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Bundesgericht lehnt Zürcher Rekurs gegen «10-Millionen-Schweiz» ab

Ein Plakat wirbt fuer die Nachhaltigkeits-Initiative, Keine 10-Millionen-Schweiz! der SVP, fotografiert am Montag, 18. Mai 2026 in Bern. (KEYSTONE/Christian Beutler)
Auslöser für die Beschwerde war eine Studie, die der Bund am 13. Mai publizieren liess.Bild: keystone

Bundesgericht lehnt Zürcher Rekurs gegen «10-Millionen-Schweiz» ab

09.06.2026, 12:00

Das Bundesgericht hat eine Beschwerde aus dem Kanton Zürich gegen die bevorstehende Abstimmung zur «10-Millionen-Schweiz» abgelehnt. Ein Mann verlangte die Verschiebung der Abstimmung, weil der Bund die Stimmberechtigten «einseitig beeinflusse».

Auslöser für seine Beschwerde war eine Studie, die der Bund am 13. Mai publizieren liess. Diese beleuchtete, welche Folgen ein Ja zur SVP-Initiative «Keine 10-Millionen-Schweiz» hätte.

Die Untersuchung kam zum Schluss, dass eine Bevölkerungsbegrenzung zwar entlastend auf Wohnungsmarkt, Infrastruktur und Sozialhilfe wirken könnte. Diese Entlastungen seien jedoch deutlich geringer als die Kosten, die durch ein Ja entstehen würden, etwa beim AHV-Umlageergebnis, bei den Steuereinnahmen oder beim Fachkräftemangel im Gesundheitswesen.

«Einseitige Beeinflussung»

Der Zürcher Beschwerdeführer fand die Publikation dieser Studie fehl am Platz. Dies sei keine «sachgerechte und ausgewogene» Information der Stimmberechtigten, sondern «einseitige Beeinflussung durch die Behörden». Am Tag nach der Studienpublikation reichte er deshalb beim Zürcher Regierungsrat Beschwerde ein.

Er verlangte, dass die Abstimmung vom 14. Juni verschoben würde, weil das Recht auf freie Willensbildung verletzt worden sei. Der Regierungsrat trat darauf jedoch nicht ein, weil er sich für eine Studienpräsentation des Bundes zu einer nationalen Vorlage nicht zuständig sah. Der Mann zog daraufhin vor Bundesgericht, das aber ebenfalls nichts von der Beschwerde wissen wollte.

Beschwerde unzulässig

Es entschied, auf die Beschwerde gar nicht erst einzutreten, wie es im Urteil vom Dienstag heisst. Die Beschwerde sei offensichtlich unzulässig. Der Mann muss nun 500 Franken Gerichtskosten tragen und die Abstimmung findet wie geplant am 14. Juni statt.

Die SVP will die Bundesverfassung mit einem neuen Artikel zur «nachhaltigen Bevölkerungsentwicklung» ergänzen. Demnach dürfte die ständige Wohnbevölkerung zehn Millionen vor 2050 nicht überschreiten. Leben vor 2050 9,5 Millionen Menschen im Land, müssten Bundesrat und Parlament Massnahmen ergreifen.

Etwa dürften vorläufig Aufgenommene keine Niederlassungsbewilligung mehr erhalten und auch nicht mehr eingebürgert werden. Reicht das nicht, um den Grenzwert einzuhalten, muss die Schweiz als Notbremse letztlich das Personenfreizügigkeitsabkommen mit der EU kündigen. (sda)

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👉 Insgesamt attestierte die Studie des Forschungsinstituts Sotomo, die am Dienstag veröffentlicht wurde, der Pflegebranche die höchsten Zufriedenheitswerte. Dabei konnten kaum Unterschiede nach Geschlecht festgestellt werden.

👉 Ältere Arbeitnehmende empfinden laut der Studie häufiger ein Gefühl der Erfüllung und des Stolzes. Dieses Gefühl sei für ein erfülltes Arbeitsleben mitunter entscheidend.

👉 Wichtig für die Zufriedenheit am Arbeitsplatz seien aber nicht nur die Sinnhaftigkeit und Erfüllung im Beruf. Auch strukturelle Rahmenbedingungen müssen gemäss der Studie gegeben sein. Diese bewerteten Berufstätige aus der Pflegebranche weniger positiv. Insbesondere bei der Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben soll es laut Studie hapern.

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79 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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stevensplace
09.06.2026 13:02registriert März 2020
Der gute Mann, hat offensichtlich noch nicht verstanden, wie der Meinungsbildungsprozess bei Abstimmungen seit jeher in unserem Land vonstatten gehen.

Bei eidgenössischen Abstimmungen erhält jeder Stimmberechtigte die rote Abstimmungsbroschüre (offiziell „Erläuterungen des Bundesrates“, im Volksmund oft einfach „Abstimmungsbüchlein“ genannt).

Inhalt: Der Bundesrat legt darin seine Haltung (Ja- oder Nein-Empfehlung) offen und begründet diese ausführlich.

Studie hin oder her...
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raab23@gmail.com
09.06.2026 12:57registriert Mai 2022
Allein mit pauschalen vorwürfen ohne konkrete beweise ereicht man beim bg nichts
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Quacksalber
09.06.2026 13:13registriert November 2016
Wenn schon, dann ist die "Einheit der Materie" nicht gewahrt. Redet von "Nachhaltigkeit" und führt als erstes zur Abschaffung des Asylrechts und Wiedereinführung der Saisonniers. Chaos ist der bessere Name für diese Initiative.
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