Der Kanton St.Gallen stellt den coronabedingten Anspruch von Behinderteneinrichtungen auf Kurzarbeitsentschädigung in Frage. Die Begründung des Amtes für Wirtschaft und Arbeit: Soziale Unternehmen seien mehrheitlich vom Staat finanziert. Ein Trugschluss.
«Mehrere unserer Mitglieder mussten nach dem Lockdown Kurzarbeit anmelden», sagt Felicitas Leibundgut, Geschäftsführerin der INSOS SG-AI gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Der Branchenverband für Organisationen für Menschen mit Beeinträchtigung hat in den Kantonen St.Gallen und Appenzell Innerrhoden 31 Mitglieder. 18 davon haben Tagesstrukturen mit einem Lohnangebot.
«Diese Institutionen arbeiten mit unternehmerischen Bedingungen, die vergleichbar sind mit dem ersten Arbeitsmarkt», so Leibundgut. Einige Institutionen hätten auf ihre Kurzarbeitsgesuche negative Entscheide erhalten. Einem Unternehmen flatterte Monate nach dem positiven Entscheid eine Wiedererwägung ins Haus.
Die Valida in St.Gallen begleitet seit über 90 Jahren Menschen mit Unterstützungsbedarf in der Ausbildung, bei der Arbeit, beim Wohnen und in der Freizeit. Sie bietet an sechs Standorten rund 500 Arbeitsplätze und ein Wohnangebot für 90 Menschen an und ist damit eine der grössten Behinderten-Institutionen der Ostschweiz.
Das soziale Unternehmen, dass über eine eigene Schreinerei, Gärtnerei, Industriebetriebe, Ateliers und eine Wäscherei verfügt, musste während der Coronakrise Einbussen hinnehmen. «Wir haben 2020 im Vergleich zum Vorjahr rund 1,4 Million Franken an Umsatz verloren», sagte Valida-Direktor Beda Meier auf Anfrage von Keystone-SDA. Die Valida meldete für ihre Mitarbeitenden Kurzarbeit an, um vorübergehende Beschäftigungseinbrüche ausgleichen und die Arbeitsplätze erhalten zu können. Der Kanton bewilligte das Gesuch und zahlte 160'000 Franken aus.
Ende November 2020 dann der Schock: Das St.Galler Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) stellte den Werkstätten der Valida die Anspruchsberechtigung in Abrede. Weil das Unternehmen mehrheitlich durch die öffentliche Hand finanziert werde, könne es keine Kurzarbeit anmelden. Betriebe, die öffentliche Leistungen erbrächten, würden im Gegensatz zu privaten Unternehmen in der Regel kein Betriebs- und Konkursrisiko tragen.
Die Ertragsausfälle könnten mit den Guthaben im Schwankungsfonds oder in den Folgejahren mit allfällig erzielten Mehreinnahmen verrechnet werden. Die Wiedererwägung der Kurzarbeitsentscheide führe zur Rückforderung der bereits gewährten Leistungen, schrieb das AWA.
«Niemand versteht in der Schweiz, wie soziale Werkstätten funktionieren», sagt Meier. Es gebe den Irrglauben, dass soziale Unternehmen voll vom Kanton finanziert würden. Die Valida sei in Wirklichkeit mischfinanziert. Die öffentliche Hand finanziert die Begleitung, Unterstützung und Entwicklung der Menschen mit Unterstützungsbedarf in den Werkstätten.
«Gleichzeitig müssen wir als privates Unternehmen aber am Markt produzieren, um alle Kosten decken zu können, unter anderem auch die Löhne der Mitarbeitenden», so Meier. In der Gesamtrechnung für die Produktionsbetriebe zeige sich, dass von den Gesamtkosten 40 Prozent durch kantonale Abgeltung der Betreuungsleistungen und 60 Prozent durch die Erträge aus Produktion und Dienstleistung gedeckt werden.
Die Valida trage das Betriebsrisiko. Der Verein habe aber gar keine Möglichkeit, Mittel frei zu erwirtschaften, da alle Überschüsse in die Schwankungsfonds von Kanton und IV fliessen würden. Sämtliche Investitionen müssten aus eigenen Mitteln finanziert werden.
Die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie sind gravierend: Während alle Klienten weiterbeschäftigt werden konnten, mussten in der Verwaltung und in der Produktion 12 Stellen abgebaut werden. «Weil der Umsatz zurückgeht, müssen wir einen Teil der Löhne der Klienten aus den Reserven bezahlen», sagt Meier. Mittelfristig sei das für kein Unternehmen haltbar. Die Lohnkosten für die IV-Bezügerinnen und Bezüger betragen jährlich 2,84 Millionen Franken.
Die 230 Stellen mit Lohn bieten den Klientinnen und Klienten nicht nur eine abwechslungsreiche und entwicklungsfähige Struktur. Arbeit sei für Menschen mit Unterstützungsbedarf auch eine wichtige Form der Anerkennung und Wertschätzung, sagt Meier.
Wenn die gewohnte Arbeit stillsteht, hat die Valida trotzdem weiterhin den Auftrag, die Tagesstruktur für die betreuten Menschen aufrecht zu erhalten. Ohne die zusätzliche Unterstützung durch den Kanton seien diese Strukturen aber nicht mehr finanziert. Die Valida setzte sich zur Wehr – mit Erfolg: Das AWA hat seine Wiedererwägung inzwischen zurückgezogen. (saw/sda)