

Die Hauptbeschuldigten zeigten sich währen den Befragungen oft einsichtig. Als Motive für die Delikte in der Gruppe gaben ihre Mitglieder der Wunsch nach Freundschaft und Zugehörigkeit an. Auch Adrenalinkicks oder die Bestätigung in der Gruppe sollen entscheidend gewesen sein.

Die Staatsanwaltschaft hatte Freiheitsstrafen zwischen acht und zehn Jahren sowie Geldstrafen gefordert. Die Verteidiger wollten Freiheitsstrafen von maximal vier Jahren, sowie einer eine Geldstrafe und einer einen Freispruch erwirken.

Alle hätten wesentlich zu Delikten beigetragen

Bezirksgerichtspräsident Björn Bastian erklärte die Urteile ausgiebig. Mit acht Jahren und drei Monaten erhält der 20-Jährige die höchste Strafe, dem die Staatsanwaltschaft mit am meisten Delikte vorgeworfen hatte. Auch die anderen beiden Hauptangeklagten hatten während der Verhandlung gesagt, er sei der Anführer gewesen.

Das Gericht sieht dies auch so. «Alleine schon, weil er der Gruppe die Räumlichkeiten für ihre Aktivitäten zur Verfügung stellte», sagte Bastian.

Trotzdem hätten alle fünf einen wesentlichen Beitrag bei der Planung und Ausführung der Delikte innegehabt. Alle würden die Verantwortung tragen, sie seien keine Roboter gewesen. Daher gehe das Gericht von einer Mittäterschaft, keiner Gehilfenschaft aus.

Vergleich mit Drogenbande

Das Gericht taxierte die Tätigkeit der Gruppe als bandenmässig und verglich sie mit einer Drogenbande: «Es gibt eine klare Hierarchie. Auch wenn man nicht Kern der Gruppe ist, ist man Teil der Bande.»

Damit ist das Gericht in weiten Teilen den Anträgen der Staatsanwaltschaft gefolgt. In einzelnen Punkten hat das Bezirksgericht die jungen Männer auch freigesprochen, etwa von Vorbereitung zu Raub oder Brandstiftung.

Ein weiterer Freispruch sei an dieser Stelle erwähnt: Das Bezirksgericht sprach den dritten Hauptverdächtigen, der eine Freiheitsstrafe von vier Jahren absitzen muss, vom Vorwurf der Vergewaltigung frei. Einen Tag vor der Urteilseröffnung fand ein zusätzlicher Prozesstag deswegen statt.

Mahnende Worte an Angeklagten

Der Fall erregte in den vergangenen Wochen grosses Aufsehen. Der Prozess erstreckte sich über acht Tage und fand im Feuerwehrmagazin statt und nicht im Gebäude des Bezirksgerichts. Es sei der grösste Fall, den das Bezirksgericht Rheinfelden in den letzten 20 Jahren verhandelt habe, sagte der Gerichtspräsident.

Staatsanwältin Lea Jetzer teilte diese Einschätzung. Vor allem wegen der grossen Gruppe und der hohen Anzahl an Delikten sei es ein aussergewöhnlicher Fall, sagte sie nach der Urteilseröffnung. Die Staatsanwaltschaft nehme die Urteile zur Kenntnis und werde sie prüfen.

Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Gerichtspräsident Bastian wandte sich am Schluss der Urteilsverkündung mit mahnenden Worten an den Hauptangeklagten. Sein Rechtsanwalt und er sollten doch mit dem Kampf, den sie gegen die Strafermittlungsbehörden führten, aufhören. «Sie haben das Leben noch vor sich. Nehmen Sie es in die Hand.» (sda)

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