Nationalrat im Grundsatz für Pflicht zu Lohnanalysen
Der Nationalrat befürwortet Massnahmen gegen Lohndiskriminierung im Grundsatz. Er hat am Montag beschlossen, auf eine Gesetzesvorlage einzutreten. Grosse Unternehmen sollen prüfen müssen, ob sie Männern und Frauen gleich viel zahlen.
Der Nationalrat sprach sich mit 107 zu 85 Stimmen bei 2 Enthaltungen für das Eintreten aus - gegen den Willen der SVP und der FDP, in deren Reihen es Abweichler gab. Damit folgte der Rat der Mehrheit seiner vorberatenden Kommission. Nun berät er über die Details.
Die Befürworterinnen und Befürworter wiesen darauf hin, dass die Gleichstellung der Geschlechter seit 1981 in der Bundesverfassung verankert ist. Dazu gehört auch die Lohngleichheit: «Mann und Frau haben Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit», heisst es in Artikel 8.
Systematische Diskriminierung
Dieser Anspruch müsse nun endlich erfüllt werden, hiess es im Rat. Man müsse keine Feministin sein, um das zu befürworten, sagte Kommissionssprecherin Christine Bulliard-Marbach (CVP/FR). Es genüge, vernünftig zu sein. Noch immer betrage der nicht erklärbare Lohnunterschied 7.4 Prozent. Das könne nicht hingenommen werden.
«Es reicht», sagte Martina Munz (SH) als Sprecherin der SP-Fraktion. «Wir schreiben das Jahr 2018, und noch immer werden die Frauen in unserem Land systematisch diskriminiert, auch beim Lohn.» Das Modell «Freiwilligkeit» habe ausgedient, der Markt richte es nicht.
«Langsam peinlich»
Aline Trede (Grüne/BE) stellte fest, es habe Jahrzehnte für das Frauenstimmrecht gebraucht, Jahrzehnte für das Gleichstellungsgesetz und nun noch einmal Jahrzehnte für dessen Durchsetzung. «Ich bitte Sie, es ist wirklich langsam peinlich.» Beat Flach (GLP/AG) warf die Frage auf, wie es wohl wäre, wenn es umgekehrt wäre, wenn also Frauen 7 bis 8 Prozent mehr verdienen würden als Männer, nur weil sie Frauen seien.
Auch die CVP sprach sich für die Regulierung aus. Aus ihrer Sicht wäre es zwar primär Aufgabe der Unternehmen, das Problem zu lösen, sagte Philipp Kutter (CVP/ZH). Doch leider dauere es zu lange. Die vorgesehene Regulierung sei «minimal-invasiv». Darauf wies auch Heinz Siegenthaler (BDP/BE) hin: Weder eine Lohnpolizei noch Sanktionen seien vorgesehen.
Nur Aufwand und Kosten
Gegen die Pflicht zu Lohnanalysen sprachen sich Vertreterinnen und Vertreter der SVP und der FDP aus. Auch sie wolle, dass Frauen und Männer für gleichwertige Arbeit den gleichen Lohn erhielten, versicherte Nadja Pieren (SVP/BE).
Die vorgeschlagene Regulierung würde aber nur Kosten und Aufwand für die Unternehmen verursachen. Es handle sich um einen Papiertiger. Das Gleichstellungsgesetz ermögliche es bereits heute, gegen Lohndiskriminierung vorzugehen. Der grösste Teil der Unternehmen halte sich zudem an die Lohngleichheit.
Problematik schon geregelt
Mauro Tuena (SVP/ZH) stellte fest, Lohnungleichheiten ausschliesslich wegen des Geschlechts könnten eingeklagt werden. Das betonte auch Hans-Ulrich Bigler (FDP/ZH). Die Problematik sei schon geregelt, befand er. Deswegen seien die Befürworterinnen und Befürworter auch in Erklärungsnot und müssten auf Fake-Inserate zurückgreifen.
Einmal mehr werde in den liberalen Arbeitsmarkt eingegriffen, kritisierte Bigler. Damit werde die Produktivität beeinträchtigt. Er wies auch auf einen Bundesgerichtsentscheid hin, wonach nicht erklärbare Lohnunterschiede bis zu 5 Prozent zu akzeptieren seien.
Diskriminierung oder nicht?
Zu reden gab auch die alte Frage, ob es sich beim nicht erklärbaren Lohnunterschied wirklich um Diskriminierung handle. Die Gegnerinnen und Gegner zogen das in Zweifel. Beim Vergleich würden die Erfahrung sowie Berufsunterbrüche nicht berücksichtigt, kritisierten Barbara Steinemann (SVP/ZH) und Mauro Tuena (SVP/ZH).
Martina Munz (SP/SH) erwiderte, bereits bei der ersten Stelle bestehe ein Unterschied von 7 Prozent - also bevor überhaupt Erfahrung vorhanden sei. Das sage alles.
Richtige Kriterien
Der Bundesrat hat zu dieser Frage eine Studie erstellen lassen, von der Universität St. Gallen. Diese kamen zum Schluss, dass ein erheblicher Teil der Lohnunterschiede unerklärbar bleibt, auch wenn mehr Faktoren berücksichtigt oder andere statistische Methoden angewendet werden.
Kriterien wie die Erwerbserfahrung zu berücksichtigen, ist aus Sicht der Autoren nicht sinnvoll. Dies würde es rechtfertigen, dass Frauen nach einem Erwerbsunterbruch wegen Erziehungsarbeit weniger verdienen. Gemäss der Studie bewerten Arbeitgeber heute Karriereunterbrechungen von Frauen wegen Erziehungsarbeit und von Männern wegen Militärdienst unterschiedlich.
Die Studie besage, dass das Lohngleichheitsanalyseinstrument des Bundes funktioniere, sagte Justizministerin Simonetta Sommaruga am Ende der Debatte. Sie betonte ausserdem, dass das Gesetz lediglich Transparenz verlange. (sda)
