Nach dem Urteil aus Strassburg
Nach dem Urteil aus Strassburg
Asbest-Opfer fordern eine halbe Milliarde Franken
- Die Opfer von Asbest-Spätschäden haben bisher erfolglos auf Entschädigung geklagt. Vor zwei Wochen hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg die Schweiz für ihre Verjährungspraxis gerügt.
- Wie erwartet melden sich nun weitere Opfer. Sie fordern von der betroffenen Asbest-Industrie und der Suva einen Entschädigungsfonds.
- Jedes Opfer soll mit 200'000 Franken entschädigt werden – bei geschätzten 2500 Asbest-Opfern ergibt das eine halbe Milliarde Franken.
