Schweiz
Basel

Freisprüche für Aufseher nach Suizid in Basler Gefängnis

Freisprüche für Aufseher nach Suizid in Basler Gefängnis

27.08.2021, 10:56
Mehr «Schweiz»
Blick in einen Spazierhof des Basler Gefaengnis Waaghof in Basel am Samstag, 5. November 2005. (KEYSTONE/Markus Stuecklin)
Das Gefängnis WaaghofBild: KEYSTONE

Drei Aufseher und eine Aufseherin des Basler Untersuchungsgefängnisses Waaghof sind vom Basler Strafgericht trotz unterlassener Hilfeleistungen nach einem Suizid einer Insassin vom Anklagepunkt der fahrlässigen Tötung freigesprochen worden.

Die Staatsanwaltschaft hatte für die drei männlichen Aufseher bedingte Haftstrafen zwischen sieben und neun Monate Haft beantragt. Für die weibliche Aufseherin hatte sie eine bedingte Geldstrafe gefordert.

Das Gericht sprach trotz des Freispruchs vom Anklagepunkt der fahrlässigen Tötung die vier Gefängnismitarbeitenden nicht von jeglicher Schuld frei. Es sprach von einer Verletzung der Sorgfaltspflicht.

Die Aufseherin und die Aufseher hatten es verpasst, den Tod einer abgewiesenen Asylbewerberin aus Sri Lanka zu verhindern. Diese hatte sich im Juni 2018 in einer Überwachungszelle im Basler Untersuchungsgefängnis mit ihrem Trainer-Oberteil zu Erhängen versucht.

Die Strangulierte war erst nach etwa fünf Minuten entdeckt worden. Die Aufseher schnitten die bewusstlose Insassin zwar aus der Schlinge los, liessen sie in einer für die Atmung schwer beeinträchtigenden Lage aber für gut zehn Minuten liegen, ohne dringend angesagte Hilfe zu leisten respektive Reanimationsmassnahmen einzuleiten. (aeg/sda)

DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
twint icon
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
Das könnte dich auch noch interessieren:
15 Kommentare
Weil wir die Kommentar-Debatten weiterhin persönlich moderieren möchten, sehen wir uns gezwungen, die Kommentarfunktion 24 Stunden nach Publikation einer Story zu schliessen. Vielen Dank für dein Verständnis!
Die beliebtesten Kommentare
avatar
Joe Smith
27.08.2021 15:25registriert November 2017
Was die Agenturmeldung verschweigt: Der einzige Grund für den Freispruch war die nicht nachgewiesene Kausalität. Im Klartext: Der Forensiker hat ausgesagt, dass bei einem sofortigen Eingreifen zwar «eine Chance» bestanden hätte, die Frau zu retten, die Erfolgsaussichten aber unklar gewesen wären. Damit ist die Kausalität nicht erstellt und die Angeklagten im Zweifel freizusprechen. Das Gericht hat aber betont, dass die Angeklagten unentschuldbar gehandelt hätten und eine Verurteilung nur an dieser fehlenden Kausalität scheiterte.

Warum nur sind Gerichtsberichte so notorisch mangelhaft?
200
Melden
Zum Kommentar
15
Frankreich fliegt 240 Menschen aus Haiti aus – auch Schweizer

Angesichts der desolaten Sicherheitslage in Haiti hat Frankreich 170 seiner Bürger sowie 70 weitere Europäer – darunter auch Personal des Schweizer DEZA-Büros – und andere Staatsangehörige aus dem Karibikstaat ausgeflogen.

Zur Story