Als erster Schweizer Kanton verbietet Genf den Fahrdienst Uber. Dies berichtet das SRF. Grund dafür sei, dass sich die Firma nicht an geltendes Recht halte und Sozialleistungen nicht bezahle.
Das Arbeitsdepartement des Kantons besteht darauf, dass Uber dem Taxi- und Transportgesetz unterstellt ist. «Sie müssen ihre Fahrer per sofort anstellen und Sozialleistungen wie etwa die AHV bezahlen. So wie andere Firmen auch», lässt sich der Genfer Staatsrat Mauro Poggia von «10vor10» zitieren.
Bei den Uber-Fahrern handle es sich um Schein-Selbstständige, befinden die Genfer. Dies, weil Uber die Preise für die Fahrdienste festlege, nicht der Fahrer.
Bereits früher in diesem Jahr hatte die Suva entschieden, Uber müsse Sozialleistungen bezahlen auch das Lausanner Arbeitsgericht kam zu einem solchen Schluss. Sogar im US-Bundesstaat Kalifornien sei dies so entschieden worden, schreibt SRF.
Uber hat nun 30 Tage Zeit, um gegen den Genfer Entschluss Einsprache zu erheben. Bis dahin fahren in Genf die Uber noch weiter. (aeg)