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Europäischer Gerichtshof macht UberPop einen Strich durch die Rechnung

Europäischer Gerichtshof macht UberPop einen Strich durch die Rechnung

20.12.2017, 10:1420.12.2017, 16:38
epa06355410 (FILE) - An image showing an Uber app on a mobile phone in central London, Britain, 22 September 2017. Media reports on 28 November 2017 state Japanese Softbank corporation may be close to ...
Bild: EPA/EPA

Uber brachte mit der Vermittlung von Privatleuten als Fahrer Behörden und Taxi-Branche gegen sich auf - und musste den Service fast überall in Europa einstellen. Der Europäische Gerichtshof sorgt nun dafür, dass es dabei bleibt. Für Uber-Kunden ändert sich erst einmal nichts.

Uber wird in Europa nicht zu seinem ursprünglichen Geschäftsmodell zurückkehren können, Fahrten mit Privatleuten als Chauffeur zu vermitteln. Der Europäische Gerichtshof entschied am Mittwoch, dass ein solcher Dienst eine Verkehrsdienstleistung ist und entsprechend reguliert werden muss. Damit wurde der Service rechtlich mit klassischen Taxi-Diensten gleichgestellt.

Uber hatte den Dienst UberPop, bei dem Privatleute Fahrgäste beförderten, nach Rechtsproblemen bereits praktisch überall in Europa eingestellt - kürzlich auch in der Schweiz. Und Uber bekräftigte wiederholt, dass er nicht zurückkommen solle.

Aktuell arbeitet der Fahrdienst-Vermittler mit Fahrern mit Beförderungsschein oder mit Taxi-Betrieben. «Die Entscheidung wird in den meisten EU-Ländern nichts verändern, wo wir bereits unter den Beförderungsgesetzen operieren», betonte Uber in einer ersten Reaktion.

Der Fahrdienst kommt nicht aus den Schlagzeilen

Video: srf

Löwenanteil in USA

Im Heimatmarkt USA machen Privatleute als Fahrer in ihren eigenen Autos hingegen den Grossteil des Uber-Geschäfts aus. Uber argumentierte auch in Europa, dass die Vermittlung solcher Services keine Verkehrsdienstleistung ist, sondern unter den allgemeinen Dienstleistungsverkehr fällt - und damit auch von der für Taxis geltenden Regulierung ausgenommen werden sollte.

Der EuGH sieht das jedoch anders: Die Vermittlung sei «untrennbar verbunden» mit einer Verkehrsdienstleistung. Die Entscheidung war bereits erwartet worden, nachdem der Generalanwalt des Gerichts eine solche Position einnahm.

Die EuGH-Entscheidung geht auf ein Verfahren zurück, in dem ein spanisches Taxi-Unternehmen aus Barcelona gegen UberPop vorging. Beim EuGH liegen noch Fälle aus Frankreich und Deutschland, bei denen es unter anderem um den Limousinen-Service UberBlack geht.

Weitere Verschärfungen möglich

Auch wenn sich die aktuelle Entscheidung des Europäischen Gerichtshof ausdrücklich nur auf die Vermittlung «nicht berufsmässiger Fahrer» bezieht, könnte die grundsätzliche Einstufung des Dienstes als Verkehrsservice in der Zukunft die Tür für weitere Einschränkungen für das Uber-Geschäft öffnen.

Auch in den USA wird unter anderem darüber gestritten, ob Uber die Fahrer als freie Unternehmer einstufen kann, die eine Dienstleistung über die Plattform anbieten, oder sie als Mitarbeiter behandeln muss. Letzteres würde die Kosten des Dienstes in die Höhe treiben. (sda/dpa)

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