Die Bundesanwaltschaft (BA) übernimmt das Strafverfahren gegen den früheren gambischen Innenminister, der seit Kurzem in der Schweiz in Untersuchungshaft sitzt. Das Verfahren war Ende Januar im Kanton Bern eröffnet worden.
Es gebe genügend Elemente, die den Verdacht auf Verbrechen gegen die Menschlichkeit gegen den Gambier nicht ausschliessen würden, begründete die BA am Montag die Übernahme des Verfahrens. Für solche Fälle sei der Bund zuständig. Für den Gambier gelte die Unschuldsvermutung, hielt die BA fest.
Ende Januar wurde der frühere gambische Innenminister Ousman Sonko in Untersuchungshaft gesetzt, für bis zu drei Monate. Beantragt hatte die Untersuchungshaft die Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland.
Die BA will nun in den kommenden drei Monaten untersuchen, ob dem früheren Minister Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Sinn von Artikel 264a des Strafgesetzbuches zur Last gelegt werden können. Erst nach diesen Untersuchungen will die BA weiter über das Verfahren informieren.
Angehalten worden war Sonko im Januar im Kanton Bern, nach einer Strafanzeige der Nichtregierungsorganisation Trial International. Diese warf dem Gambier schwere Körperverletzung, Nötigung und Freiheitsberaubung vor, wie die BA schrieb. Verbrechen gegen die Menschlichkeit habe Trial nicht zur Anzeige gebracht.
Der ehemalige gambische Innenminister Ousman Sonko soll einer der starken Männer im Regime von Yahya Jammeh gewesen sein, der kürzlich zurücktreten musste und danach ins Exil ging. (sda)