Schweiz
Coronavirus

Neue Corona-Massnahmen: Fünfer-Regel doch nicht so hart für WG-Bewohner

Wohngemeinschaft, Sofa
Bei einigen WGs dürfte diese Nachricht wohl für Aufatmen sorgen. Bild: Shutterstock

Entwarnung für WGs: Fünfer-Regel doch nicht so hart

Die Fünf-Personen-Regel stellt das Leben in grossen Wohngemeinschaften auf den Kopf. Doch ein komplettes Besuchsverbot gibt es nicht – nächtlicher Besuch bleibt erlaubt.
18.01.2021, 06:1218.01.2021, 09:12
christoph bernet / ch media
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Ab heute Montag gelten die neuen, verschärften Bestimmungen der Covid-Verordnung. Im privaten Bereich sind nur noch Treffen von maximal fünf Personen erlaubt. In rund 216000 Haushalten mit insgesamt fast 1,2 Millionen Menschen leben schon fünf oder mehr Bewohner. Sie dürfen im Prinzip keine Besucher mehr empfangen.

Nebst Grossfamilien gehören dazu auch Wohngemeinschaften (WG). Ganz auf Besuch verzichten müssen WGs nicht, auch solche mit mehr als fünf Bewohnern.

Wie das Bundesamt für Gesundheit (BAG) auf Anfrage mitteilt, können die Partnerinnen oder Partner von WG-Bewohnern weiterhin zum Übernachten vorbeikommen: Ein gleichzeitiger Besuch von mehreren Partnern gelte nicht als «private Veranstaltung» – vorausgesetzt es kommt dabei nicht zum gemeinsamen Abendessen mit mehr als fünf Personen. Ein solches zähle hingegen als private Veranstaltung mit einer Obergrenze von fünf Personen.

Bussen von 100 Franken möglich – aber zuerst wird gewarnt

Die Bundesverwaltung stellte letzte Woche vor den Medien klar, dass man keine «staatliche Kontrolle im Privatbereich hochziehen» will. Bei Übertretungen der Verordnung würden die meisten Polizeibehörden die betreffenden Personen zunächst über die Rechtslage belehren und verwarnen. Erst wenn die Personen sich weiterhin nicht an die Regeln halten, wird eine Busse ausgesprochen.

Noch gibt es keine Empfehlung zur Höhe dieser Busse der dafür zuständigen Schweizerischen Staatsanwälte-Konferenz. Beim BAG geht man davon aus, dass die Empfehlung bei 100 Franken liegen wird, gleich wie bei den ebenfalls verbotenen Versammlungen von mehr als fünf Personen im Freien.

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31 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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bokl
18.01.2021 06:46registriert Februar 2014
Hätten man auch sofort kommunizieren können. Hatte seit mit Mittwoch 3-4x täglich Sex mit meiner Partnerin um die ausfallenden Nächte zu kompensieren...
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Bündner85
18.01.2021 06:51registriert Oktober 2020
Da freue ich mich natürlich für die WGs. Als Vater von 2 Kleinkindern wäre ich allerdings auch sehr froh, wenn wir bis Ende Februar nicht sämtliche Kontakte aufgeben müssten. Für Familien macht eine 2-Haushalte-Regel mehr Sinn. Daran werde ich mich auch halten. Ich verstehe die Bedenken des BR, allerdings ist die psychische Gesundheit auch wichtig.
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Sarkasmusdetektor
18.01.2021 10:17registriert September 2017
Macht Sinn - in der Nacht schläft das Virus bekanntlich, da ist es ungefährlich. Letztens hiess es allerdings noch, das Virus sei ab 19 Uhr besonders gefährlich, deshalb musste dann ja alles schliessen. Ist das jetzt die neue Mutation, die tag- statt nachtaktiv ist?
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