Nebel
DE | FR
Schweiz
Wirtschaft

Mitarbeiterinnen der Bundesverwaltung dürfen bis 65 weiterarbeiten

Mitarbeiterinnen der Bundesverwaltung dürfen bis 65 weiterarbeiten

13.11.2019, 14:3713.11.2019, 14:39
Mehr «Schweiz»
ARCHIV - ZUM TAGESGESCHAEFT DER WINTERSESSION, AM MONTAG, 3. DEZEMBER 2018, STELLEN WIR IHNEN FOLGENDES THEMENBILD ZUR VERFUEGUNG - Botschafter und Botschafterinnen versammeln sich vor einem Fototermi ...
Bild: KEYSTONE

Die Mitarbeiterinnen der Bundesverwaltung dürfen künftig nach dem Erreichen des AHV-Alters bis zum Alter von 65 Jahren weiterarbeiten, wenn sie dies möchten. Sie werden damit in dieser Hinsicht den männlichen Kollegen gleichgestellt. Der Bundesrat hat das Bundespersonalrecht geändert.

Die weiblichen Angestellten haben nach Erreichen des AHV-Alters mit 64 Jahren Anspruch auf ein neues Arbeitsverhältnis zu den gleichen Anstellungsbedingungen bis zum Alter von 65 Jahren.

Ausserdem erhalten Mitarbeitende künftig das Recht, ihren Beschäftigungsgrad nach einer Senkung im Zusammenhang mit der Geburt eines Kindes wieder um 20 Prozent zu erhöhen. Das soll zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Arbeit und Privatleben beitragen, wie der Bundesrat in einer Mitteilung schreibt. Die Änderungen der Bundespersonalverordnung treten auf den 1. Januar 2020 in Kraft.

Auch Verschlechterungen

Sie enthalten auch Verschlechterungen für die Angestellten der Bundesverwaltung: Der Bundesrat hat diverse Leistungen des Arbeitgebers aufgehoben. So werden die Leistungen infolge von Berufsinvalidität gestrichen.

Heute sind solche Leistungen möglich, wenn Angestellte aus gesundheitlichen Gründen nicht oder nur noch teilweise fähig sind, ihre Beschäftigung auszuüben, und keinen Anspruch oder nur einen Teilanspruch auf eine IV-Rente haben.

Lohnfortzahlung begrenzt

Bei Arbeitsverhinderung wegen Krankheit oder Unfall wird die Lohnfortzahlung begrenzt. Der Arbeitgeber bezahlt weiterhin den vollen Lohn während zwölf Monaten. Nach Ablauf dieser Frist bezahlt er während zwölf Monaten 90 Prozent des Lohnes. Ab dem dritten Jahr sind - anders als heute - keine weiteren Zahlungen möglich.

Glaubst du, dass du noch eine Rente bekommen wirst?

Weiter streicht der Bund die Zulage für Verwandtschaftsunterstützung. Diese kann heute ausgerichtet werden an Angestellte, deren Ehefrau oder Ehemann wegen schwerer Krankheit an der Ausübung einer Erwerbstätigkeit dauernd gehindert ist. Auch Angestellte, die auf behördliche Anordnung nahe Verwandte unterstützen, können diese Zulage erhalten. (aeg/sda)

DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet um die Zahlung abzuschliessen)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
twint icon
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
20 US-Präsidenten als Frauen
1 / 22
20 US-Präsidenten als Frauen
Theodore Roosevelt (1901 - 1909)

Bild: imgur
Auf Facebook teilenAuf X teilen
Wer von der Altersreform profitiert – und wer verliert
Video: srf
Das könnte dich auch noch interessieren:
6 Kommentare
Weil wir die Kommentar-Debatten weiterhin persönlich moderieren möchten, sehen wir uns gezwungen, die Kommentarfunktion 24 Stunden nach Publikation einer Story zu schliessen. Vielen Dank für dein Verständnis!
Die beliebtesten Kommentare
avatar
Clife
13.11.2019 14:53registriert Juni 2018
„Dürfen“
Wow die Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau kommt ja wirklich hervorragend voran /Sarkasmus off
543
Melden
Zum Kommentar
avatar
Bündn0r
13.11.2019 15:03registriert Januar 2018
"Sie werden damit in dieser Hinsicht den männlichen Kollegen gleichgestellt. "

Männer werden bei der AHV nach Strich und Faden diskriminiert und der Verfasser bezeichnet die frühere Pension der Frauen indirekt noch als Benachteiligung der Frau.
Sind die noch ganz bei Trost?
6112
Melden
Zum Kommentar
avatar
Hofer Ernst
13.11.2019 14:51registriert Oktober 2019
Für mich stellst sich die Frage: Wollen, Dürfen oder Müssen.
221
Melden
Zum Kommentar
6
Kanton Zürich soll Krisenzentren für Opfer sexueller Gewalt einrichten

Der Zürcher Kantonsrat hat am Montag einem Vorstoss für die Einrichtung von Krisenzentren für Opfer sexueller Gewalt zugestimmt. Dort sollen Opfer von sexueller Gewalt rund um die Uhr professionelle Hilfe erhalten.

Zur Story