Swatch blitzt mit Schadenersatzklage gegen die UBS ab und zieht den Fall weiter

24,8 Millionen-Klage

Swatch blitzt mit Schadenersatzklage gegen die UBS ab und zieht den Fall weiter

29.04.2014, 14:1529.04.2014, 16:25
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Bild: EPA/KEYSTONE FILE

Der Uhren- und Schmuckkonzern Swatch Group blitzt mit seiner Schadenersatzklage gegen die UBS bei Gericht ab. Das Bieler Unternehmen hatte die Grossbank wegen Anlageverlusten vor Gericht gebracht und eine Zahlung von 24,8 Mio. Fr. eingefordert. 

Swatch hatte im Mai und im Juni 2007 auf Anraten der UBS Anteile an einem Anlagefonds erworben, der damals etwa 46,9 Mio. Fr. wert gewesen war. Wegen der Verwerfungen an den Finanzmärkten, die später im Jahr und 2008 erfolgten, verlor der Fonds beträchtlich an Wert. 

Die Swatch Group leitete daraufhin juristische Schritte gegen die Bank ein, weil sie sich fehlberaten fühlte. Das Handelsgericht qualifizierte das Rechtsverhältnis zwischen dem Uhrenkonzern und der UBS aber als Anlagevertrag, der den Entscheid über die Anlagen dem Kunden und nicht der Bank überlässt, wie am Dienstag mitgeteilt wurde. 

Swatch zieht Urteil ans Bundesgericht weiter

Die Swatch-Gruppe akzeptiert das Urteil des Zürcher Handelsgerichts zugunsten der UBS nicht. Der Uhrenkonzern werde das Urteil «natürlich ans Bundesgericht weiterziehen», erklärte Kommunikationschefin Seraina Chiesura am Dienstag auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda. Das Urteil des Handelsgerichts «erstaunt uns nicht, da ja drei von fünf Gerichtsmitgliedern Vertreter der Banken sind», äusserte sich Chiesura. Die Swatch Group hoffe, vor Bundesgericht dann ein Gericht zu finden, ohne Banker-Mehrheit und -Mentalität.

Laut dem Gericht konnte die UBS die Finanzkrise und deren Auswirkungen nicht voraussehen. Die Empfehlung der Bank an den Westschweizer Konzern sei angemessen gewesen, wenn man die Risikobereitschaft der Swatch Group und deren Anlageziel berücksichtige. 

Die Swatch Group sei eine sachkundige und erfahrene Anlegerin, die im Konzern selber direkt 2 Mrd. Fr. verwalte. Die Partner seien sich bei der Wahl der Anlagen «auf Augenhöhe» begegnet, hielt das Gericht weiter fest. Gegen den Entscheid des Handelsgerichts kann innert 30 Tagen Beschwerde ans Bundesgericht erhoben werden. (aeg/kub/sda) 

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