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Kanton Genf verbietet Uber – «Sie müssen ihre Fahrer anstellen»

Kanton Genf verbietet Uber – «Sie müssen ihre Fahrer per sofort anstellen»

01.11.2019, 10:1301.11.2019, 12:56
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Les chauffeurs de taxis perturbent la circulation sur le pont du Mont-Balnc et le quai du General Guisan, ce lundi 29 juin 2015 a Geneve. Les taxis genevois ont perturbe la circulation sur le pont du  ...
Bild: KEYSTONE

Als erster Schweizer Kanton verbietet Genf den Fahrdienst Uber. Dies berichtet das SRF. Grund dafür sei, dass sich die Firma nicht an geltendes Recht halte und Sozialleistungen nicht bezahle.

Das Arbeitsdepartement des Kantons besteht darauf, dass Uber dem Taxi- und Transportgesetz unterstellt ist. «Sie müssen ihre Fahrer per sofort anstellen und Sozialleistungen wie etwa die AHV bezahlen. So wie andere Firmen auch», lässt sich der Genfer Staatsrat Mauro Poggia von «10vor10» zitieren.

Bei den Uber-Fahrern handle es sich um Schein-Selbstständige, befinden die Genfer. Dies, weil Uber die Preise für die Fahrdienste festlege, nicht der Fahrer.

Bereits früher in diesem Jahr hatte die Suva entschieden, Uber müsse Sozialleistungen bezahlen auch das Lausanner Arbeitsgericht kam zu einem solchen Schluss. Sogar im US-Bundesstaat Kalifornien sei dies so entschieden worden, schreibt SRF.

Uber hat nun 30 Tage Zeit, um gegen den Genfer Entschluss Einsprache zu erheben. Bis dahin fahren in Genf die Uber noch weiter. (aeg)

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Fahrdienst Uber
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Fahrdienst Uber
Die Taxi-App Uber ist u. a. in Zürich, Genf und Basel aktiv.
quelle: keystone / steffen schmidt
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17 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Kong
01.11.2019 10:30registriert Juli 2017
Ich mag die Technologie dahinter (Übersichtskarte, Fahrerdaten, unkompliziertes Bestellen & Abrechnen) als Taxi-App im Ausland (z.B. NY) sehr. Aber das faire Löhne gezahlt werden ist nicht mehr als richtig (dafür bin ich bereit mehr zu zahlen). Korrekter Entscheid.
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Neruda
01.11.2019 10:22registriert September 2016
Endlich wird einmal etwas unternommen gegen diese Schein-Selbstständigkeit! Und verbieten tun sie Uber nicht. Ihr schreibt's ja im ersten Paragraphen selber, sie müssen sich neu einfach ans Arbeitsrecht halten wie alle andern Taxifirmen auch.
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Linus Luchs
01.11.2019 11:29registriert Juli 2014
Bravo Genf!

Uber hat seinen Firmensitz in den USA. Nehmen wir an, es gäbe mit den USA ein Freihandelsabkommen, wie es Schneider-Ammann unbedingt haben wollte. Wäre dann ein solcher Entscheid eines Schweizer Kantons möglich gewesen? Oder wäre der Kanton Genf vor ein internationales Schiedsgericht gezogen und zu Millionenzahlungen verdonnert worden?

Das Beispiel zeigt, weshalb es so wichtig ist, dass wir unsere sozialen und ökologischen Standards nicht mit Freihandelsabkommen aushebeln lassen dürfen.
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