Ab heute Montag gelten die neuen, verschärften Bestimmungen der Covid-Verordnung. Im privaten Bereich sind nur noch Treffen von maximal fünf Personen erlaubt. In rund 216000 Haushalten mit insgesamt fast 1,2 Millionen Menschen leben schon fünf oder mehr Bewohner. Sie dürfen im Prinzip keine Besucher mehr empfangen.
Nebst Grossfamilien gehören dazu auch Wohngemeinschaften (WG). Ganz auf Besuch verzichten müssen WGs nicht, auch solche mit mehr als fünf Bewohnern.
Wie das Bundesamt für Gesundheit (BAG) auf Anfrage mitteilt, können die Partnerinnen oder Partner von WG-Bewohnern weiterhin zum Übernachten vorbeikommen: Ein gleichzeitiger Besuch von mehreren Partnern gelte nicht als «private Veranstaltung» – vorausgesetzt es kommt dabei nicht zum gemeinsamen Abendessen mit mehr als fünf Personen. Ein solches zähle hingegen als private Veranstaltung mit einer Obergrenze von fünf Personen.
Die Bundesverwaltung stellte letzte Woche vor den Medien klar, dass man keine «staatliche Kontrolle im Privatbereich hochziehen» will. Bei Übertretungen der Verordnung würden die meisten Polizeibehörden die betreffenden Personen zunächst über die Rechtslage belehren und verwarnen. Erst wenn die Personen sich weiterhin nicht an die Regeln halten, wird eine Busse ausgesprochen.
Noch gibt es keine Empfehlung zur Höhe dieser Busse der dafür zuständigen Schweizerischen Staatsanwälte-Konferenz. Beim BAG geht man davon aus, dass die Empfehlung bei 100 Franken liegen wird, gleich wie bei den ebenfalls verbotenen Versammlungen von mehr als fünf Personen im Freien.