In einem Artikel auf der Website des Vereins gegen Tierfabriken hat Kessler Tierversuche als Massenverbrechen bezeichnet, die von «Vasella und Konsorten» begangen würden. Die deshalb eingereichte Klage wegen Persönlichkeitsverletzung hat das Bundesgericht abgewiesen.
Der von Kessler geschriebene Text war nach dem am 3. August 2009 verübten Brandanschlag auf das Jagdhaus von Daniel Vasella auf der VgT-Website aufgeschaltet worden. Vasella und Novartis hatten Ende November 2009 dagegen am Bezirksgericht Münchwilen Klage erhoben.
Dieses hiess die Klage teilweise gut und verpflichtete Kessler und den VgT die Äusserungen «Misshandlungen von Versuchstieren», «Massenverbrechen von Vasella und Konsorten», «Massenverbrechen an Tieren» und weitere Begriffe zu löschen.
Nach der Berufung von Kessler und dem VgT wurden diese 2011 vom Obergericht Thurgau verpflichtet, nur den Begriff «Massenverbrechen» zu löschen. Gegen dieses Urteil erhoben alle Parteien Beschwerde vor Bundesgericht. Dieses gibt nun Kessler Recht. (whr/sda)