Schweiz
Blaulicht

Strafverfahren: Haschisch-Brief aus Holland

Wie mir der Brief eines Unbekannten aus Holland ein Strafverfahren aufhalst – eine Tragikomödie in 5 Akten

Selbst wenn das Postzollamt nur 3,1 Gramm Haschisch in einem Brief findet, ist die Staatsanwaltschaft gezwungen, ein Strafverfahren zu eröffnen. Eine tragische Komödie in 5 Akten.
30.10.2015, 11:2230.10.2015, 13:31
Mehr «Schweiz»

Der Schweizer Schriftsteller Friedrich Dürrenmatt meinte einst, die Tragikomödie «sei die einzig mögliche dramatische Form, heute das Tragische auszusagen». Auch bei der folgenden Geschichte brauchte ich eine gehörige Portion Humor, um nicht zu verzweifeln.

Prolog

Holland, August 2015: In einem Coffeeshop? Ich weiss es bis heute nicht. Ein Unbekannter packt Tütchen mit Haschisch in einen Brief, schreibt meinen Namen darauf und bringt ihn zur Post.

1. Akt: Jugendsünden

Die wilden 2000er-Jahre: Gekifft habe ich in meiner Jugend, im Gymnasium. Unvergessen, die letzten Schulwochen vor den Ferien. Jeden Tag ging's nach dem Unterricht sofort in den Ziegel in der Roten Fabrik, wo dazumal noch herzhaft gepafft wurde. Mit rubinroten Augen sind mein Jugendfreund und ich anschliessend in den rappelvollen Bus gestiegen – und sind sofort ertappt worden haben uns nichts anmerken lassen. Auch nicht später beim Nachtessen mit der Familie. Gell Mama?

Ich, in der Mitte, auf den Bus laufend:

Animiertes GIFGIF abspielen
gif: imgur

Bald habe ich merken müssen, dass meine Aufmerksamkeitsspanne umgekehrt proportional zum Cannabis-Konsum stieg. Also hab ich dem Kraut abgeschworen und nahm nur noch sporadisch einen Zug von der Haschisch-Tüte – für den Gout versteht sich.

2. Akt: Eingeschriebener Brief – selten ein gutes Zeichen

11. September 2015: Abholungseinladung für einen eingeschriebenen Brief – es gibt schönere Überraschungen, wenn man am Freitagabend aus den Ferien nach Hause kommt. Erst recht, wenn sich der Brief am Montag als «Vorladung zur Einvernahme als beschuldigte Person» erweist. Ein Strafverfahren betreffend Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz? Ich? Einer der Wenigen aus dem Bekanntenkreis, der Drogen weder konsumiert noch dealt? 

Die Vorladung:

Bild
Bild: watson

Am nächsten Morgen erreiche ich Korporal Hans Huber* von der Kantonspolizei Zürich.

«Guten Morgen Herr Aeberli, ja wegen Einfuhr, das ist ja nur etwas Kleines.» Eine Vorladung als Beschuldigter wegen Einfuhr von Betäubungsmitteln – etwas Kleines? Ich versteh' die Polizei wirklich nicht.

Eine unruhige Nacht steht mir bevor.

3. Akt: Das Verhör

16. September 2015: Mit einem mulmigen Gefühl im Magen stehe ich am Mittwoch also an der Kasernenstrasse 25. Im zweiten Stock begrüsst mich Huber und teilt mir in seinem Büro mit, warum ich genau hier bin. Jemand hat mir aus den Niederlanden 3,1 Gramm Haschisch geschickt. Ob ich davon etwas weiss? Natürlich nicht. Weder kiffe ich noch deale ich geschweige denn erwarte ich einen Brief mit Haschisch aus Amsterdam.

«Herr Aeberli, das macht doch keinen Sinn. Wer soll es denn gewesen sein?» Ob Sinn oder nicht, denke ich, spielt doch keine Rolle! Da hat sich jemand einen schlechten Scherz erlaubt.

Bild
Bild: KEYSTONE

«Herr Aeberli, das gäbe im Falle einer Verurteilung nicht einmal einen Eintrag im Strafregister, das ist bloss eine Übertretung – falls ihnen doch noch was in den Sinn kommt ...» Ein leichtes Schmunzeln ob diesem kleinen Trick kann ich mir nicht verkneifen, gebe die verlangte Schriftprobe ab und frage, wie es nun weitergehe. «Ich leite ihre Aussage nun weiter, sie werden von uns hören.»

«Am 26. August 2015 wurde durch das Postzollamt Zürich, Briefzentrum Zürich-Mülligen, eine Briefpostsendung aus den Niederlanden, adressiert an den Beschuldigten mit insgesamt 3,1 Gramm Haschisch sichergestellt ...»
Auszug aus der Verfügung.

4. Akt: Warten, warten, warten

Die Wochen verstreichen – nichts geschieht. Ich warte. Schlendere durch den Alltag. Fahre an die Rugby-WM nach England und bin froh, dass es weder bei der Aus- noch bei der Einreise Probleme am Zoll gibt. 

5. Akt: Gerechtigkeit siegt

13. Oktober 2015: Wieder zurück aus den Ferien – wieder eine Abholungseinladung für einen Brief. Da neuerdings keine Postleitzahlen des Absenders mehr auf den Einladungen stehen, lassen sich keine Rückschlüsse ziehen, ob es sich wieder um die Polizei handelt. Doch tatsächlich ist der Brief von der Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat.

«Einstellungsverfügung Art. 319 ff. StPO» – hurra, hurra! 

«Dem Beschuldigten kann weder aufgrund von Sachbeweisen noch aufgrund von konkreten Belastungen rechtsgenügend nachgewiesen werden, die durch das Briefzollamt sichergestellten Betäubungsmittel in den Niederlanden bestellt und eingeführt zu haben, weshalb das Verfahren gegen Laurent Aeberli, wegen Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz ohne Weiterung einzustellen ist.»
Auszug aus der Einstellungsverfügung

Es wird verfügt:

  • 1. Das Strafverfahren wird eingestellt.
  • 2. Die Verfahrenskosten werden auf die Staatskasse genommen.

Die  Einstellungsverfügung:

Bild
Bild: watson

Epilog

Das Postzollamt macht seinen Job, ich erlebe ungemütliche Wochen, die Staatskasse wird geleert – und der Depp, welcher den Brief verschickte, bleibt unbekannt.

Dafür wisst ihr jetzt, wie ihr eure Feinde in eine wirklich missliche Lage bringen könnt.

*Name geändert

Diese Bilder hat die Polizei geschossen: Wem gehört dieser Schmuck?

1 / 95
Aktuelle Polizeibilder: Lagergebäude durch Brand beschädigt
2.3.2020, Bremgarten (AG): Mehrere Feuerwehren rückten nach Bremgarten aus, nachdem ein Brand in einer Liegenschaft ausgebrochen war. Personen wurden keine verletzt. Die Kantonspolizei hat die Ermittlungen aufgenommen.
bild: kapo Aargau
Auf Facebook teilenAuf X teilen

Alles zum Thema Drogen:

Drogen
AbonnierenAbonnieren

Hol dir jetzt die beste News-App der Schweiz!

  • watson: 4,5 von 5 Sternchen im App-Store ☺
  • Tages-Anzeiger: 3,5 von 5 Sternchen
  • Blick: 3 von 5 Sternchen
  • 20 Minuten: 3 von 5 Sternchen

Du willst nur das Beste? Voilà:

DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
twint icon
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
Das könnte dich auch noch interessieren:
16 Kommentare
Weil wir die Kommentar-Debatten weiterhin persönlich moderieren möchten, sehen wir uns gezwungen, die Kommentarfunktion 24 Stunden nach Publikation einer Story zu schliessen. Vielen Dank für dein Verständnis!
Die beliebtesten Kommentare
avatar
The fine Laird
30.10.2015 11:30registriert November 2014
Hahaha au backe. Nochmals Glück gehabt!
451
Melden
Zum Kommentar
avatar
YesImAMillenial
30.10.2015 12:30registriert Juli 2014
geile kollegen hast du :D
340
Melden
Zum Kommentar
avatar
Miicha
30.10.2015 11:54registriert März 2014
Boa sag mal, was hast du dem Absender angetan?? Exfreundin? So fies sind meistens nur Frauen. Zum Glück nochmal gut ausgegangen.
4017
Melden
Zum Kommentar
16
Deutsche Finanzämter dürfen Schweizer Bankkonten abfragen

Schweizer Banken können Informationen zu Konten und Depots deutscher Kunden an die deutschen Finanzämter übermitteln. Das verletze kein Grundrecht und sei zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung gerechtfertigt, entschied der deutsche Bundesfinanzhof in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil.

Zur Story