Die französischen Behörden bitten die Schweiz um Steueramtshilfe im Fall des französischen Ex-Fussball-Nationalspielers Claude Makelele. Das ist dem heute erschienenen Bundesblatt zu entnehmen.
Die Gründe für das Amtshilfegesuch gibt die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) nicht bekannt. Es kann sich um Steuerbetrug oder Steuerhinterziehung handeln, aber auch um Vermeidung der Doppelbesteuerung basierend auf dem Abkommen zwischen der Schweiz und Frankreich. Es ist davon auszugehen, dass die ESTV das Amtshilfegesuch nun prüft. Gibt sie grünes Licht für die Amtshilfe, könnte der Betroffene den Entscheid beim Bundesverwaltungsgericht anfechten.
Das Steueramtshilfegesuch könnte mit den Investitionen des ehemaligen Fussballers in den FC Servette zu tun haben. Im Jahr 2004 hatte der damalige Präsident des Genfer Clubs, Marc Roger, Makelele am Club beteiligt.
Der Spieler hielt gemäss damaligen Angaben Marc Rogers einen Aktienanteil zwischen fünf und zehn Prozent. Der FC Servette ging in der Ära Roger Konkurs, der Präsident wurde im Dezember 2008 von einem Genfer Strafgericht wegen Misswirtschaft und Urkundenfälschung zu zwei Jahren Gefängnis bedingt verurteilt.
Der heute 41-jährige Makelele blickt auf eine erfolgreiche Fussballkarriere zurück. Unter anderem spielte er 2006 im Final der Weltmeisterschaft gegen Italien. Makelele kam auf insgesamt 71 Länderspiele für die französische Nationalmannschaft. Mit Real Madrid holte er den Champions-League-Titel. (tvr/sda)