Zwei Monate vor der Referendumsabstimmung über das revidierte CO2-Gesetz schafft der Bundesrat Klarheit zu den Umsetzungsfragen. Er hat am Mittwoch die Vernehmlassung zur CO2-Verordnung eröffnet. Diese legt etwa Reduktionsziele für die verschiedenen Sektoren fest.
Mit dem revidierten CO2-Gesetz soll der Treibhausgas-Ausstoss der Schweiz bis 2030 gegenüber dem Wert von 1990 halbiert werden. Dazu hat sich das Land mit der Unterschrift unter das Pariser Klimaabkommen verpflichtet. Das Gesetz tritt in Kraft, wenn die Bevölkerung diesem am 13. Juni 2021 zustimmt. Wirtschaftsverbände mit Unterstützung der SVP sowie Westschweizer Klimastreikende haben gegen die Vorlage das Referendum zustande gebracht.
«Dem Bundesrat ist es ein Anliegen, vor der Abstimmung so weit wie möglich Klarheit zu schaffen zur konkreten Umsetzung des Gesetzes», heisst es in der Mitteilung. Die Vernehmlassung zur revidierten CO2-Verordnung dauert bis am 15. Juli 2021.
Zur Diskussion stellt der Bundesrat beispielsweise die Reduktionsziele der einzelnen Sektoren: Bei den Gebäuden soll der Ausstoss im Jahr 2030 gegenüber 1990 um 65 Prozent, in der Industrie um 35 Prozent, im Verkehr um 25 Prozent und in der Landwirtschaft um 20 Prozent reduziert werden.
Wie bisher prüfe der Bundesrat weitere Massnahmen, sollte sich anhand des jährlichen Treibhausgasinventars abzeichnen, dass ein Sektor nicht auf Zielkurs sei, schreibt die Regierung. Werden die Zwischenziele für die Jahre 2022, 2024, 2026 und 2028 verfehlt, soll die CO2-Abgabe erhöht werden. Die maximale Abgabehöhe von 210 Franken pro Tonne CO2 komme frühestens auf den 1. Januar 2028 zur Anwendung, schreibt der Bundesrat.
Die Verordnung konkretisiert weitere gesetzliche Bestimmungen. So möchte die Regierung etwa die Flugticketabgabe abstufen. Für Flüge in der Economy-Klasse soll eine Abgabe von 30 Franken für Kurz-, 60 Franken für Mittel- und 90 Franken für Langstrecken fällig werden. Höhere Reiseklassen sollen mit einer je 30 Franken höheren Abgabe belastet werden.
Die Abgabe soll bei Flügen aus der Schweiz fällig werden; der Bund soll sie bei den Fluggesellschaften erheben. Gemäss Verordnungsentwurf können diese für ihre Passagiere den Abgabesatz um 20 Prozent reduzieren, wenn sie ihre Treibhausgasemissionen substanziell vermindern, zum Beispiel durch die Beimischung erneuerbarer Flugtreibstoffe.
Mehr als die Hälfte der Gelder aus der CO2- und der Flugticketabgabe wird laut dem Bundesrat an die Bevölkerung zurückverteilt. Jede Person erhält ungeachtet ihres Verbrauchs den gleichen Betrag. Die Verteilung der Abgabeerträge erfolgt durch die Krankenversicherer. Der Rest fliesst in den Klimafonds. Daraus werden klimafreundliche Investitionen unterstützt und innovative Unternehmen gefördert.
Die CO2-Verordnung regelt die Voraussetzungen und Verfahren sowie die Form und Höhe der Finanzhilfe. So soll sichergestellt werden, dass diese Gelder in klimawirksame Massnahmen investiert werden. Vorgesehen ist, dass der Bundesrat der Bundesversammlung jährlich über die Verwendung der Mittel berichtet.
Neu sieht das Gesetz vor, dass sich alle Schweizer Firmen von der CO2-Abgabe befreien lassen können, wenn sie im Gegenzug ihren CO2-Ausstoss vermindern. Die Möglichkeit steht heute nur einzelnen Branchen offen. Die Verordnung regelt die Befreiung näher. Firmen mit sehr grossem CO2-Ausstoss bleiben in das mit der EU verknüpfte Emissionshandelssystem eingebunden. Sie zahlen keine CO2-Abgabe.
Für Treibstoffimporteure werden die Regeln dagegen strikter, konkret unterliegen sie strengeren Anforderungen bezüglich Kompensationspflicht. Das Gesetz verlangt, dass bis 2024 mindestens 15 Prozent und ab 2025 mindestens 20 Prozent der Kompensationen an Klimaschutzprojekte im Inland und generell mindestens 3 Prozent durch Massnahmen im Verkehr erbracht werden.
Neubauten dürfen gemäss CO2-Gesetz ab 2023 grundsätzlich keine CO2-Emissionen aus fossilen Brennstoffen mehr ausstossen. Die CO2-Verordnung regelt mögliche Ausnahmen oder weniger strenge CO2-Grenzwerte. Zum Beispiel, wenn der Anschluss an ein Fernwärmenetz bevorsteht oder der Ersatz der Heizung aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen unverhältnismässig ist. Bis 2026 generell ausgenommen sind Kantone, in denen vergleichbare Regeln bereits in Kraft sind.
Zusammen mit den Änderungen der CO2-Verordnung ist auch die Anpassung der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV) vorgesehen. Neu soll Lachgas unter der ChemRRV reguliert werden. Damit müssten Unternehmen der Chemieindustrie künftig ihre Lachgas-Emissionen mit technischen Mitteln vermeiden. So können Lachgasquellen eingedämmt werden. (sda)
Und wie verhindert man den Verlagerungseffekt, dass Leute einfach im Ausland umsteigen?
Als ob dies dann zu weniger stark steigenden Prämien führen würde...
Wird einfach noch mehr Geld verbrannt...