Bild: KEYSTONE
Die Mitarbeiterinnen der Bundesverwaltung dürfen künftig nach dem Erreichen des AHV-Alters bis zum Alter von 65 Jahren weiterarbeiten, wenn sie dies möchten. Sie werden damit in dieser Hinsicht den männlichen Kollegen gleichgestellt. Der Bundesrat hat das Bundespersonalrecht geändert.
Die weiblichen Angestellten haben nach Erreichen des AHV-Alters mit 64 Jahren Anspruch auf ein neues Arbeitsverhältnis zu den gleichen Anstellungsbedingungen bis zum Alter von 65 Jahren.
Ausserdem erhalten Mitarbeitende künftig das Recht, ihren Beschäftigungsgrad nach einer Senkung im Zusammenhang mit der Geburt eines Kindes wieder um 20 Prozent zu erhöhen. Das soll zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Arbeit und Privatleben beitragen, wie der Bundesrat in einer Mitteilung schreibt. Die Änderungen der Bundespersonalverordnung treten auf den 1. Januar 2020 in Kraft.
Sie enthalten auch Verschlechterungen für die Angestellten der Bundesverwaltung: Der Bundesrat hat diverse Leistungen des Arbeitgebers aufgehoben. So werden die Leistungen infolge von Berufsinvalidität gestrichen.
Heute sind solche Leistungen möglich, wenn Angestellte aus gesundheitlichen Gründen nicht oder nur noch teilweise fähig sind, ihre Beschäftigung auszuüben, und keinen Anspruch oder nur einen Teilanspruch auf eine IV-Rente haben.
Bei Arbeitsverhinderung wegen Krankheit oder Unfall wird die Lohnfortzahlung begrenzt. Der Arbeitgeber bezahlt weiterhin den vollen Lohn während zwölf Monaten. Nach Ablauf dieser Frist bezahlt er während zwölf Monaten 90 Prozent des Lohnes. Ab dem dritten Jahr sind - anders als heute - keine weiteren Zahlungen möglich.
3,209
Weiter streicht der Bund die Zulage für Verwandtschaftsunterstützung. Diese kann heute ausgerichtet werden an Angestellte, deren Ehefrau oder Ehemann wegen schwerer Krankheit an der Ausübung einer Erwerbstätigkeit dauernd gehindert ist. Auch Angestellte, die auf behördliche Anordnung nahe Verwandte unterstützen, können diese Zulage erhalten. (aeg/sda)
Die Einbürgerung wirkt sich direkt auf das Portemonnaie aus. Besonders stark vom Schweizer Pass profitieren Leute mit tiefen Löhnen und Zugewanderte aus der Türkei und Ex-Jugoslawien.
Der Schweizer Pass ist bares Geld wert. Der Effekt ist für andere Länder schon länger bekannt, nun ist er auch für die Schweiz belegt. Eingebürgerte erhalten in 15 Jahren im Schnitt rund 5000 Franken mehr Lohn pro Jahr als Ausländer, deren Einbürgerung abgelehnt wurden. Das sind total über 75'000 Franken.
ETH-Forscher um Dominik Hangartner, Professor für Politikanalyse, untersuchten in ihrer Studie die Einbürgerungsgesuche der 46 Deutschschweizer Gemeinden, die bis 2003 in geheimer …