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Du willst nur das Beste? Voilà:
Der Schweizer Schriftsteller Friedrich Dürrenmatt meinte einst, die Tragikomödie «sei die einzig mögliche dramatische Form, heute das Tragische auszusagen». Auch bei der folgenden Geschichte brauchte ich eine gehörige Portion Humor, um nicht zu verzweifeln.
Holland, August 2015: In einem Coffeeshop? Ich weiss es bis heute nicht. Ein Unbekannter packt Tütchen mit Haschisch in einen Brief, schreibt meinen Namen darauf und bringt ihn zur Post.
Die wilden 2000er-Jahre: Gekifft habe ich in meiner Jugend, im Gymnasium. Unvergessen, die letzten Schulwochen vor den Ferien. Jeden Tag ging's nach dem Unterricht sofort in den Ziegel in der Roten Fabrik, wo dazumal noch herzhaft gepafft wurde. Mit rubinroten Augen sind mein Jugendfreund und ich anschliessend in den rappelvollen Bus gestiegen – und sind sofort ertappt worden haben uns nichts anmerken lassen. Auch nicht später beim Nachtessen mit der Familie. Gell Mama?
Bald habe ich merken müssen, dass meine Aufmerksamkeitsspanne umgekehrt proportional zum Cannabis-Konsum stieg. Also hab ich dem Kraut abgeschworen und nahm nur noch sporadisch einen Zug von der Haschisch-Tüte – für den Gout versteht sich.
11. September 2015: Abholungseinladung für einen eingeschriebenen Brief – es gibt schönere Überraschungen, wenn man am Freitagabend aus den Ferien nach Hause kommt. Erst recht, wenn sich der Brief am Montag als «Vorladung zur Einvernahme als beschuldigte Person» erweist. Ein Strafverfahren betreffend Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz? Ich? Einer der Wenigen aus dem Bekanntenkreis, der Drogen weder konsumiert noch dealt?
Am nächsten Morgen erreiche ich Korporal Hans Huber* von der Kantonspolizei Zürich.
«Guten Morgen Herr Aeberli, ja wegen Einfuhr, das ist ja nur etwas Kleines.» Eine Vorladung als Beschuldigter wegen Einfuhr von Betäubungsmitteln – etwas Kleines? Ich versteh' die Polizei wirklich nicht.
Eine unruhige Nacht steht mir bevor.
16. September 2015: Mit einem mulmigen Gefühl im Magen stehe ich am Mittwoch also an der Kasernenstrasse 25. Im zweiten Stock begrüsst mich Huber und teilt mir in seinem Büro mit, warum ich genau hier bin. Jemand hat mir aus den Niederlanden 3,1 Gramm Haschisch geschickt. Ob ich davon etwas weiss? Natürlich nicht. Weder kiffe ich noch deale ich geschweige denn erwarte ich einen Brief mit Haschisch aus Amsterdam.
«Herr Aeberli, das macht doch keinen Sinn. Wer soll es denn gewesen sein?» Ob Sinn oder nicht, denke ich, spielt doch keine Rolle! Da hat sich jemand einen schlechten Scherz erlaubt.
«Herr Aeberli, das gäbe im Falle einer Verurteilung nicht einmal einen Eintrag im Strafregister, das ist bloss eine Übertretung – falls ihnen doch noch was in den Sinn kommt ...» Ein leichtes Schmunzeln ob diesem kleinen Trick kann ich mir nicht verkneifen, gebe die verlangte Schriftprobe ab und frage, wie es nun weitergehe. «Ich leite ihre Aussage nun weiter, sie werden von uns hören.»
Die Wochen verstreichen – nichts geschieht. Ich warte. Schlendere durch den Alltag. Fahre an die Rugby-WM nach England und bin froh, dass es weder bei der Aus- noch bei der Einreise Probleme am Zoll gibt.
13. Oktober 2015: Wieder zurück aus den Ferien – wieder eine Abholungseinladung für einen Brief. Da neuerdings keine Postleitzahlen des Absenders mehr auf den Einladungen stehen, lassen sich keine Rückschlüsse ziehen, ob es sich wieder um die Polizei handelt. Doch tatsächlich ist der Brief von der Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat.
«Einstellungsverfügung Art. 319 ff. StPO» – hurra, hurra!
Das Postzollamt macht seinen Job, ich erlebe ungemütliche Wochen, die Staatskasse wird geleert – und der Depp, welcher den Brief verschickte, bleibt unbekannt.
Dafür wisst ihr jetzt, wie ihr eure Feinde in eine wirklich missliche Lage bringen könnt.
*Name geändert