2012 wurde das Fallpauschalensystem DRG (Diagnosis Related Groups) eingeführt. Seither übernehmen die Kantone mindestens 55 Prozent der Spitalkosten, die Krankenkassen höchstens 45 Prozent. Die Fallpauschalen decken den auf den kantonalen Spitallisten eingetragenen Spitälern sämtliche Behandlungskosten inklusive der Investitionen.
Die Fallpauschalen böten den Spitälern den Anreiz, Tarife zu optimieren und im legalen Rahmen die Grenzen auszuloten, bestätigte Santésuisse-Sprecher Paul Rhyn einen Vorausbericht der Sendung «Kassensturz» des Schweizer Fernsehens SRF 1 vom Dienstag.
Die Bevölkerung sei seit der Einführung der Fallpauschalen kränker geworden, sagte Santésuisse-Vertrauensarzt Reto Guetsch am Mittag im Schweizer Radio SRF. Das sei in so kurzer Zeit gar nicht möglich.
Blutvergiftungen etwa, die teurer zu behandeln seien als Infektionen, hätten 2012 deutlich zugenommen. Die Kontrolle von 40 Krankengeschichten ergaben laut Santésuisse eine Differenz von 150'000 Franken – zu Ungunsten der Krankenkassen.
Santésuisse schätzt, dass rund drei Prozent der Spitalrechnungen fehlerhaft sind. Dies verursache pro Jahr Mehrkosten von rund 150 Millionen Franken. Für die Krankenkassen sei es aber nicht möglich, das Geld nachträglich zurückfordern, sagte Rhyn.
Die Einführung der Fallpauschalen habe zu einem Kostenschub geführt. 2012 seien die Spitalkosten um 460 Millionen Franken angestiegen, wie das Zahlenmaterial des Krankenkassenverbands zeige.
Die Swiss DRG AG, welche im Auftrag der Kantone, Krankenkassen und Spitäler das Fallpauschalensystem erarbeitet hat und nun weiterentwickelt, war am Dienstag für eine Stellungnahme nicht erreichbar. (whr/sda)