Hol dir jetzt die beste News-App der Schweiz!
- watson: 4,5 von 5 Sternchen im App-Store ☺
- Tages-Anzeiger: 3,5 von 5 Sternchen
- Blick: 3 von 5 Sternchen
- 20 Minuten: 3 von 5 Sternchen
Du willst nur das Beste? Voilà:
Es war am 13. Juli 2012, kurz vor Mitternacht, als Carlos Hanimann einen Tweet weiterverbreitete. Der anonyme Twitterer KueddeR bezeichnete darin den Thurgauer SVP-Kantonsrat Hermann Lei als «Hermann ‹Dölf› Lei».
Der Retweet könnte Hanimann nun zum Verhängnis werden, wie die NZZ am Sonntag schreibt: Der Journalist ist beim Bezirksgericht Zürich wegen Verleumdung angeklagt worden. Der Einschub «Dölf» suggeriere, dass Lei mit Adolf Hitler und dessen nationalsozialistischem Gedankengut sympathisiere, schreibt die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklageschrift
Mit dem Retweet habe Hanimann «zumindest billigend in Kauf genommen, den Ruf Leis als ehrbarer Mensch zu schädigen». Hanimann soll einer Geldstrafe von 4500 Franken sowie mit einer Busse von 1000 Franken bestraft werden.
Gegen KueddeR, den ursprünglichen Autor des Tweets, ist das Strafverfahren pendent, da seine Identität noch nicht ermittelt werden konnte. Der Account ist laut Staatsanwaltschaft im Ausland registriert.
Bei Hanimann wollte die Staatsanwaltschaft ursprünglich gar nicht tätig werden. «Dölf» sei lediglich eine Koseform von «Adolf» und werde nicht sogleich mit Hitler in Verbindung gebracht, argumentierte sie. Doch Lei führte gegen diesen Entscheid Beschwerde. Hanimann habe ihn bereits zuvor in einem Artikel in der WoZ versucht, in die nationalsozialistische Ecke zu stellen.
Einen Monat vor dem verhängnisvollen Retweet hatte Hanimann einen Artikel in der WoZ publiziert, in dem er versuchte, einen Zusammenhang zwischen der Person Hermann Lei und der Webseite www.adolf-hitler.ch herzustellen. Zuvor hatte die Basler «Tageswoche» behauptet, www.adolf-hitler.ch gehöre Lei. Sie musste sich bei Lei entschuldigen und ihn mit 5000 Franken entschädigen.
Laut Rechtsanwalt Martin Steiger dürfte dies das erste Mal sein, dass in der Schweiz ein Twitterer wegen eines blossen Retweets vor dem Richter landet, wie er der NZZ am Sonntag sagte. Allerdings sei dies rechtlich problemlos möglich. Auch gebräuchliche Hinweise wie «retweets are not endorsements» schützten Twitterer nicht. (egg)