Unzulässige Abschalteinrichtung auch bei Porsche

Unzulässige Abschalteinrichtung auch bei Porsche

27.07.2017, 18:04

Erst Volkswagen, dann Audi, nun auch Porsche: Tests haben beim Geländewagen Cayenne eine illegale Abschalttechnik bei der Abgasreinigung ans Licht gebracht. Das hat nun auch Folgen für die Produktion weiterer Fahrzeuge.

Auch die VW-Tochter Porsche hat nach Angaben von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt eine illegale Abgas-Software in einem Diesel-Fahrzeug eingesetzt.

Für europaweit 22'000 Fahrzeuge vom Typ Cayenne 3 Liter TDI werde ein Pflicht-Rückruf angeordnet, sagte Dobrindt am Donnerstag in Berlin. Ausserdem werde ein Zulassungsverbot für diese Geländewagen erlassen, so dass keine weiteren Exemplare auf die Strasse kommen, bis eine andere Software zur Verfügung stehe.

Es sei eine Technik festgestellt worden, die erkenne, dass ein Fahrzeug auf einem Abgas-Prüfstand stehe, erläuterte Dobrindt. In Tests springe dann eine «Aufwärmstrategie» an, die im realen Verkehr nicht aktiviert werde.

Porsche verwendet für die Diesel-Variante des Cayenne Motoren der anderen VW-Tochter Audi. Dort hatten Tests ebenfalls eine unzulässige Abgas-Einrichtung bei einigen Modellen ans Licht gebracht. Die Software habe bewirkt, dass erkannt wurde, wenn das Auto auf einem Prüfstand war - dann wurden die Abgas-Reinigungssysteme angeschaltet, wie Dobrindt Anfang Juni mitgeteilt hatte.

Audi muss deshalb 24'000 Fahrzeuge zurückrufen. Das Unternehmen bestätigte, dass die nun betroffenen Porsche Cayenne von Audi zugelieferte Motoren haben. Volkswagen kündigte an, den von Dobrindt geäusserten Verdacht mit Blick auf sein Modell Touareg zu prüfen.

Porsche war im Zuge der Abgas-Affäre zuletzt auch stärker ins Visier der Stuttgarter Staatsanwaltschaft geraten. Die Behörde nahm vor rund zweieinhalb Wochen Ermittlungen wegen einer möglichen Manipulation der Abgasnachbehandlung an Diesel-Fahrzeugen auf.

Sie richten sich gegen unbekannte Mitarbeiter des Autobauers und eines amerikanischen Tochterunternehmens. Es werde der Vorwurf des Betrugs und der strafbaren Werbung geprüft. Nähere Angaben machte die Staatsanwaltschaft zunächst nicht. Sie hatte im April 2016 Vorermittlungen aufgenommen. (sda/dpa)

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