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Terror-Verdächtiger in der Schweiz seit einem Jahr ohne Anklage in U-Haft – «Niemand wagt es, ihn aus der Haft zu entlassen»

Diese Woche wurde bekannt: Das Bundesstrafgericht Bellinzona lehnte die Beschwerde gegen die Inhaftierung des mutmasslichen Dschihadisten ab. Er bleibt weiter im Gefängnis, ohne Anklage.
Diese Woche wurde bekannt: Das Bundesstrafgericht Bellinzona lehnte die Beschwerde gegen die Inhaftierung des mutmasslichen Dschihadisten ab. Er bleibt weiter im Gefängnis, ohne Anklage.Bild: KEYSTONE
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Terror-Verdächtiger in der Schweiz seit einem Jahr ohne Anklage in U-Haft – «Niemand wagt es, ihn aus der Haft zu entlassen»

Schon ein Jahr befindet sich der Iraker, der in der Schweiz mit zwei Landsleuten eine IS-Zelle gegründet haben soll, in U-Haft. Ohne Anklage. Ein Gesuch um Hafterlassung wurde diese Woche abgelehnt. Daran sei auch die Publizität des Falls schuld, sagt sein Anwalt im Interview.
22.05.2015, 10:3222.05.2015, 14:26
Daria Wild
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Mit einem Paukenschlag hatte die Bundesanwaltschaft (BA) im Oktober die Verhaftung dreier Iraker bestätigt. Die mutmasslichen Dschihadisten werden verdächtigt, in der Schweiz einen IS-Ableger gebildet und einen Anschlag geplant zu haben. «IS-Anschlag vereitelt», titelte die BA damals unbescheiden.

Das schlug hohe Wellen. Doch mittlerweile ist höchst umstritten, wie konkret die Pläne waren, die in einem Mehrfamilienhaus bei Schaffhausen und im Internet geschmiedet wurden. Hauptbeweise für die Terrorpläne sollen Gigabytes elektronischer Kommunikation mit einem ominösen angeblichen IS-Führer sein.

Remo Gilomen ist der Anwalt des Mannes, der der Kopf der Terror-Bande sein soll. Er kritisiert die Berichterstattung über den Fall und das Vorgehen der BA scharf. Er hat Beschwerde gegen die Inhaftierung seines Mandanten eingereicht. Diese Woche wurde bekannt, dass das Bundesstrafgericht den Antrag abgewiesen hat. Derweil verzögert sich die Anklage weiter.

Remo Gilomen*, Ihr Mandant sitzt seit einem Jahr in U-Haft. Das Verfahren harzt. Wie geht es weiter?
Remo Gilomen: Die Bundesanwaltschaft will bis im September Anklage gegen meinen Mandanten erheben. Ich halte das aber für gewagt – um nicht zu sagen, utopisch.  

Ursprünglich hiess es gar, die Anklage folge «im ersten Halbjahr». Was halten Sie davon, dass die BA solche Ziele überhaupt kommuniziert?
Dass diese Ziele, genau wie die Verhaftung meines Mandanten, durch die Bundesanwaltschaft öffentlich bekanntgemacht wurde, dünkt mich nicht sehr gescheit. Die Bundesanwaltschaft setzt sich aber selber unter Druck. 

«Die Vorverurteilung meines Mandanten durch die Berichterstattung ist immens.»
*Remo Gilomen ist der Anwalt des Mannes, der als Kopf der Bande den Anschlag geplant haben soll.
*Remo Gilomen ist der Anwalt des Mannes, der als Kopf der Bande den Anschlag geplant haben soll.bild: zvg

Das ist doch Kalkül: Bundesanwalt Michael Lauber liefert Politikern Argumente für die Durchsetzung von Überwachungsgesetzen. Im Sommer muss er im Amt bestätigt werden.
Ob die Bundesanwaltschaft eine Kommunikationsstrategie verfolgt und da mit dem Nachrichtendienst des Bundes, der das NDG durchbringen will, zweigleisig fährt, kann ich nicht beurteilen. Ich auf jeden Fall wäre als bearbeitender Staatsanwalt unglücklich über diese Vorgehensweise. 

Reichen die jetzigen Überwachungsmassnahmen aus?
Ja, vollends. Doch sie werden – wie in diesem Fall – oft umgangen, indem ausländische Dienste rechtshilfeweise beansprucht werden. 

Was bedeutet es für Sie, dass der Fall publik ist?
Es ist schwierig. Man wird überhäuft mit Anfragen, obwohl man sich während des laufenden Verfahrens nicht abschliessend dazu äussern kann. Ausserdem ist die Vorverurteilung meines Mandanten durch die Berichterstattung immens: «Blick» titelte «Rollstuhlbomber», «20 Minuten» publizierte Bilder der Wohnung. Verstecken wird er sich nie mehr können. Diese Stigmatisierung ist extrem, alleine dadurch, dass er an den Rollstuhl gebunden ist und der Wiedererkennungswert erheblich sein wird. Es drückt auf die Stimmung meines Klienten.

Die Schlagzeile des «Blick» vom 26. September
Die Schlagzeile des «Blick» vom 26. Septemberbild: screenshot watson

Sie sind wohl der Einzige, den er auf seiner Seite hat. 
Ja. Und zwar gegen eine mächtige Bundesanwaltschaft und gegen eine
Öffentlichkeit, deren Meinung gemacht ist. Ich vertrete keinen Fanatiker. Ich vertrete einen ganz normalen Menschen, der unschuldig ist. 

«Wer wagt es, einen Verdächtigen dann aus der Haft zu entlassen? Auch das würde wieder die Boulevard-Presse auf den Plan rufen.»

Beeinflusst die Berichterstattung auch die Urteilssprechung?
Ja. Vor der Verhaftung hat noch niemand gewusst, was der IS überhaupt ist – jetzt interessiert sich jeder dafür. Das übt Druck auf die Richter aus: Wer wagt es, einen Verdächtigen dann aus der Haft zu entlassen? Auch das würde wieder die Boulevard-Presse auf den Plan rufen. 

Zurück zum Urteil des Bundesstrafgerichts: Wie verhältnismässig ist es, Ihren Mandanten noch festzuhalten?
Ich stelle in Abrede, dass konkrete Pläne für einen Anschlag bestanden haben. Gemäss Urteil des Bundesstrafgerichts bezüglich Verlängerung der U-Haft ist der Tatverdacht dafür nicht eliminiert, er hat sich aber seit der Verhaftung auch nicht erhärtet. Das ist für mich ein Wink mit dem Zaunpfahl an die Bundesanwaltschaft und es verdeutlicht auch für die Öffentlichkeit, dass in dieser Richtung nicht mehr ermittelt wird. 

Das bedeutet? 
Im Vergleich zu ähnlich gelagerten Fällen ist meines Erachtens die Schwelle der Verhältnismässigkeit der bisher ausgestandenen U-Haft ungeachtet der Schuldfrage überschritten. Warum mein Mandant trotzdem weiter festgehalten wird, wurde vom Bundesstrafgericht aus meiner Perspektive ungenügend begründet. Dass Beweise vorliegen, von denen unklar ist, ob sie verwendet werden dürfen, hilft nicht gerade weiter. Es handelt sich ja sich nur um Konversationen auf virtueller Ebene, vergleichbar mit einem Stammtischgespräch. Das darf nicht reichen. 

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6 Kommentare
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Adonis
22.05.2015 12:22registriert Februar 2014
Gesetze Ändern und nicht kuschen. Das krude Denken der Spezies kann man nicht umerziehen. Wer Leuten den Kopf abschneiden will, gehört nicht in die Freiheit. Punkt!
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