Nächste Etappe im Prozess um den mutmasslichen Schweizer Spion, der einen Maulwurf in der nordrhein-westfälischen Finanzverwaltung platziert haben soll: Am (heutigen) Donnerstag will der Beschuldigte selbst eine Aussage machen.
Zum Prozessauftakt am Mittwoch vergangener Woche vor dem Oberlandesgericht Frankfurt hatten sich Anklagebehörde und Verteidigung des 54-Jährigen auf eine mögliche Absprache geeinigt, mit der das Verfahren rasch zum Abschluss gebracht werden könnte.
Die deutsche Bundesanwaltschaft schlägt für den Schweizer eine Freiheitsstrafe von mindestens eineinhalb bis höchstens zwei Jahren auf Bewährung vor. Dazu soll er eine Geldstrafe von 50'000 Euro entrichten und die Prozesskosten übernehmen. Sollten sich die Parteien nicht einigen können, droht dem mutmasslichen Spion eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren.
Gericht fordert vollständige Offenlegung
Der Vorsitzende des Oberlandesgerichts Frankfurt machte am ersten Prozesstag klar, dass der Schweizer glaubhafte Angaben machen müsse. So soll er seine Kontakte offenlegen und Licht ins Dunkel der Geldflüsse bringen.
Dem 54-Jährigen wird in Frankfurt wegen «geheimdienstlicher Agententätigkeit» der Prozess gemacht. Die deutsche Generalbundesanwaltschaft wirft ihm vor, von Juli 2011 bis Februar 2015 im Auftrag des Schweizer Nachrichtendienstes (NDB) die Finanzverwaltung des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen ausspioniert zu haben.
So soll er persönliche Daten von drei Steuerfahndern beschafft haben, die mit dem Ankauf so genannter Steuer-CDs befasst waren. Zudem soll er einen Maulwurf in der nordrhein-westfälischen Finanzverwaltung aufgebaut haben.
Existenz von Maulwurf abgestritten
Die deutsche Bundesanwaltschaft konnte bisher die Identität der Informationsquelle nicht ermitteln und fordert nun, dass der Beschuldigte sie preisgibt. Der Verteidiger hingegen hat vor Gericht deren Existenz abgestritten.
Hintergrund der Spionageaffäre ist der Steuerstreit zwischen der Schweiz und Deutschland. In den vergangenen Jahren hatten mehrere deutsche Bundesländer, darunter Nordrhein-Westfalen, immer wieder so genannte Steuer-CDs mit Datensätzen mutmasslicher deutscher Steuerhinterzieher gekauft. Das sorgte für Verstimmung zwischen Deutschland und der Schweiz. (sda)