Schweiz
Gesellschaft & Politik

Lawine reisst im Wallis fünf italienische Tourengänger mit – drei Tote 

Im Spital verstorben

Lawine reisst im Wallis fünf italienische Tourengänger mit – drei Tote 

21.02.2015, 16:2921.02.2015, 22:48

Drei Tote – das ist die Bilanz des Lawinenniedergangs vom Samstagmittag im Wallis. Die 80 Meter breite und bis 300 Meter lange Lawine riss fünf Tourengänger mit sich. Zunächst wurde vermeldet, dass alle Personen gerettet seien, vier davon schwer verletzt. Wenig später teilte die Kantonspolizei jedoch mit, dass drei der Verschütteten verstorben waren.

Bei den Lawinenopfern handelt es sich um zwei Frauen und einen Mann. Zwei Männer haben überlebt, sind aber verletzt. Einer davon schwer. Alle fünf sind italienische Staatsangehörige. Die Bergungsarbeiten waren zunächst durch schlechte Wetterverhältnisse erschwert worden.

Zum Zeitpunkt des Lawinenniedergangs herrschte laut Institut für Schnee- und Lawinenforschung (SLF) im Gebiet mässige Lawinengefahr (Stufe 2 von 5).

Die Gefahrenkarte des SLF zeigt mässige Lawinengefahr für das Gebiet um den Grossen St.Bernhard.
Die Gefahrenkarte des SLF zeigt mässige Lawinengefahr für das Gebiet um den Grossen St.Bernhard.bild: slf

(sda/lhr/dwi)

DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
Kanton Wallis darf weiteres Wolfsrudel vollständig regulieren
Das Bundesamt für Umwelt (Bafu) hat die vollständige Regulierung eines weiteren Wolfsrudels im Wallis bewilligt. Betroffen ist das Nanz-Rudel, wie der Kanton Wallis am Mittwoch mitteilte. Ein Gesuch für die Entnahme eines dritten Rudels ist noch hängig.
Der Kanton Wallis hatte am 28. August 2026 beim Bund ein Gesuch zur proaktiven Wolfsregulierung für die Periode 2026-2027 eingereicht, wie die Walliser Staatskanzlei am Mittwoch informierte. Ziel der Massnahme sei es, Konflikte mit Nutztieren in Problemgebieten zu minimieren. Die Regulierung stützt sich auf die eidgenössische Jagdverordnung, die seit dem 1. Februar 2025 in Kraft ist.
Zur Story