Parlament kann über Exportverbote für Spionage-Software befinden

Parlament kann über Exportverbote für Spionage-Software befinden

27.06.2018, 12:56

Der Bundesrat will die Ausfuhr von Spionagesoftware und -Geräten verbieten, wenn Grund zur Annahme besteht, dass diese für Repression missbraucht werden. Der Bundesrat will dazu bis 2019 befristete Bestimmungen ins Güterkontrollgesetz aufnehmen.

Das Güterkontrollgesetz regelt den Handel mit militärisch und zivil verwendbaren Gütern, besonderen militärischen Gütern und strategischen Gütern. Dazu gehören zwar auch Software und Geräte zur Überwachung von Internet und Mobilfunk.

Auf Dauer regeln

Doch die Ausfuhr dieser Software und Geräte kann gemäss Gesetz nicht untersagt werden, nur weil befürchtet wird, dass sie zur Repression eingesetzt werden. Diese Verbote sind deshalb seit 2015 in einer Verordnung geregelt, die aber nur für vier Jahre Gültigkeit hat. Sie sollen nun ins Güterkontrollgesetz aufgenommen werden.

Die Verordnung hat sich in den Augen des Bundesrates bewährt. Bisher seien gestützt auf die Verordnung nur wenige Gesuche abgelehnt worden, schreibt der Bundesrat in der Botschaft, die er am Mittwoch dem Parlament zugestellt hat. Bis Ende März 2018 seien 304 Gesuche im Wert von 24 Millionen Franken bewilligt worden.

Abgelehnt wurden im selben Zeitraum sechs Gesuche für Mobile-Subscriber-Identity-Catcher (IMSI-Catcher) sowie Geräte und Software für das Dekodieren und Analysieren von Funksignalen. Diese Gesuche hatten einen Wert von zusammengezählt 1.6 Millionen Franken.

IMSI-Catcher simulieren eine Basisstation, sodass die Kommunikation aller Mobilfunktelefone im Empfangsbereich auch über den Catcher laufen. So können Telefone geortet, Gespräche mitgehört und der Datenaustausch gelesen werden. IMSI-Catcher können zur Bekämpfung von Terrorismus oder Repression genutzt werden.

Kein generelles Verbot

Der Bundesrat will die Ausfuhr solcher Geräte nicht generell verbieten, sondern im Einzelfall nach fundierter Prüfung untersagen können. Dies, wenn befürchtet wird, dass sie für Repressionszwecke eingesetzt werden.

In der Vernehmlassung sei die Gesetzesanpassung grossmehrheitlich begrüsst worden, schrieb das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco). Das Kriterium der Repression auf alle der Güterkontrollgesetzgebung unterstellten Güter anwenden will der Bundesrat nicht. Dies war in der Vernehmlassung gefordert worden.

Eine Kausalität zwischen dem am meisten ausgeführten Dual-Use-Gütern - Werkzeugmaschinen sowie chemische und pharmazeutische Produkte - und Repression sei nicht in gleichem Ausmass gegeben wie bei Gütern zur Internet- und Mobilfunküberwachung, schreibt er. Die Anwendung dieses Kriteriums würde die Bearbeitung der Ausfuhrgesuche verzögern.

Welche Güter unter das Exportverbot fallen, handeln die heute 41 Partnerstaaten der Vereinbarung von Wassenaar aus. Diese sind allerdings frei in ihrem Entscheid, ob der Export im Einzelfall bewilligt wird oder nicht. (sda)

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