Schweiz
Basel

Vergewaltigungs-Urteil: Hunderte demonstrieren in Basel gegen Gericht

Vor dem Appellationsgericht findet eine Demonstration fuer ein Vergewaltigungsopfer statt, in Basel, am Sonntag, 8. August 2021. Nach dem strafmildernden Urteil in einem Vergewaltigungsfall wurde dazu ...
«Es gibt keine kurze Vergewaltigung»: Hunderte Personen ziehen am Sonntag durch Basel. Bild: keystone

«Elf Minuten dauerte die Vergewaltigung»: Hunderte demonstrieren in Basel gegen Urteil

Rund 500 Menschen haben am Sonntag in Basel an einer Demonstration teilgenommen – sie kritisieren das Vergewaltigungsurteil und fordern denn Rücktritt der Richterin.
08.08.2021, 14:2108.08.2021, 19:46
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Für die Vergewaltigung mitverantwortlich, weil eine Frau «mit dem Feuer spielte»? Ein Basler Gericht sorgt mit heikler Urteilsbegründung für Unmut, der sich nun auf der Strasse entlädt. Rund 500 Menschen haben sich am Sonntagnachmittag vor dem Basler Appellationsgericht zu einer Kundgebung gegen ein Berufungsurteil in einem Vergewaltigungs-Prozess versammelt. Die unbewilligte Kundgebung verlief friedlich.

Urteil schweizweit umstritten
Das Appellationsgericht hatte den von der Vorinstanz ausgesprochenen Schuldspruch wegen Vergewaltigung zwar bestätigt, das Strafmass gegen den Vergewaltiger aber massiv verringert. Die Freiheitsstrafe von 51 Monaten wurde zu einer teilbedingten Strafe von 36 Monaten reduziert. Dies hat zur Folge, dass der Verurteilte bereits kommende Woche freikommen wird. Das Urteil hat schweizweit Diskussionen ausgelöst

Als Unmutsbekundung haben die Anwesenden elf Minuten lang geschwiegen: So lange hätte die Vergewaltigung gedauert – und vor Gericht sei das als «kurze Vergewaltigung» behandelt worden, deshalb die Schweigeminuten, schreibt das Recherchekollektiv element investigate auf Twitter zu folgendem Video:

Dazu kommentiert «element investigate»: «Ein Polizist der Polizei Basel-Stadt während der Schweigeminuten zu einer Frau ‹Ich habe noch nie soviele Frauen so lange schweigen sehen›.»

Auf anderen Transparenten war beispielsweise zu lesen: «Es gibt keine kurze Vergewaltigung». Oder weiter: «Rechtssystem sendet falsche Signale.»

Gericht nimmt Stellung

Das Basler Appellationsgericht hat mit einem Urteil zu einer Vergewaltigung hohe Wellen geworfen. In der Öffentlichkeit wurde kritisiert, das Gericht habe dem Opfer eine Mitschuld an der Tat gegeben.

Am Donnerstag hatte das Gericht Stellung zu dem Urteil genommen. Offenbar seien zahlreiche Missverständnisse entstanden, teilte das Appellationsgericht mit. Es sei dem Gericht darum gegangen, die Sichtweise des Beschuldigten zu prüfen und «nicht darum, das Opfer zu disqualifizieren». Zudem sei das Urteil von einem Dreiergericht und nicht von der vorsitzenden Appellationsgerichtspräsidentin allein gefällt worden.

Die Sprecherinnen der Kundgebung liessen sich durch die formaljuristische Stellungnahme nicht davon abbringen, das Urteil als «skandalös» und als «Armutszeugnis der Judikative» zu brandmarken. Die mündliche Urteilsbegründung habe eine Mitverantwortung des Vergewaltigungsopfers suggeriert, was nicht tolerierbar sei.

Vor dem Appellationsgericht findet eine Demonstration fuer ein Vergewaltigungsopfer statt, in Basel, am Sonntag, 8. August 2021. Nach dem strafmildernden Urteil in einem Vergewaltigungsfall wurde dazu ...
Vor dem Appellationsgericht findet eine Demonstration für ein Vergewaltigungsopfer statt.Bild: keystone

Rücktritt der Richterin gefordert

Scharf kritisierten die Sprecherinnen, dass die vorsitzende Gerichtspräsidentin die vergleichsweise kurze Dauer der Tat von elf Minuten als strafmildernd ausgelegt habe. Eine Vergewaltigung bleibe eine ungeheuerliche Tat, gleich wie lange sie dauere, sagte eine Sprecherin. Das Urteil ermutige Täter, Berufung einzulegen und schrecke Opfer davon ab, Anzeige zu erstatten.

Konkret forderten die Kundgebungs-Sprecherinnen den «sofortigen Rücktritt» der vorsitzenden Gerichtspräsidentin aus der FDP. Weiter forderten sie eine Schulung der Gerichtspersonen zu den psychosozialen Aspekten sexualisierter Gewalt und darüber hinaus eine Revision des Sexualstrafrechts. Auf vielen Schildern von Teilnehmenden war der entsprechende Grundsatz «Nur Ja heisst JA» zu lesen.

Das zweitinstanzliche Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Basler Staatsanwaltschaft und das Opfer wollen das schriftliche Urteil abwarten und dann entscheiden, ob sie den Fall vors Bundesgericht weiterziehen.

(amü/adi/sda)

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277 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Mira Bond
08.08.2021 14:45registriert Oktober 2016
11 Minuten…eine „kurze“ Vergewaltigung…???
Ich finde keine Worte ! Und das sind Worte aus einem Gerichtsurteil? Unfassbar.
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DaMedico
08.08.2021 14:34registriert Februar 2018
Also versucht sich das Gericht tatsächlich damit zu "erklären", dass das Dreiergericht (= 3 Personen) und nicht "nur" die vorsitzende Appellationsgerichtspräsidentin (= 1 Person) für die Urteilsfällung verantwortlich sind / waren – und das soll die Situation besser machen …? HäSorryWas?
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DocShi
08.08.2021 14:42registriert Mai 2018
Generell gesagt sind die Bestrafungen bei einer Vergewaltigung ein Witz.
Die Psyche eines Menschen wird zerstört. Das ganze Umfeld der vergewaltigt Person wird ebenfalls in Mitleidenschaft gezogen.
Und was sind die Strafen...???
Meine Meinung, unabhängig vom Artikel.
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