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Ehemaliger Rimuss-Finanzchef zweigte Millionen ab – er muss 6 Monate ins Gefängnis

08.11.2019, 13:58

Der ehemalige Finanzchef der Getränkefirma Rimuss muss ins Gefängnis: Das Kantonsgericht Schaffhausen hat ihn am Freitag zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren verurteilt. Davon muss er 6 Monate absitzen. Der Rest der Strafe wurde bedingt ausgesprochen, bei einer Probezeit von drei Jahren.

Der 58-Jährige hatte jahrelang Geld aus der Firma abgezweigt, um damit das Frauenteam des FC Neunkirch zu unterstützen. Er bezahlte nicht nur die Spielerinnen aus der Firmenkasse, er kam mit dem Firmengeld auch für ihre Wohnungsmieten und für die Krankenkassen-Prämien auf. Als er sich selber anzeigte, fehlten in der Firmenkasse stolze zwei Millionen Franken.

Der Richter attestierte ihm angesichts der Verschleierungsbemühungen eine «erhebliche kriminelle Energie». Die Konstruktionen seien teilweise raffiniert gewesen. Möglich sei das Ganze nur gewesen, weil er als Finanzchef absolutes Vertrauen genossen habe.

Werbeplakat von Rimuss.
Werbeplakat von Rimuss.
bild: rimuss

Der ex-Finanzchef, der heute bei einer Transportfirma arbeitet, wurde wegen mehrfacher ungetreuer Geschäftsbesorgung und mehrfacher Urkundenfälschung schuldig gesprochen. Die 6 Monate, die er absitzen muss, kann er theoretisch in Halbgefangenschaft verbüssen. Dies ist bei Strafen von bis zu 12 Monaten möglich.

Diese 6 Monate unbedingt seien aber ein Problem, sagte der Anwalt des ex-Finanzchefs. Denn sein heutiger Arbeitgeber drohe damit, ihn zu entlassen. Doch ohne Stelle ist Halbgefangenschaft nicht möglich. Der Verurteilte müsste die 6 Monate dann in einem Gefängnis absitzen. Er überlegt sich deshalb, den Fall ans Obergericht weiterziehen, um eine vollständig bedingte Strafe zu erwirken.

«Dem Chef naiv vertraut»

Einen Freispruch gab es am Freitag hingegen für eine 32-jährige ehemalige Rimuss-Mitarbeiterin, die selber beim FC Neunkirch aktiv war. Ihr wurde vorgeworfen, ihrem Chef bei den Betrügereien geholfen zu haben. Sie hatte jedoch immer bestritten, willentlich mitgemacht zu haben, sie habe nur gemacht, was man ihr gesagt habe.

Das Gericht erkannte zwar «gewisse Verdachtsmomente», dass sie doch gewusst haben könnte, dass die Mittelbeschaffung für ihren Club nicht legal war. «Wäre sie aber tatsächlich Komplizin gewesen, wären wohl eindeutigere Beweise gefunden worden», sagte der Richter.

Sie werde deshalb nach dem Grundsatz «im Zweifel für den Angeklagten» freigesprochen. «Man kann sich natürlich die Frage stellen, ob sie ihrem Chef so naiv vertrauen durfte. Aber darum geht es hier nicht.»

Ehemaliger Patron hat ihm vergeben

Der ehemalige Patron der Rimuss-Kellerei, Robert Rahm, war nach dem Urteil versöhnlich gestimmt. Einerseits sei es schlimm, was sich der ehemalige Finanzchef geleistet habe. Andererseits sei dieser heute ein komplett anderer Mensch. Er arbeite und versuche, seine Schulden zurückzuzahlen. «Ich habe ihm vergeben», sagte Rahm. (sda)

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