Ein Gericht in Nizza hat das im südfranzösischen Cannes verhängte Burkini-Verbot bestätigt. Wie die Stadtverwaltung von Cannes am Samstag mitteilte, wies das Verwaltungsgericht von Nizza eine Beschwerde gegen das Verbot des Ganzkörperbadeanzugs zurück.
Die Entscheidung stärkte auch eine Nachbargemeinde von Cannes, Villeneuve-Loubet, wo seit Samstag ebenfalls das Tragen eines sogenannten Burkini verboten ist.
Drei Frauen vom Kollektiv gegen Islamophobie in Frankreich (CCIF) hatten am Freitag Beschwerde gegen das Burkini-Verbot in Cannes eingelegt. Nach Angaben der Stadtverwaltung urteilte das Verwaltungsgericht in Nizza jedoch am Samstag, dass die Massnahme im Einklang mit dem Gesetz zur Laizität stehe.
Das Gericht verwies in dem Urteil darauf, dass das Burkini-Verbot im Zusammenhang mit dem Ausnahmezustand in Frankreich und dem Anschlag von Nizza verhängt worden sei. Tatsächlich könne das Tragen eines nicht der Norm entsprechenden Kleidungsstücks am Strand in diesem Kontext nur als «eindeutiges religiöses Symbol interpretiert» werden, hiess es in dem Urteil.
Berufung angekündigt
CCIF-Anwalt Sefen Guez Guez kündigte an, vor dem obersten französischen Verwaltungsgericht in Berufung zu gehen. «Diese Entscheidung öffnet Tür und Tor für ein Verbot sämtlicher religiöser Symbole im öffentlichen Raum», sagte er.
Der Burkini bedeckt den ganzen Körper und wird von muslimischen Frauen getragen, die beim Baden einer strengen Auslegung des Islam entsprechen wollen. Das Verbot wurde bereits Ende Juli per Dekret von Cannes' konservativem Bürgermeister David Lisnard erlassen.
In dem Dekret heisst es, der Zutritt zum Strand und das Baden sei Menschen verboten, die «keine korrekte Kleidung tragen, die die guten Sitten und die Laizität respektiert sowie die Hygiene- und Sicherheitsregeln achtet».
Frankreich wurde in den vergangenen 18 Monaten von mehreren dschihadistisch motivierten Terroranschlägen erschüttert. Bei einem Anschlag am 14. Juli in Nizza wurden 85 Menschen getötet. Seit 2011 gilt in Frankreich bereits ein Verbot für das Tragen von Ganzkörperschleiern. (sda/afp)