Das Anbahnen sexueller Kontakte mit Minderjährigen im Internet - so genanntes Grooming - soll nicht explizit unter Strafe gestellt werden. Die Rechtskommission des Ständerats (RK) hat eine Initiative der Schwesterkommission mit 6 zu 5 Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt.
Nach Ansicht der Kommissionsmehrheit wird Grooming in der Schweiz bereits strafrechtlich verfolgt, wenn konkrete Schritte für ein erstes Treffen unternommen werden. Hingegen wäre es übertrieben und nicht machbar, schon sexuell anstössige Gespräche per Internet unter Strafe zu stellen, wie es in einer Mitteilung der Parlamentsdienste vom Freitag heisst.
Auch aus Sicht des Bundesrates braucht es keinen neuen Straftatbestand. Das Bundesgericht hat in einem Urteil bestätigt, dass Grooming in der Schweiz schon nach geltendem Recht strafbar ist. (sda)