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So will der Bundesrat die Corona-Massnahmen in der Schweiz aufheben

So will der Bundesrat die Corona-Massnahmen in der Schweiz aufheben

02.02.2022, 14:3003.02.2022, 08:52
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Bundesrat Alain Berset spricht an einer Medienkonferenz ueber Covid 19 Massnahmen, am Mittwoch, 19. Januar 2021, in Bern. (KEYSTONE/Peter Schneider)
Bundesrat Berset gibt Öffnungen bekannt.Bild: keystone

Ab morgen Donnerstag wird die Homeoffice-Pflicht und die Kontaktquarantäne in der Schweiz aufgehoben. Dies hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 2. Februar entschieden. Er schlägt zudem umfassende Aufhebungen von Massnahmen vor, die er, abhängig von der epidemischen Lageentwicklung, am 16. Februar beschliessen kann. Die Konsultation dauert bis am 9. Februar.

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Der Bundesrat sieht den Moment gekommen, die Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus wieder zu lockern. Gleichwohl sei weiterhin Vorsicht geboten.

Aufhebung der Homeoffice-Pflicht und der Kontaktquarantäne

Wegen des Coronavirus werden die Delegiertenversammlungen der FDP und GLP virtuell abgehalten. (Symbolbild)
Bild: sda

Die Homeoffice-Pflicht wird in eine Homeoffice-Empfehlung geändert. Die Arbeitgebenden müssen ihre Mitarbeitenden weiterhin vor einer Ansteckung am Arbeitsplatz schützen. Dafür bleibt Homeoffice eine wirksame Massnahme. Die Maskenpflicht am Arbeitsplatz gilt weiterhin.

Die Kontaktquarantäne wird erstmals seit Beginn der Krise vollständig aufgehoben. Der Bundesrat hat sie am 12. Januar 2022 bereits verkürzt und auf Personen im gleichen Haushalt beschränkt. Wegen der sehr hohen Ansteckungszahlen hat die Kontaktquarantäne an Bedeutung verloren. Als Folge dieses Entscheids werden auch die Bestimmungen des Corona-Erwerbsersatzes infolge Kontaktquarantäne in der Covid-19-Verordnung Erwerbsausfall aufgehoben.

Die Isolation von Personen, die positiv auf SARS-CoV-2 getestet wurden, gilt hingegen weiterhin. Damit kann verhindert werden, dass stark infektiöse Personen andere Menschen anstecken. Die beiden Massnahmen waren bereits Gegenstand einer früheren Konsultation. Sie treten am Donnerstag, 3. Februar 2022, in Kraft.

Mit der neuen Verordnung werden sämtliche von den Kantonen angeordneten Quarantänen am 3. Februar 2022 aufgehoben. Es bedarf keiner expliziten Aufhebung der Quarantäne durch den Kanton.

Konsultation: Zwei Varianten zur Aufhebung der verbleibenden Massnahmen

Bundesrat Alain Berset, rechts, und Regierungsrat Lukas Engelberger, Praesident der Konferenz der kantonalen.Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) waehrend einer Medienkonferenz ueber das wei ...
GDK-Chef Engelberger und Bundesrat Berset.Bild: keystone

Bis am 9. Februar dauert die Konsultation bei den Kantonen, den Sozialpartnern, den Parlamentskommissionen und den betroffenen Verbänden zur Aufhebung der weiteren Massnahmen. Dabei stellt der Bundesrat zwei Varianten zur Diskussion, abhängig davon, wann die derzeitige Ansteckungswelle ihren Zenit überschritten hat. Der Bundesrat entscheidet an seiner Sitzung vom 16. Februar 2022.

  1. Aufhebung der Massnahmen in einem einzigen Schritt:

    Die Covid-19-Verordnung besondere Lage könnte in einem einzigen Schritt am 17. Februar 2022 aufgehoben werden. Eine solche vollständige Öffnung ist mit epidemiologischen Risiken verbunden, da sie die Viruszirkulation nochmals beschleunigen kann. Dieses Vorgehen ist nur dann angezeigt, wenn die Ansteckungswelle den Höhepunkt überschritten hat.

    Die Immunisierung der Bevölkerung muss weit genug fortgeschritten sein und die Ansteckungszahlen sowie die Hospitalisierungen abnehmen. Aufgehoben wären alle Schutzmassnahmen:
    - die Zertifikatspflicht für Restaurants, Veranstaltungen oder Freizeit- und Kulturbetriebe,
    - die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr, in Läden und in allen andern öffentlich zugänglichen Innenräumen,
    - die Einschränkungen privater Treffen,
    - die Bewilligungspflicht für Grossveranstaltungen.

    Der Schutzschirm für Grossveranstaltungen soll allerdings bestehen bleiben, weil erneute Einschränkungen nicht ausgeschlossen werden können. Auch die Isolation von positiv getesteten Personen soll weiterhin gelten. Zudem müssen zusätzliche Massnahmen ergriffen werden, um besonders gefährdete Personen zu schützen. Der Bundesrat wird die Kantone auch dazu befragen, ob die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr, im Detailhandel und in Gesundheitseinrichtungen erhalten bleiben soll.
  2. Aufhebung der Massnahmen in zwei Schritten:

    Falls die epidemiologische Lage am 16. Februar noch zu unsicher ist, will der Bundesrat schrittweise vorgehen. Damit kann die Lage nach jedem Lockerungsschritt erneut beurteilt werden.
    Im ersten Schritt ab dem 17. Februar schlägt der Bundesrat folgende Lockerungen vor:
    - Aufheben der Zertifikatspflicht für Restaurants, Veranstaltungen, Freizeit- und Kulturbetriebe. In Restaurants gilt eine Sitzpflicht.
    - Aufheben der Einschränkungen bei privaten Treffen,
    - Aufheben der Bewilligungspflicht für Grossveranstaltungen im Freien. Die Kantone können selbständig eine Bewilligungspflicht einführen, etwa für Fasnachtsfeiern.
    - 2G-Regel dort, wo heute die 2G+-Regel gilt (Discos, Hallenbäder, intensive Sportaktivitäten oder Blasmusik).

    Im zweiten Schritt würden die restlichen Schutzmassnahmen aufgehoben: Maskenpflicht, 2G-Regel und Bewilligungspflicht für Grossveranstaltungen in Innenräumen. Damit würde auch die Covid-19-Verordnung besondere Lage aufgehoben.

Konsultation weiterer Massnahmen

Une personne tient dans sa main un smartphone avec l'application Certificat Covid suisse et son code QR indiquant 3G, 2G et 2G+ ce mercredi 12 janvier 2022 a Lausanne. (KEYSTONE/Laurent Gillieron ...
Bild: keystone

Gleichzeitig mit der Aufhebung der Massnahmen schickt der Bundesrat weitere Anpassungen in Konsultation.

Bei der Einreise sollen keine grenzsanitarischen Massnahmen mehr gelten. Das bedeutet, dass die Testpflicht für nicht geimpfte und nicht genesene Personen sowie die Kontaktdatenerhebung bei der Einreise in die Schweiz aufgehoben werden kann.

Zudem sollen die sogenannten Schweizer Covid-Zertifikate, etwa für Touristen oder nach Antikörper- oder Antigen-Schnelltests, aufgehoben werden. Weiterhin ausgestellt werden die auch von der EU anerkannten Zertifikate. Diese müssen für den internationalen Reiseverkehr noch aufrechterhalten werden, solange andere Staaten noch Einreiserestriktionen kennen. Möglich ist auch, dass in gewissen Ländern Zertifikate für den Besuch in Restaurants oder Museen weiterhin notwendig sein werden.

Der Bundesrat schickt schliesslich auch neue Vorgaben für die Kostenübernahme von Arzneimitteln zur ambulanten Behandlung von Covid-19 in Konsultation.

(aeg)

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261 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Majoras Maske
02.02.2022 15:40registriert Dezember 2016
Ich finde es zwar etwas fragwürdig, dass das Homelffice vor der 2G-Pflicht fällt, aber so war es in der Schweiz halt schon immer. Anstecken bei der Arbeit ist okay, aber in der Freizeit ist es verboten.
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Miicha
02.02.2022 14:43registriert März 2014
Der Bundesrat erklärt die Pandemie für beendet. Hoffe die Pandemie hat das Memo auch bekommen...
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Ratchet
02.02.2022 14:59registriert Mai 2015
Mit der Aufhebung der Quarantäne haben doch jegliche Einschränkungen und Tracing-Bemühungen an Sinn verloren. Warum sagen nicht gleich: "die Pandemie ist vorbei. Wer Corona hat, soll das handhaben wie bei einer Grippe."
Warum soll man überhaupt täglich Millionen für Corona-Test verschwenden, die schlussendlich null Einfluss haben?
Hauptsache mit 2G die Geimpften und Genesen, mit abgelaufenen Zertifikat, unnötig zu einem Booster drängen.
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