Tragödie auf dem Bauernhof: Was wirklich geschah
Aus der Ferne wirkt der Bodenhof in Ramiswil SO idyllisch. Er liegt leicht erhöht über dem Guldental, umgeben von Wiesen und Bäumen. Hier hinauf führt nur eine schmale Zufahrtsstrasse. Andere Wege gibt es nicht, deshalb kommen nicht einmal Wanderer vorbei.
Die Strasse endet vor einem Tor, das mit einem Vorhängeschloss verriegelt ist. Daneben warnen Schilder vor bissigen Hunden und Überwachungskameras. Erst jetzt wird sichtbar, dass auf dem Hof etwas nicht stimmt.
Das Solothurner Veterinäramt beschlagnahmte im vergangenen November auf dem Bodenhof 43 Pferde sowie zwei Ziegen – und liess 120 Hunde töten. Die Behörden begründeten den Schritt damit, die Hunde seien verwahrlost und nicht mehr zu retten gewesen.
Auf dem Areal stand einst eine Abfallmulde. Die Muldenfirma liess diese nach der Hofräumung abholen. Den Müll kippte sie auf den Boden, um die Entsorgungskosten nicht übernehmen zu müssen.
Die Hofbesitzerin Marianne B. wohnt inzwischen im Ausland. Sie kooperiert mit der Staatsanwaltschaft und reist für Einvernahmen in den Kanton Solothurn.
Was bisher nicht bekannt war: Das Strafverfahren wegen Tierquälerei richtet sich nicht nur gegen Marianne B., sondern auch gegen drei Männer aus ihrem Umfeld.
Drohender Femizid: Die andere Seite des Falls
In der Öffentlichkeit galt die 57-Jährige bisher als Frau, die mit ihren Tieren überfordert war. Jetzt zeigen Recherchen, dass sie vor allem mit einem Mann überfordert war. Dieser lebte auf dem Hof, obwohl sie ihn dort nicht mehr wollte. Er bedrohte sie. Sie fürchtete sich vor einem Femizid und verliess den Hof Anfang Oktober.
In solchen Fällen kann die Polizei ein Kontakt- und Rayonverbot aussprechen. Doch ein abgelegener Hof wie der Bodenhof lässt sich kaum wirksam schützen.
Die Situation eskalierte, als Marianne B. den Hof verliess. Sie organisierte einen Angestellten, der die Tiere versorgen sollte. Doch der Mann, der sich auf dem Hof eingenistet hatte, ging auf den Angestellten los. Danach kümmerte sich offenbar niemand mehr zuverlässig um die Tiere.
Chemische Kastration versagte offenbar
Die Hunde vermehrten sich unkontrolliert, obwohl mehrere Tiere chemisch kastriert worden waren. Damit Zuchttiere weiterverkauft werden können, werden sie nur vorübergehend zeugungsunfähig gemacht. Das Prinzip ähnelt einer hormonellen Verhütung: Die Tiere erhalten ein Implantat, das Verhütungshormone freisetzt. Eine Tierärztin setzte die Implantate ein. Doch die Methode wirkte offenbar nicht.
Umstritten ist der Zustand der Hunde zum Zeitpunkt der Massentötung. Einige Kadaver wurden von der Tierpathologie in Bern untersucht. Resultat: Einige Hunde waren gut ernährt. Sie hatten eine Fettschicht über den Rippen und keine Parasiten. Sie waren vor allem schmutzig.
Der Kanton Solothurn lässt das Vorgehen seiner Behörden extern untersuchen. Resultate kündigt er für Ende Juni an.
Eine psychiatrische Einschätzung kommt zum Schluss, dass Marianne B. schuldfähig ist und keine Tiersammelstörung hat. Sie leidet wegen der Massentötung der Hunde allerdings an einer posttraumatischen Belastungsstörung.
Marianne B. hat zwei Vorstrafen: Darum geht's
Recherchen zeigen zudem, dass sie im Kanton Freiburg zweimal vorbestraft ist. Grundlage sind zwei rechtskräftige Strafbefehle.
Der erste Strafbefehl datiert vom 8. April 2025: Die Freiburger Staatsanwaltschaft büsste sie wegen mehrfacher Übertretung des Tierseuchengesetzes.
Ihre Pferde standen auf einem Betrieb, den der Kantonstierarzt im Oktober 2023 unter eine «Sperre ersten Grades» gestellt hatte. Das ist eine tierseuchenpolizeiliche Schutzmassnahme.
Tiere durften den Hof damit grundsätzlich nicht mehr frei verlassen – und auch nicht dorthin zurückgebracht werden. Ausnahmen waren nur mit Bewilligung und für genau bezeichnete Zielbetriebe zulässig.
Marianne B. hielt sich nicht an diese Vorgaben. Sie machte geltend, sie habe die Vorgaben nicht einhalten können – ohne Erfolg. Sie focht den Strafbefehl aber nicht an.
Der zweite Strafbefehl stammt aus dem Jahr 2023: Drei ihrer Hunde waren über längere Zeit an derselben Stelle angebunden. Zudem lagen «zahlreiche Exkremente» um die Hundehütten.
In der offiziellen Hundedatenbank war sie als Halterin eingetragen. Sie räumte die Missstände ein, wies die Verantwortung aber von sich: Zuständig für die Hunde sei ein Mann gewesen.
Wer trägt die Hauptverantwortung im Fall Ramiswil?
Auch im aktuellen Strafverfahren weist sie die Hauptverantwortung diesem Mann zu. In den Einvernahmen räumte sie aber auch eigene Fehler ein. Sie habe in Ramiswil zu viele Hunde gehalten und sich zu spät Hilfe geholt. Aus Scham habe sie zu lange gewartet.
Der Fall Ramiswil erzählt auch von einer Bäuerin, die sich in einer Männerwelt nicht durchsetzen konnte. Sie sah sich als Start-up-Unternehmerin. Doch sie erkannte zu spät, dass ihr Betrieb unter diesen Umständen zugrunde ging.
Marianne B. nimmt auf Anfrage keine Stellung zum Strafverfahren. Die übrigen Beschuldigten lassen Anfragen unbeantwortet. Für alle gilt die Unschuldsvermutung.
