In der Affäre um einen milliardenschweren Spekulationsverlust könnte auf die französische Grossbank Societe Generale (SocGen) die nächste Schlappe zukommen.
Staatsanwalt Jean-Marie d'Huy sagte am Freitag nach einer dreitägigen Anhörung, der im Zentrum des Skandals stehende Ex-SocGen-Händler Jerome Kerviel sollte nicht zur Zahlung von Schadenersatz an die Bank verurteilt werden.
SocGen habe gewusst, dass es Mängel und Fehler in der Organisation gebe und es damit Kerviel ermöglicht, Verbote zu übertreten. Die französische Regierung erklärte auf Reuters-Anfrage, sollte der Richter urteilen, dass Kerviel nicht für den Verlust verantwortlich sei, werde man von der SocGen die Steuergutschriften zurückfordern, die sie wegen des Verlusts geltend gemacht habe.
Der Händler soll seinem damaligen Arbeitgeber 2008 durch Spekulationen einen Verlust von 4.9 Milliarden Euro eingebrockt haben. 2010 war er deshalb wegen Vertrauensbruch und Betrug zu drei Jahren Haft verurteilt worden.
Erst vor wenigen Tagen hatte ein Arbeitsrichter aber geurteilt, SocGen habe den Händler zu Unrecht entlassen und müsse ihm 450'000 Euro Entschädigung zahlen. Die Bank hat auch Schadenersatz von dem 39-Jährigen gefordert. Das Urteil dazu wird im Herbst erwartet. Ursprünglich war Kerviel zur Begleichung der gesamten 4.9 Milliarden Euro verurteilt worden. Diese Entscheidung wurde später aufgehoben. (sda/reu)