Liebe Melanie
Mache folgendes gedankliches Experiment: Entferne das Dach deines Hauses, drehe es um 180 Grad und schüttle kräftig. Alle Dinge, die herausfallen, gehören zum Hausrat. Er lässt sich mit einer Hausratversicherung versichern.
Was fest mit dem Gebäude verbunden ist, muss über die Gebäudeversicherung abgedeckt werden. Dazu gehören etwa Türen, Treppen oder sanitäre Einrichtungen. Deine neue Küche ist ebenfalls Bestandteil der Gebäudeversicherung, da sie zu den zweckprägenden Einrichtungen eines Gebäudes gehört. Insofern ist auch ein freistehender Kühlschrank versichert.
Die Gebäudeversicherung übernimmt Schäden am Gebäude verursacht durch Feuer oder Elementarschäden wie Überschwemmungen oder starke Winde. Schäden durch Erdbeben sichert die Gebäudeversicherung kaum ab. Je nach Wohngegend und Risikoneigung ergibt eine private Erdbebenversicherung Sinn.
Nach Renovations- und Umbauarbeiten ist eine Überprüfung des Versicherungswertes empfehlenswert. In deinem Fall gilt: Entspricht der Ausbaustandard deiner neuen Küche dem vorherigen, ist eine Anpassung des Versicherungswerts nicht nötig. Erfahrungsgemäss verfügen neue Küchen aber über hochwertigere Materialien und zusätzliche Einbaugeräte. Die Versicherungssumme sollte daher erhöht werden.
Wer den Versicherungswert nicht regelmässig dem aktuellen Gebäudewert und Ausbaustandard anpasst, läuft Gefahr, im Schadenfall in eine Unterdeckung zu geraten. Das von der Versicherung gesprochene Geld reicht dann für den Wiederaufbau oft nicht aus.
Und zum Schluss noch dies: Gebäudeversicherungen sind für Immobilienbesitzer in den meisten Kantonen kantonal geregelt und obligatorisch. Die sogenannten Gustavo-Kantone (Genf, Uri, Schwyz, Tessin, Appenzell Innerrhoden, Wallis und Obwalden) kennen keine kantonalen Gebäudeversicherungen. Eine gesetzliche Pflicht für eine Gebäudeversicherung herrscht in den Kantonen Schwyz, Uri, Appenzell Innerrhoden und Obwalden. In Genf, Tessin und Wallis ist die Gebäudeversicherung freiwillig.
Viele Grüsse von Comparis.ch