Das Neuenburger Dorf Les Verrières grenzt unmittelbar an Frankreich, hierhin schleppte sich die geschlagene französische Bourbaki-Armee im Winter 1871. Es war die grösste Flüchtlingsaufnahme in der Schweizer Geschichte.
Das Thema Asyl ist auch heute ein Thema in der Ortschaft. In Les Verrières steht jene Unterkunft des Bundes, die niemand sonst haben wollte: Das Zentrum für renitente Flüchtlinge, die den Betrieb in den anderen Zentren stören. Vor der Eröffnung im vergangenen Dezember äusserten einige Anwohner Sicherheitsbedenken.
Heute meldet der zuständige Gemeinderat Michel Chariatte: «Es gab bisher überhaupt keine Sicherheitsprobleme.» Das ist kein Wunder, denn gemäss Auskunft des Staatssekretariats für Migration (SEM) befinden sich im Schnitt gerade einmal zwei Personen in der für bis zu 60 Asylsuchende konzipierten Unterkunft.
Für Michel Chariatte stellt sich deshalb die Frage, ob das Zentrum auch für andere Asylsuchende geöffnet werden müsste. Derartige Pläne gibt es derzeit gemäss SEM nicht. Dafür wird die Eröffnung des geplanten zweiten Zentrums für renitente Asylsuchende hinausgeschoben.
Les Verrières steht exemplarisch für die derzeitige Unterbelegung der Asylzentren: Per Ende Juni waren bloss rund 41 Prozent der gut 4000 Betten besetzt, über die das SEM derzeit in den Bundeszentren verfügt. Im Jahr 2015 mit fast 40'000 Asylgesuchen betrug die durchschnittliche Auslastung 88 Prozent.
Trotz der tiefen Belegung hält der Bund an seinen Plänen fest, die Kapazitäten auf 5000 Betten zu erweitern. Dies sei nötig, um die Mehrheit der Verfahren rechtskräftig innert 140 Tagen abzuschliessen, hält der Bund in der Antwort auf einen Vorstoss von SVP-Nationalrat Marcel Dettling (SZ) fest. Dieses Ziel fusst auf der Revision des Asylgesetzes, die das Volk vor drei Jahren deutlich guthiess.
Dettling kann nicht nachvollziehen, dass der Bund «auf Vorrat Millionen an Steuergeldern in zusätzliche Unterkünfte steckt». Er bekämpft den Bau eines Bundesasylzentrums im Wintersried im Kanton Schwyz mit einer Motion. Die Auslastung in den Bundeszentren sei aktuell zwar tief, räumt der Bundesrat in der vor Kurzem publizierten Antwort ein. Doch mit Inkrafttreten der Asylgesetzrevision Anfang März blieben die Asylsuchenden wie geplant länger in den Bundeszentren. Und:
Dettling sieht derweil Anzeichen, dass sich die Zahl der Asylgesuche für längere Zeit auf dem jetzigen Niveau einpendelt. Er findet es «überholt», dass der Bund seine Planung weiterhin auf jährlich 24'000 Asylgesuche ausrichtet.
SEM-Sprecher Lukas Rieder entgegnet, die geplanten Kapazitäten seien nötig, um die Schwankungen bei den Asylgesuchen aufzufangen. Momentan gebe es zwar relativ wenige Gesuche. «Aber angesichts des hohen globalen Migrationsdrucks und der teilweise instabilen Verhältnisse auf den Migrationsrouten in Richtung Europa kann sich das schnell wieder ändern», sagt Rieder.
Trotz sinkender Asylzahlen ist die Zahl der Vollzeitstellen beim SEM von 951 im Jahr 2015 auf 1037 im Jahr 2018 gestiegen. Auch der Stellenanstieg hängt mit dem neuen Asylgesetz zusammen. «Die straffe Taktung des Verfahren erfordert wesentlich mehr Personal als heute», heisst es in der Botschaft.
Für die Zukunft verspricht sich der Bund dank der schnelleren Entscheide aber substanzielle Einsparungen. Darauf zählt Kurt Fluri. Der Solothurner FDP-Nationalrat präsidiert die Staatspolitische Kommission, die sich um Asylfragen kümmert. «Im Budget 2020 sollte man einen Effekt spüren», sagt er.
Derzeit zeigen die Kosten trotz sinkender Asylgesuche aber noch nach oben. Gab das SEM 2015 noch 1,45 Milliarden Franken aus, waren es im vergangenen Jahr bereits 1,8 Milliarden. Und für das laufende Jahr sind knapp zwei Milliarden budgetiert. Der weitaus grösste Teil der Ausgaben entfällt auf den Asylbereich.
Auch für die Kantone bedeuten tiefere Asylgesuchszahlen nicht automatisch markant weniger Kosten. In Luzern verringerte sich zwar in diesem Jahr der Personalbestand im Asyl- und Flüchtlingsbereich um gut 23 auf 150,5 Stellen. Allerdings hat der Kanton mit 91,2 Millionen Franken leicht mehr budgetiert als im Vorjahr, wie das Gesundheits- und Sozialdepartement auf Anfrage mitteilt.
Ein Grund dafür ist, dass sich Luzern um immer mehr Flüchtlinge und vorläufige Aufgenommene kümmern muss. Im Gegensatz zu anderen Kantonen kommt er für sie während den ersten zehn Jahren auf. In diesem Zeitraum beteiligt sich der Bund für Flüchtlinge während fünf und für vorläufig Aufgenommene während sieben Jahren an den Fürsorgekosten.
Mit der Asylgesetzrevision sollen gemäss Annahmen des SEM nur noch 28 Prozent der Fälle für zusätzliche Abklärungen den Kantonen zugewiesen werden. Von Seiten der Flüchtlingsorganisationen wird die Befürchtung geäussert, dass die Mitarbeiter in den Bundeszentren unter starkem Druck stehen, die Planwerte einzuhalten. Es bestehe die Gefahr, dass Gesuche beschleunigt abgelehnt würden, obwohl ergänzende Abklärungen nötig wären.
Dass dies nicht aus der Luft gegriffen ist, zeigt ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von Ende Juni: Das Gericht hiess die Beschwerde eines nigerianischen Asylsuchenden gut, dessen Gesuch vom Bund in einem beschleunigten Verfahren abgelehnt worden war. Der Fall erscheine «als zu komplex» für ein rasches Verfahren, heisst es im Urteil. Ein solches Vorgehen verletze die Verfahrensgarantien der asylsuchenden Person.
Damit die Verfahren trotz der Beschleunigung und der kurzen Beschwerdefristen fair durchgeführt werden können, haben die Asylsuchenden seit März Anspruch auf eine kostenlose Rechtsvertretung. Im erweiterten Verfahren sei der Umfang der Rechtsberatung und der Zugang dazu aber «sehr vage» geregelt, heisst es von Seiten einer kantonalen Rechtsberatungsstelle.
Mindestens ein persönliches Gespräch zu Beginn des erweiterten Verfahrens und eine Chancenberatung müssten Teil des Angebots sein. Gemäss Gesetz hat ein Asylsuchender nach der Zuweisung auf einen Kanton aber nur bei «entscheidrelevanten Schritten», also beispielsweise bei einer zusätzlichen Anhörung, Anspruch auf Rechtsschutz.
Die Rechtsberatungsstelle, die nicht genannt werden will, bietet den Asylsuchenden freiwillig zusätzliche Dienstleistungen an – obwohl die Pauschale, die der Bund zahle, nicht einmal den Grundauftrag abdecke. Die Pauschale beträgt 420 bis 455 Franken pro Person. Es sei noch zu früh, um eine allfällige Anpassung der Pauschalen in Betracht zu ziehen, teilt das SEM mit. Man werde voraussichtlich Ende Sommer eine erste Bilanz über die ersten Erfahrungen mit den beschleunigten Verfahren ziehen.
Es wäre höchste Zeit, mit investigativer Berichterstattung endlich Licht hinter die Kulissen der Firmen ORS Service AG und ORS Management AG (http://bit.ly/2JvWLhK) zu bringen.
Die machen Millionenprofite mit fragwürdigen Flüchtlingsunterkünften.
Wem gehören diese Firmen?
Welche Politiker stecken dahinter?
Wer streicht die Millionengewinne ein?
"Die Internierung dauerte schließlich 6 Wochen. Zwischen dem 13. und 22. März konnten die Internierten nach Frankreich zurückkehren. Die französische Regierung bezahlte einen Betrag von 12,1 Mio. Franken für die Unkosten."
Die Rückkehr sollte schnellstmöglich nach Ende der Kämpfe geschehen. Wiederaufgebaut war Frankreich nach 6 Wochen übrigens auch nicht. Genau dafür brauchte man aber junge Männer, wie die von Bourbaki.
PS: 150 Stellenprozent oder Vollteitstellen?
Vgl. https://www.handelsblatt.com/politik/international/un-fluechtlingskommissar-filippo-grandi-wir-reden-ueber-eine-fluechtlingskrise-die-so-gar-nicht-existiert/23085374.html?ticket=ST-10313403-hSYzvDHgCBuf7nbSszDA-ap6
Es ist so, dass Anwälte und Spezialisten Gefängnisse, Asylheime der Schweiz inspizieren.
https://www.xn--anwalt-Ausländerrecht-lzb.ch