Der Bundesrat sieht kein Problem darin, dass Passfotos mit Kopftuch erlaubt sind. Er beantragt dem Parlament, eine Motion von Nationalrat Oskar Freysinger (SVP/VS) für eine Änderung der geltenden Regeln abzulehnen.
Zur Identifikation von Personen müsse deren Gesicht einwandfrei zu erkennen sein, schreibt der Bundesrat in seiner am Donnerstag veröffentlichten Antwort auf den Vorstoss. Dies sei aber auch mit einer aus religiösen Gründen getragenen Kopfbedeckung möglich. Ein Verbot sei daher nicht nötig.
Gemäss den heutigen Regeln kann das Tragen einer Kopfbedeckung auf Passbildern in Ausnahmefällen erlaubt werden. Dies gilt für Ordensfrauen und Personen, die einer Religion angehören, die das Tragen einer Kopfbedeckung in der Öffentlichkeit vorschreibt. Auch medizinische Gründe können geltend gemacht werden. Das Gesicht darf nicht verdeckt sein.
Dies entspreche den internationalen Vorgaben und den Regeln in den umliegenden Staaten, hält der Bundesrat fest. Die Bestimmungen hätten in der Praxis zu keinen Schwierigkeiten geführt. Mit der Umsetzung der Motion würde die Religionsfreiheit als Grundrecht eingeschränkt.
Freysinger dagegen sieht in der heutigen Regel eine «schockierende Ungleichbehandlung», da eine Kopfbedeckung aus anderen als religiösen oder medizinischen Gründen fürs Passbild nicht erlaubt sei. Ausserdem sei die Regel für die Integration von Frauen aus orientalischen Ländern nicht förderlich, argumentiert der SVP-Nationalrat. (whr/sda)