Kanton St.Gallen streicht Impf-Obligatorium aus Gesundheitsgesetz
Die St.Galler Regierung hat das vorgesehene Impfobligatorium aus dem revidierten Gesundheitsgesetz gestrichen, wie der Kanton am Freitag mitteilte. Dieses war in der Vernehmlassung auf breite Ablehnung gestossen.
Die St.Galler Regierung sah ursprünglich vor, gestützt auf das eidgenössische Epidemiengesetz, bestimmte Impfungen im Bedarfsfall für obligatorisch erklären zu können. Eine solche Regelung hätte es der Regierung erlaubt, bei erheblicher Gefährdung und für besonders betroffene Bevölkerungsgruppen ein Impfobligatorium anzuordnen, wie dies auch andere Kantone in ihrer Gesetzgebung vorsehen.
Das Thema wurde während der Vernehmlassung von Impfgegnern gross aufgegriffen. Am 14. Februar fanden in der Stadt St.Gallen gleich zwei Kundgebungen statt, bei denen gegen das Impfobligatorium protestiert wurde (watson berichtete).
Die Möglichkeit eines Impfobligatoriums stiess schliesslich auch in den Stellungnahmen der Fraktionen des Kantonsrats auf Kritik. (sda)
