Jugendlicher wollte seinen Bruder in Crans-Montana retten – jetzt hat er ein Problem
Dutzende Betroffene der Brandkatastrophe von Crans-Montana haben in den vergangenen Wochen Post von der Walliser Staatsanwaltschaft erhalten. Nicht wenige fühlen sich brüskiert. Vier Monate nach der Tragödie prüfen die fallführenden Staatsanwältinnen, wer im Strafverfahren als Privatkläger zugelassen wird. Konkret geht es darum, welche Verletzten formell als Opfer gelten und welche Familienmitglieder von Verstorbenen oder Schwerverletzten als Angehörige anerkannt werden.
Für die Betroffenen ist dieser Status von grosser Bedeutung. Als Kläger zugelassene Parteien können an Einvernahmen teilnehmen, Akteneinsicht verlangen und Entscheide anfechten. Vor allem aber lassen sich Schadenersatz und Genugtuung direkt im Strafverfahren geltend machen. Wer nicht als Angehöriger eines Opfers anerkannt wird, verliert diese Möglichkeiten. Wer nicht als direktes Opfer eingestuft wird, hat zumindest eingeschränkte Rechte.
«Die Staatsanwaltschaft nimmt eine unangemessene Aussortierung vor, die bei den Betroffenen erneutes Leid verursacht», kritisiert der Lausanner Anwalt Loïc Parein. Er vertritt sechs Opferfamilien aus Italien und Belgien.
Bruder soll nur indirektes Opfer sein
Ein Fall betrifft zwei minderjährige Brüder aus Belgien, die den Brand in der Bar «Le Constellation» überlebt haben. «Als das Feuer in der Bar ausbrach, konnte einer der beiden dem Gedränge entkommen. Als er merkte, dass sein Bruder noch in der Bar war, kehrte er zurück, um ihn zu retten», erklärt Parein. Genau dies könnte ihm nun zum Nachteil werden. Die Staatsanwaltschaft will den jungen Mann nur als indirektes und nicht als direktes Opfer einstufen. Denn er zog sich die Verbrennungen zweiten Grades zu, als er «freiwillig» ins Gebäude zurückkehrte.
Parein entgegnet, dass der Jugendliche seinem Bruder helfen wollte. «Wir sprechen nicht von einem Feuerwehrmann, für den andere Grundsätze gelten, sondern von einem Jugendlichen, der selbst als Opfer mitten im Geschehen stand.» Sein Mandant müsse zwingend als direktes Opfer anerkannt werden, um die vollen Opferrechte wahrnehmen zu können. Eine Antwort der Staatsanwaltschaft steht noch aus. Sollte sie ihn nicht als direktes Opfer anerkennen, bleibt ihm als Geschädigter zumindest die Möglichkeit, sich als Privatkläger aufzustellen.
Wie nahe waren Geschwister wirklich?
In den übrigen Fällen geht es um die Anerkennung von Angehörigen. Laut Strafprozessordnung handelt es sich dabei um Ehepartner, Kinder und Eltern – sowie Personen, die dem Opfer «in ähnlicher Weise» nahestanden. Entscheidend sind die Intensität der Beziehung und die Häufigkeit des Kontakts.
Bei Geschwistern von verstorbenen Brandopfern bezweifelt die Staatsanwaltschaft in mehreren Fällen, dass die Kriterien erfüllt sind. So etwa bei einem 15-jährigen Mädchen aus Italien, dessen knapp zwei Jahre älterer Bruder in der Silvesternacht starb. «Sie muss belegen, dass die Beziehung zu ihrem Bruder genügend eng war – obwohl sie vor der Tragödie mit ihm unter einem Dach lebte», sagt Parein. Ähnliche Nachweise verlangt die Behörde auch von zwei weiteren Familien aus Italien und Belgien, die einen Sohn verloren haben.
Die Betroffenen hätten Fotos aus Familienalben, Briefe und sogar Trauerreden zusammengetragen, sagt der Opferanwalt. «Das hat grosses Unverständnis und unnötiges Leid verursacht.» Zwar sei es grundsätzlich normal, den Kreis der Angehörigen abzuklären. So könne etwa die Tante eines verstorbenen Jugendlichen, zu der jahrelang kein Kontakt bestand, im Prozess unmöglich als Angehörige gelten, erklärt Parein. «Aber hier geht es um Geschwister.» Unverständlich sei auch, warum die Staatsanwaltschaft die Parteistellung nicht von einem Gericht entscheiden lasse – wie dies in anderen Verfahren der Fall sei.
Kurze Frist setzt Familien unter Druck
Der Lausanner Anwalt Alexandre Guyaz vertritt weitere Geschwister von Opfern. Auch sie mussten belegen, dass sie zu den Verstorbenen oder Schwerverletzten eine besondere Beziehung hatten. Diese Nachweise erlebten sie als «besonders schmerzvoll».
Der Anwalt räumt ein, dass die Staatsanwältinnen die einschlägige Rechtsprechung anwenden. Es sei grundsätzlich legitim, solche Fragen zu stellen. Er hofft, dass die Staatsanwaltschaft bei der Anerkennung der Parteistellung Augenmass zeigt.
Die Betroffenen erhielten eine Frist von knapp zwei Wochen, um die Belege einzureichen. Aus Sicht von Guyaz ist die Frage der Parteistellung nicht dringlich; die Untersuchung werde ohnehin noch viele Monate dauern. «Die Familien, die ein schreckliches Drama erlebt haben, empfanden die kurze Frist als unnötigen und ungerechten Druck», erklärt der Anwalt.
Ein weiterer Opferanwalt ergänzt: «Die Staatsanwaltschaft hätte mit dem Entscheid bis zum Ende der Ermittlungen warten können.» Offenbar wolle sie die Zahl der Verfahrensbeteiligten möglichst rasch reduzieren. Die Staatsanwaltschaft nahm auf Anfrage keine Stellung. (bzbasel.ch)

