Wikileaks: UNO-Rechtsexperten: Assange Opfer willkürlicher Inhaftierung

Wikileaks: UNO-Rechtsexperten: Assange Opfer willkürlicher Inhaftierung

05.02.2016, 10:12

Ein UNO-Gremium hat den Aufenthalt von Wikileaks-Gründer Julian Assange in Ecuadors Botschaft in London als «willkürliche Inhaftierung» eingestuft. Grossbritannien und Schweden müssten ihn deshalb entschädigen, so die UNO-Experten.

Die unabhängige Arbeitsgruppe zum Thema willkürliche Inhaftierungen (WGAD) «sieht die verschiedenen Formen der Freiheitsberaubung, denen Julian Assange ausgesetzt wurde, als eine Form der willkürlichen Inhaftierung an», erklärte deren Vorsitzende, der südkoreanische Experten für internationales Recht Seong-Phil Hong, am Freitag in Genf.

Die Experten riefen die Regierungen beider Länder auf, dafür zu sorgen, dass Assange sich frei bewegen kann. Zudem müsse er für die erzwungene Zuflucht in der Botschaft Ecuadors seit Juni 2012 sowie für die vorhergehende Haftzeit und den Hausarrest seit Dezember 2010 entschädigt werden, heisst es in einer UNO-Mitteilung zum Gutachten der Juristengruppe.

Das Verdikt der UNO-Arbeitsgruppe war bereits am Donnerstag durch die britische BBC veröffentlicht und durch die schwedische Regierung indirekt bestätigt worden.

Der 44 Jahre alte Australier hatte 2014 bei der WGAD Beschwerde eingelegt und geltend gemacht, er sei «willkürlich inhaftiert», da er die Botschaft Ecuadors in London nicht verlassen könne, ohne umgehend festgenommen zu werden.

Seit mehr als drei Jahren im Exil

Assange sitzt seit dreieinhalb Jahren dort im Exil. Wegen eines Vergewaltigungsvorwurfs in Schweden liegt ein europäischer Haftbefehl gegen ihn vor. Ausserdem droht dem Whistleblower, der massgeblich an der Veröffentlichung geheimer US-Dokumente auf der Plattform Wikileaks beteiligt war, möglicherweise lebenslange Haft in den USA.

Die britische Regierung beharrte auf einer Verhaftung. «Ein Vorwurf der Vergewaltigung besteht weiter und ein europäischer Haftbefehl bleibt in Kraft, weshalb das Vereinigte Königreich die rechtliche Pflicht hat, Herrn Assange nach Schweden auszuliefern», sagte ein Regierungssprecher am Donnerstag. Auch Schweden will offenbar an einer Auslieferung festhalten und das Verfahren gegen Assange weiterführen. (sda/afp/dpa)

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