Wer das Alkoholgesetz missachtet, soll «nur» noch zahlen

Kein Strafverfahren

Wer das Alkoholgesetz missachtet, soll «nur» noch zahlen

17.12.2014, 11:3617.12.2014, 11:56

Heute beginnen die Mühlen der Justiz zu mahlen, wenn jemand eine Rauchverbot missachtet oder einen zu kleinen Fisch fängt. Viele solche Bagatelldelikte sollen in Zukunft mit Ordnungsbussen geahndet werden. Das schlägt der Bundesrat vor.

Er hat am Mittwoch eine Änderung des Ordnungsbussengesetzes zu Handen des Parlaments verabschiedet. Welche Delikte im Ordnungsbussenverfahren erledigt werden, will der Bundesrat später selber in einer Verordnung festlegen. Die vorgeschlagene Revision nennt lediglich die Gesetze, deren geringfügige Übertretung neu eine Ordnungsbusse statt ein Strafverfahren nach sich ziehen soll.

Darunter fallen:

  • Ausländergesetz
  • Asylgesetz
  • Waffengesetz
  • Alkoholgesetz
  • Umweltschutzgesetz
  • Fischereigesetz
  • Lebensmittelgesetz
  • Jagdgesetz

Bisher wird das Ordnungsbussenverfahren nur für Übertretungen des Strassenverkehrsgesetzes und seit 2013 auch für bestimmte Übertretungen des Betäubungsmittelgesetzes angewendet.

Bereits der Katalog von Strassenverkehrsdelikten umfasse über 20 Seiten, schreibt der Bundesrat in einer Mitteilung. Bei einer Ausweitung des Ordnungsbussenverfahrens würde die Zahl der Delikte um ein Vielfaches höher. Angesichts der Vielzahl von Übertretungen hält es der Bundesrat für gerechtfertigt, dass er den Katalog der Delikte, die mit einer Ordnungsbusse geahndet werden, selber festlegt. Zuvor will er aber die Kantone dazu anhören.

Einfachere Verfahren

Die Ausweitung des Ordnungsbussenverfahrens soll dazu führen, dass Bagatelldelikte rasch und einheitlich sanktioniert werden können. In der Schweiz werden jedes Jahr Hunderttausende von Verbrechen, Vergehen und Übertretungen geahndet, der grösste Teil durch Strafbefehl. Diese Fälle werden also ohnehin nicht vom Richter beurteilt.

Ordnungsbussen vereinfachen das Verfahren noch einmal, indem bei der Bemessung der Strafe weder das Vorleben noch die persönlichen Verhältnisse der beschuldigten Person berücksichtigt werden. Aus diesem Grund sollen weiterhin nur geringfügige Übertretung mit einer Ordnungsbusse sanktioniert werden. Um dies sicherzustellen, will der Bundesrat die maximale Höhe der Ordnungsbusse bei 300 Franken belassen.

Zudem soll der Eindruck vermieden werden, dass mit höheren Ordnungsbussen die Staatskassen aufgebessert werden. Nach Ansicht des Bundesrats rechtfertigt auch die in den letzten 20 Jahren aufgelaufene Teuerung noch keine Erhöhung der maximalen Ordnungsbusse. Die vorgeschlagene Revision war im Vernehmlassungsverfahren mehrheitlich auf Zustimmung gestossen. (sza/sda)

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