Der Betreiber einer Rodelbahn bei Interlaken trägt keine Schuld am Tod einer pakistanischen Touristin, die im Sommer 2010 bei einer Abfahrt aus ihrem Schlitten geschleudert wurde. Das hat die Strafuntersuchung der Berner Justiz ergeben. Das Strafverfahren wurde schon im Dezember 2012 eingestellt, sagte der stellvertretende Informationsverantwortliche der Berner Staatsanwaltschaft, Markus Scholl, auf Anfrage.
Die Strafverfolgungsbehörden gehen laut Scholl von einem Fehlverhalten der Verstorbenen aus. Sie war nicht angegurtet. Rodelbahn und der Unfallschlitten hätten sich in einwandfreiem Zustand befunden und die Strecke sei mit Bedienungs- und Warnhinweisen versehen gewesen. Zudem sei die Frau von einem Angestellten der Rodelbahn persönlich instruiert worden. Der Entscheid ist rechtskräftig, wurde aber bisher nicht bekannt. Die 26-jährige Frau starb an einem schweren Schädel-Hirn-Trauma. (kub/sda)