Fernbusse von Domo Reisen sollen ab März 2018 fahren können

Fernbusse von Domo Reisen sollen ab März 2018 fahren können

28.11.2017, 18:28

Im März 2018 sollen die ersten inländischen Fernbusse auf Schweizer Strassen verkehren können. Das Bundesamt für Verkehr (BAV) will bis dahin über das Konzessionsgesuch des Anbieters Domo Reisen entscheiden und das Unternehmen ab dann Fahrten anbieten.

Das Busunternehmen hatte geplant, die Busse bereits vom kommenden Fahrplanwechsel am 10. Dezember an fahren zu lassen. Das Bundesamt für Verkehr (BAV) vertagte nun aber wegen der Prüfung weiterer Unterlagen den Entscheid über das Konzessionsgesuch des Unternehmens auf voraussichtlich das erste Quartal 2018.

Domo reichte Konzessionsgesuche für die Linien St. Gallen - Zürich - Genf Flughafen, Zürich Flughafen - Basel - Lugano sowie Chur - Zürich - Sitten ein. Die Busse mit je 59 Zweitklassplätzen und zehn Erstklassplätzen sollen je ein bis zwei Mal pro Tag in beiden Richtungen verkehren.

Herausforderung bei Haltestellen

Eine Knacknuss waren die Haltestellen an den Strecken. «Die Thematik hat sich als intensiver und aufwendiger erwiesen als geplant», sagte Patrick Angehrn, Leiter Linienbusverkehr bei Domo, der Nachrichtenagentur sda. Inzwischen habe das Unternehmen die 42 geplanten Haltestellen beisammen.

Gewisse Städte, etwa Biel BE, Wil SG und Nyon VD, wollten die Domo-Busse nicht auf ihrem Grund halten lassen. Deshalb habe Domo auf privaten Boden ausweichen müssen, sagte Angehrn. Werde eine Haltestelle angepasst, habe dies Einfluss auf das Konzessionsgesuch.

Domo reichte am Dienstag dem Bundesamt den aktualisierten Nachweis ein, über verbindliche Zusagen zur Nutzung aller gewünschten Haltestellen zu verfügen, wie das BAV mitteilte. Diese Unterlagen muss das Bundesamt prüfen, weil die Haltestellen Teil der Konzession für die Buslinien sind.

Viel Bewegung in die Sache brachte nach den Worten von Angehrn der Bundesrat mit seinem Bekenntnis zu Fernbussen. In einem im Oktober veröffentlichten Bericht sprach sich die Landesregierung für eine vorsichtige Öffnung des Bus- und Schienenverkehrs aus, innerhalb des geltenden Rechts.

Bewegung durch Bundesrat

Mehrere Städte hätten sich nach dem Erscheinen des Berichts bereit erklärt, doch noch Haltestellen einzurichten für die Domo-Busse, sagte Angehrn. Er nannte am Dienstag den 11. März 2018 als Termin für die ersten konzessionierten Busfahrten.

Laut BAV braucht ein Unternehmen, das nationale Fernbuslinien bedienen will, einen Bewilligung für gewerbemässigen Personentransport und eine Konzession für jede einzelne Linie. Voraussetzung für eine Konzession ist, dass sich die Busse ins vorhandene ÖV-Angebot integrieren lassen.

Die Busbetreiber müssen unter anderem die Fahrplan- und die Transportpflicht einhalten, das Halbtax-Abonnement und das GA akzeptieren und Sozial- und Sicherheitsstandards erfüllen. Neue Fernbuslinien dürfen bestehende öffentliche Verkehrsmittel nicht wesentlich konkurrieren.

Im internationalen Fernbus-Verkehr gilt das so genannte Kabotageverbot - wer internationale Verbindungen anbietet, darf innerhalb der Schweiz keine Transporte durchführen. (sda)

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