Der mutmassliche Vierfachmörder von Rupperswil AG soll bis ans Lebensende im Gefängnis bleiben. Dies forderte die Staatsanwältin am Mittwoch vor dem Bezirksgericht Lenzburg. 18 Jahre seien genug, sagte die Verteidigerin. Das Gericht eröffnet am Freitag sein Urteil.
Staatsanwältin Barbara Loppacher beantragte eine lebenslängliche Freiheitsstrafe mit anschliessender lebenslänglicher Verwahrung für den 34-jährigen Schweizer, obwohl eine wichtige Voraussetzung dafür nicht gegeben ist. Das Gesetz verlangt unter anderem, dass zwei psychiatrische Gutachter unabhängig voneinander eine dauerhafte Untherapierbarkeit des Beschuldigten feststellen.
Das haben die beiden am Dienstag befragten Experten aber nicht getan. Beide sahen den 34-jährigen Schweizer als therapiefähig, wenn auch ein Erfolg nicht garantiert sei und eine Behandlung sicher lange Jahre dauern müsste.
Loppacher hielt dagegen, dass die Tötungen als schwerste Delikte nicht auf eine konkrete behandelbare psychische Störung zurückzuführen seien. Also sei der Beschuldigte nicht therapierbar. Falls nicht eine lebenslängliche Verwahrung angeordnet werde, sei eine ordentliche Verwahrung angezeigt.
Demgegenüber plädierte die Pflichtverteidigern Renate Senn für eine endliche Freiheitsstrafe von 18 Jahren. Zudem solle das Gericht eine ambulante Therapie während des Strafvollzugs anordnen. Ihr Mandant sei laut den Gutachtern therapierbar, er sei auch therapiewillig.
Hohe Geldforderungen
Die Anwälte der Hinterbliebenen der in Rupperswil AG Getöteten verlangten Schuldsprüche im Sinne der Anklage sowie Schadenersatz- und Genugtuungszahlungen im Gesamtumfang von rund 750'000 Franken sowie Übernahme sämtlicher Verfahrens- und Gerichtskosten.
Allerdings waren sich alle einig: Der Beschuldigte würde die Summen nie aufbringen können. Ihre Klienten würden wohl einen Teil davon von der Opferhilfe erhalten.
In seinem Schlusswort bat der Beschuldigte die Hinterbliebenen seiner Opfer um Entschuldigung. Dass er dies bisher nicht explizit getan hatte - in einem Brief hatte er ihnen geschrieben, die Tat tue ihm leid -, war ihm von den Opferanwälten angekreidet worden.
Eines der schwersten Verbrechen
Der Beschuldigte hatte am 21. Dezember 2015 eines der schwersten Verbrechen der Schweizer Kriminalgeschichte verübt. Hintergrund war die damalige Situation des pädophil veranlagten jungen Mannes, der laut den Gutachtern an einer narzisstischen und zwanghaften Persönlichkeitsstörung leidet.
Er hatte jahrelang sämtlichen Aussenstehenden - auch seiner Mutter, bei der er lebte - vorgegaukelt, er sei ein erfolgreicher Akademiker. In Wahrheit war er an mehreren Unis gescheitert. Nun benötigte er Geld.
Er legte sich einen Plan zurecht, wie er zum Ausleben seines sexuellen Drangs und auch an Geld kommen könnte. Dann packte er einen Rucksack mit zahlreichen Tatutensilien, darunter Kabelbinder, Sextoys und ein Messer.
Indem er sich mit gefälschten Schreiben als Schulpsychologe ausgab, verschaffte er sich am Morgen des Tattages Einlass in ein Haus in der Nachbarschaft, wo ein 13-jähriger Bub lebte, der im Zentrum seines pädophilen Begehrens stand.
11'000 Franken erbeutet
Unter Drohung mit einem Messer brachte er den Buben, dessen 48-jährige Mutter, den noch schlafenden 19-jährigen Sohn und dessen 21-jährige Freundin in seine Gewalt, fesselte sie und verklebte ihnen die Münder. Die Mutter zwang er, Geld von zwei Banken zu holen, und fesselte sie wieder, nachdem sie mit rund 11'000 Franken zurückkam.
Dann verging er sich aufs Übelste am 13-jährigen. Anschliessend tötete er alle vier Personen, zündete das Haus an und ging weg. Kurz danach suchte er im Internet erneut Knaben, die ihm gefielen, spähte ihre Familien aus und bereitete wieder seinen Rucksack vor und fuhr an die Wohnorte der Kinder. Bevor er erneut zuschlagen konnte, wurde er am 12. Mai 2016 gefasst.
Die Staatsanwaltschaft beantragt Schuldsprüche wegen zahlreicher Delikte, alle mehrfach verübt: Mord, räuberische Erpressung, Freiheitsberaubung, Geiselnahme, sexuelle Handlungen mit Kindern, Pornografie, Brandstiftung, Urkundenfälschung und strafbare Vorbereitungshandlungen. (sda)